Rechtsprechung
   BPatG, 15.06.2011 - 26 W (pat) 96/10   

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Wird zitiert von ...  

  • BPatG, 16.10.2012 - 33 W (pat) 21/11  
    Nachdem der Schwerpunkt des ,,Betriebs eines Yachthafens" nicht in Klasse 41 fällt, hätten die Dienstleistungen benannt werden müssen, die zum Betrieb eines Yachthafens gehören und der Klasse 41 unterfallen sollen (vgl. BPatG vom 15.6.2011, 26 W (pat) 96/10 - Frankfurt-Hahn zum ,,Betrieb eines Flughafens").
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