Rechtsprechung
   BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2000, 1049



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BPatG, 10.04.2001 - 24 W (pat) 120/99  

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b, c und e der Ersten Markenrichtlinie

    aa) Hierbei muß vorrangig der Grundsatz beachtet werden, daß auf die Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsabnehmers abzustellen ist, (vgl. hierzu EuGH GRUR Int 1998, 795, 797 "Gut Springenheide" unter Nr. 31; GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd" unter Nr. 26; WRP 2000, 289, 292 "Lifting-Creme" unter Nr. 27; BGH GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHE/TISSERAND"; BPatG GRUR 2000, 1049 "21st Century"; HABM HABM-Amtsblatt 2001, 104, 114 ff "HENKELFLASCHE").
  • BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 36/05  
    Allerdings bleibt die Feststellung der Markenstelle - die im Übrigen mit der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts im Einklang steht (vgl. BPatG, 29 W (pat) 335/98 - GEGEN DAS VERGESSEN; 24 W (pat) 52/99 - 21st century) und die der Senat grundsätzlich teilt, für sich besehen weiterhin zutreffend, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht zur analysierenden Betrachtungsweise neigen und Ungereimtheiten in einem Werbeslogan lediglich als werbewirksamen Effekt betrachten, ohne den Slogan deswegen als Marke mit Herkunftshinweisfunktion anzusehen.
  • BPatG, 15.04.2003 - 24 W (pat) 108/01  
    Auf die Auslegung und Anwendung der absoluten Schutzhindernisse hat sie keinen Einfluß (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 726 (Nr. 28) "Chiemsee"; zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vgl BPatG GRUR 2000, 1049, 1050 "21st Century"; GRUR 1999, 333, 335 "New Life"; GRUR 1998, 1021, 1023 "Mona Lisa").
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  • BPatG, 22.02.2007 - 25 W (pat) 8/05  
    Insoweit ist § 23 Nr. 2 MarkenG, der lediglich dem Freihaltebedürfnis an beschreibenden Angaben Rechnung trägt, von vornherein nicht einschlägig (vgl. BPatG, GRUR 2000, 1049, 1050 - 21st Century; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 23 Rdnr. 16).
  • BPatG, 22.01.2002 - 27 W (pat) 252/00  
    Im übrigen hat das Bundespatentgericht, wie dem Anmelder bekannt, die Bezeichnung "21st Century" für Waren der Klasse 3 bereits als nicht schutzfähig erachtet (24 W (pat) 52/99 vom 4. April 2000).
  • BPatG, 05.02.2002 - 27 W (pat) 283/00  
    Aus diesem Grund ist zB auch die vergleichbare Bezeichnung "21st century" bereits mehrfach Gegenstand von Zurückweisungen gewesen (vgl BPatG MarkenR 2000, 290; 27 W (pat) 252/00 vom 22. Januar 2002).
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