Rechtsprechung
   BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90   

Zeugenvernehmung "in Vermißtensache"

§§ 163a Abs. 3, 136 StPO, Beginn der Beschuldigtenstellung unterliegt der pflichtgemäßen Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden;

§§ 69 Abs. 3, 136a StPO, verbotene Täuschung, wenn die Polizei vorgibt, wegen einer Vermißtensache zu ermitteln, obwohl sie die (kopflose) Leiche entdeckt hat;

§ 247 StPO, in Ausnahmefällen kann die Entfernung des Angeklagten auch auf die Vereidigung des Zeugen erstreckt werden

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der Strafverfolgungsbehörde, wann sie von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht; maßgeblich hierfür ist die Stärke des Tatverdachts

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 247 S. 2
    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 37, 48
  • NJW 1990, 2633
  • MDR 1990, 839
  • NStZ 1990, 446
  • StV 1990, 337



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91  

    nemo tenetur se ipso accusare

    Diese Frage, die auch mit der mißverständlichen Gegenüberstellung von informatorischer Befragung und Vernehmung erörtert wird, ist in Rechtsprechung (BGHSt 10, 8, 10; 37, 48; BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; OLG Stuttgart MDR 1977, 70) und Schrifttum (Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 163 a Rdn. 7 ff; Rogall in SK-StPO, vor § 133 Rdn. 26 ff; Fincke ZStrW 95 Ä1983Ü S. 918 ff; Geppert in Festschrift für Oehler (1985) S. 323 ff) noch nicht vollständig geklärt.

    Er braucht nicht den Hinweis nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (vgl . BGHSt 37, 48; BGH NStZ 1983, 86).

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07  

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 [bei Becker]; 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07  

    Selbstbelastungsfreiheit (Freiheit von Zwang; Freiheit von Täuschung; verdeckter

    Dies hat die Fortwirkung des Beweisverwertungsverbotes zur Folge (vgl. BGHSt 17, 364, 367 f.; 37, 48, 53; BGH NStZ 1988, 41; Boujong in KK 5. Aufl. § 136 Rdn. 29 und § 136 a Rdn. 40 f.; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 30).
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