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   BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01   

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BPatG, 19.09.2002 - 25 W (pat) 207/01  
    Dies gilt ungeachtet der Frage, ob der Schutzgegenstand der Anmeldung zur farbigen Eintragung des Zeichens in den beanspruchten Farben nur durch eine der Anmeldung beizufügende Beschreibung nach § 8 Abs. 5 MarkenVO zu beschränken wäre oder ob der Schutzgegenstand sich auch ohne eine Beschreibung auf die konkrete, farbliche Ausgestaltung der Anmeldung beschränkt - insbesondere keine schwarzweiße Darstellung oder andere Farbgebungen umfasst (vgl zum Diskussionsstand Fezer, Markenrecht, 3. Aufl, § 8 Rdn 88a und § 32 MarkenG Rdn 23 ff; Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 78, jeweils mwN; zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des BPatG vom 14. März 2002 - 25 W (pat) 149/01 - Arzneimittelkapsel).
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