Rechtsprechung
| BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- markenmagazin:recht
§§ 63, 66, 71, 82 MarkenG; § 99 ZPO
IGEL PLUS/ PLUS - Anfechtung einer Kostenentscheidung des DPMA - openjur.de
- Bundespatentgericht
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundespatentgericht
(Leitsatz)
§§ 63 Abs. 1 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, 71 Abs. 1 und 3,
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Kostentragungspflicht des Widersprechenden, wenn ihn wegen Komplexität der Rechtslage kein Sorgfaltspflichtverstoß trifft
Wird zitiert von ... (8)
- BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10 Insbesondere kann das Verhalten eines Widersprechenden Anlass für eine Kostenauferlegung geben, wenn ein Widerspruch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. dazu im Einzelnen: BPatG 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus).
Dies kann z. B. wegen ersichtlich fehlender Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen der Fall sein (vgl. dazu im Einzelnen: BPatG Mitt. 2010, 529 - 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus m. w. N.).
- BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 44/09 Nach dieser Entwurfsbegründung ist jedenfalls die Anfechtung von Kostenentscheidungen zulässig, in denen eine Entscheidung nur noch zum Kostenpunkt ergangen ist, also insbesondere Fälle der Zurücknahme der Anmeldung oder des Widerspruchs (Kirchner, Mitt. 1968, 147 (148); zur Statthaftigkeit in anderen Fällen siehe: 33 W (pat) 9/09 -IGELPLUS/PLUS).
- BPatG, 31.07.2012 - 33 W (pat) 560/10 Insbesondere kann das Verhalten eines Beteiligten Anlass für eine Kostenauferlegung geben, wenn sein Begehren offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. dazu im Einzelnen: BPatG 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus).
- BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 42/10 Nach dieser Entwurfsbegründung ist jedenfalls die Anfechtung von Kostenentscheidungen zulässig, in denen eine Entscheidung nur noch zum Kostenpunkt ergangen ist, also insbesondere Fälle der Zurücknahme der Anmeldung oder des Widerspruchs (Kirchner, Mitt. 1968, 147 (148); zur Statthaftigkeit in anderen Fällen siehe: 33 W (pat) 9/09 -IGELPLUS/PLUS).
- BPatG, 12.10.2010 - 27 W (pat) 531/10 Das Vorliegen von Gründen der Billigkeit gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist als gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens im Beschwerdeverfahren zu überprüfen (BPatG, Beschluss vom 10. August 2010, Az.: 33 W (pat) 9/09).
- BPatG, 09.02.2012 - 30 W (pat) 94/11 Der Erinnerungsprüfer ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung statthaft ist und in vollem Umfang, nicht nur hinsichtlich der pflichtgemäßen Ermessensausübung der Nachprüfung im Rechtsmittelverfahren unterliegt (…vgl. Ströbele/Hacker, 10. Aufl., § 63 Rdn. 6 i. V. m. § 71 Rdn. 9; BPatG 33 W (pat) 9/09 zur isolierten Kostenbeschwerde - veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
- BPatG, 28.06.2012 - 30 W (pat) 525/10 Allerdings besteht im Vergleich zur Kostenauferlegung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ein weiter gehender Spielraum, weil beim Erlass der Beschwerdegebühr, anders als bei einer vom Grundsatz abweichenden Kostenentscheidung, keiner der Beteiligten belastet wird (vgl. BPatG 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/PLUS).
- BPatG, 05.07.2012 - 30 W (pat) 57/11 Das kommt in Betracht, wenn ein Widerspruch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BPatG 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus; 33 W (pat) 547/10.
