Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2000 - 5 StR 349/00   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 StGB; § 152a Abs. 3 2. Alt. StGB
    Einmalige Verwendung der umprogrammierten Bankkarte; Gebrauchen einer Zahlungskarte als sonstiger Karte; Minder schwerer Fall

  • lexetius.com
  • openjur.de
mehr

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4
    Gebrauch einer falschen Zahlungskarte

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3580
  • StV 2000, 667



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Köln, 22.05.2007 - 82 Ss 45/07  

    Anforderungen an die Strafzumessung bei gesetzlich vorgesehenem minder schweren

    (vgl. nur BGH, NJW 2000, 3580; BGH, NStZ-RR 2002, 329 ; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 16.11.2004 Ss 413/04 ; Weber, BtMG, 2. Auflage, vor § 29 Rn. 590, 591 m. w. N.).
  • OLG Köln, 14.10.2005 - 83 Ss 54/05  
    Ein minder schwerer Fall liegt dann vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente sowie der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH NJW 2000, 3580; BGH NStZ-RR 2002, 329; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 16.11.2004 - Ss 413/04; Weber, BtMG, 2. Auflage, Vor §§ 29 Rn. 590, 591 m.w.N.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht