Rechtsprechung
   BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 122/00   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 28/05  
    In der Bedeutung "leichte/einfache Karte" werden maßgebliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise die angemeldete Bezeichnung aber in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren nur als eine im Vordergrund stehende, diese unmittelbar beschreibende (vgl BGH GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard) Sachangabe verstehen, nämlich dass die beanspruchten Waren entweder solche einfach zu handhabenden Karten darstellen oder zum Gegenstand haben (vgl zu vergleichbaren Markenanmeldungen HABM R 99/98-1 - EASI-CARD; R 96/98-1 EASI-CASH; R 403/02-3 - EASILOK; R 120/99-3 - EASY COVER; R 631/99-2 - EASY ENTRY; R 59/98-3 - EASYPHOTO; R 109/98-2 - EASYPLAN; R 338/99-1 - easyTel; BPatG 27 W (pat) 146/00 - Easy Dialog; 30 W (pat) 53/99 - easymail; 29 W (pat) 118/99 - EASY-PACK; 27 W (pat) 93/01 - EASYBRIDGE; 33 W (pat) 122/00 und 142/00 - EasyTrade; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 10.07.2001 - 33 W (pat) 130/01  
    Der in ihr enthaltene Aussagegehalt mag zwar im wesentlichen beschreibend sein (vgl. auch "Easy Trade", BPatG 33 W (pat) 122/00 und 142/00, beide vom 9. Januar 2001; jeweils ist die Anmeldung zurückgewiesen worden).
  • BPatG, 08.10.2001 - 30 W (pat) 54/01  
    Durch diese sogenannte Binnengroßschreibung erkennt der Verkehr auch bei flüchtiger Betrachtungsweise, daß es sich um eine zusammengesetzte Bezeichnung handelt (BPatG PAVIS PROMA-Kliems, 24 W (pat) 237/96 HomeHandy; 33 W (pat) 142/00 - EasyTrade; 33 W (pat) 122/00 - EasyTrade; 30 W (pat) 21/00 - eLines).
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  • BPatG, 23.10.2001 - 33 W (pat) 127/01  
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung zur von derselben Anmelderin beanspruchten Wortmarke "EasyTrade" ausgeführt hat (33 W (pat) 122/00), kann der Wortbestandteil der hier angemeldeten Wort-Bildmarke aber das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht überwinden.
  • BPatG, 29.10.2002 - 33 W (pat) 224/01  
    Die Schutzunfähigkeit des Begriffs "easytrade" - auch in der Schreibweise "EasyTrade" hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 9. Februar 2001 - 33 W (pat) 122/00 und 33 W (pat) 142/00 - sowie im Beschluß vom 23. Oktober 2001 - 33 W (pat) 127/01 - festgestellt.
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