Rechtsprechung
   BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "DERMA KOMPAKT" ist auch für Waren und Dienstleistungen im Medizin- und Gesundheitssektor unterscheidungskräftig




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 47/10  
    Es ist daher davon auszugehen, dass der nicht ganz übliche sprachliche Gesamteindruck der angemeldeten Marke -gemessen an den Kennzeichnungsgewohnheiten der Branche -noch hinreichende Unterscheidungskraft im Sinne eines sprechenden Zeichens verleiht (vgl. BPatG 24 W (pat) 124/06 -derma fit; 24 W (pat) 95/07 -HELIOCARE; 29 W (pat) 4/08 -DERMAKOMPAKT; 29 W (pat) 30/09 -BlisterPro).
  • BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 30/09  
    Dennoch ist davon auszugehen, dass der ungewöhnliche sprachliche Gesamteindruck der angemeldeten Marke noch hinreichende Unterscheidungskraft im Sinne eines sprechenden Zeichens verleiht (vgl. ebenso BPatG 29 W (pat) 4/08 - DERMAKOMPAKT; 24 W (pat) 124/06.
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