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   BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 14.04.2011 - I ZA 21/10  

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

    Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die Beschwerde als nicht eingelegt gilt (BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - 28 W(pat) 36/10, [...]).
  • BPatG, 14.03.2011 - 27 W (pat) 258/09  
    Nachdem der Senat den Prozesskostenhilfeantrag mit dem am 12. Juni 2010 per Postzustellungsurkunde zugestellten Beschluss vom 18. April 2010 zurückgewiesen hatte, bestand für die Anmelderin die Möglichkeit, gemäß § 91 MarkenG Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr zu beantragen (ebenso BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, 28 W (pat) 36/10).
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