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   BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12 (EP)   

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https://dejure.org/2013,47848
BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12 (EP) (https://dejure.org/2013,47848)
BPatG, Entscheidung vom 05.12.2013 - 2 Ni 9/12 (EP) (https://dejure.org/2013,47848)
BPatG, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 2 Ni 9/12 (EP) (https://dejure.org/2013,47848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • ifross.org (Zusammenfassung)

    VFAT-Patent erneut für nichtig erklärt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.04.2010 - X ZR 27/07

    WINDOWS - Dateiverwaltung beruht auf patentfähiger Erfindung

    Auszug aus BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
    Auf die Berufung der Patentinhaberin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. April 2010 (X ZR 27/07) das vorgenannte Urteil des Bundespatentgerichts abgeändert und die Nichtigkeitsklage im Verfahren 2 Ni 2/05 abgewiesen.

    Den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil X ZR 27/07 zu demselben Streitpatent ist in diesem Kontext zu entnehmen, dass die Bitkombination "1111" für ältere Betriebssysteme wie MS-DOS, die nur kurze Dateinamen verwalten können, ungültig ist.

    6.3.2 Demgegenüber wendet die Beklagte im Wesentlichen ein, dass sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. April 2010 in der Patentnichtigkeitssache X ZR 27/07 bereits ausführlich mit der Frage des Ausschlusstatbestandes nach Artikel 52 (2) c) und (3) EPÜ auseinandergesetzt habe.

    Dies wird auch im Urteil X ZR 27/07 des Bundesgerichtshofs bestätigt, wonach die Verknüpfung des zweiten mit dem ersten Verzeichniseintrag ein Betriebssystem, das lange Dateinamen zulässt und Dateien durch Zugreifen auf den zweiten Verzeichniseintrag auffindet, in die Lage versetzt, auch auf Informationen zuzugreifen, die im ersten Verzeichniseintrag abgelegt sind (Anlage NK8, Rn. 21).

  • BPatG, 26.10.2006 - 2 Ni 2/05
    Auszug aus BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
    Das Streitpatent war bereits Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem Bundespatentgericht (2 Ni 2/05 EU).

    Auf die Berufung der Patentinhaberin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. April 2010 (X ZR 27/07) das vorgenannte Urteil des Bundespatentgerichts abgeändert und die Nichtigkeitsklage im Verfahren 2 Ni 2/05 abgewiesen.

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
    Beantragt der Patentinhaber, das Patent in beschränktem Umfang mit einem bestimmten Anspruchssatz aufrechtzuerhalten, rechtfertigt es grundsätzlich die Ablehnung des gesamten Antrages, wenn sich auch nur der Gegenstand eines Patentanspruchs aus dem vom Patentinhaber verteidigten Anspruchssatz als nicht patentfähig erweist (BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II, bei Verteidigung des Patents durch Hilfsanträge auf das Nichtigkeitsverfahren zu übertragen).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
    Bereits das Anlegen einer Datei und die Zuweisung eines langen Dateinamens zu dieser Datei durch einen Benutzer gehen nicht über die außertechnischen Vorgänge der Sammlung, Speicherung, Auswertung und Verwendung von Daten hinaus (BGH GRUR 2009, 479 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGH a. a. O. - Webseitenanzeige).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
    Technische Mittel liegen vor, wenn Gerätekomponenten modifiziert oder grundsätzlich abweichend adressiert werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt (BGH GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung; BGH GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige).
  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
    6.1 Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit sind nur solche Merkmale zu berücksichtigen, welche die Lösung eines technischen Problems, das durch zumindest einen Teilaspekt der unter Schutz gestellten Lehre bewältigt wird, mit technischen Mitteln bestimmen oder beeinflussen (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
    Technische Mittel liegen vor, wenn Gerätekomponenten modifiziert oder grundsätzlich abweichend adressiert werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt (BGH GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung; BGH GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige).
  • BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Zudem hat die geänderte Anspruchsfassung nicht zur Rechtsbeständigkeit des Patents in dieser Fassung geführt, so dass bereits aus diesem Grunde kein Vertagungserfordernis bestand (vgl. BPatG, Urteil vom 5. Dezember 2013, 2 Ni 9/12 (EP); BPatG, Urteil vom 1. März 2016, 4 Ni 36/14 (EP); BPatG, Urteil vom 24. Juli 2017, 5 Ni 13/15; Busse/Keukenschrijver, 9. Aufl. 2020, § 83 Rn. 20 mwN).
  • BPatG, 04.07.2022 - 4 Ni 23/21
    Für den Hilfsantrag 7 tritt schließlich hinzu, dass die geänderte Anspruchsfassung nicht zur Rechtsbeständigkeit des Patents in dieser Fassung geführt hat, so dass bereits aus diesem Grunde kein Vertagungserfordernis bestand (vgl. BPatG, Urteil vom 5. Dezember 2013, 2 Ni 9/12 (EP); BPatG, Urteil vom 1. März 2016, 4 Ni 36/14 (EP); BPatG, Urteil vom 24. Juli 2017, 5 Ni 13/15; Busse/Keukenshrijver, a. a. O., § 83 Rn. 20 mwN).
  • BPatG, 21.06.2021 - 2 Ni 3/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Steuern einer Vorrichtung zur

    Da sie dem Streitpatent nicht zur Bestandsfähigkeit verhelfen, geben sie zu einer Vertagung des Rechtsstreits keinen Anlass (ständige Senatsrechtsprechung, Urt. v. 5.12.2013 - 2 Ni 9/12 (EP), Rn. 127, veröffentlicht in juris; Urt. v. 12.12.2013- 2 Ni 80/11 (EP), Rn. 87, veröffentlicht in juris; Urt. v. 13.11.2014 - 2 Ni 45/12 (EP), Rn. 132, veröffentlicht in juris; vgl. Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 7. Aufl. 2021, Kap. 5.3, Rn. 223 (S. 167) m. w. N.).
  • BPatG, 13.07.2021 - 2 Ni 5/20
    Aus diesem Grund geben sie zu einer Vertagung des Rechtsstreits keinen Anlass (ständige Senatsrechtsprechung, Urt. v. 5.12.2013 - 2 Ni 9/12 (EP), Rn. 127, veröffentlicht in juris; Urt. v. 12.12.2013,- 2 Ni 80/11 (EP), Rn. 87, veröffentlicht in juris; Urt. v. 13.11.2014 - 2 Ni 45/12 (EP), Rn. 132, veröffentlicht in juris; vgl. Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 7. Aufl. 2021, Kap. 5.3, Rn. 223 (S. 167) m. w. N.).
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