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   BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00   

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  • BPatG, 01.02.2005 - 33 W (pat) 342/01  
    Staatssymbole sind in erster Linie gegenständliche, d.h. sichtbare Zeichen bzw. sinnbildliche Darstellungen, durch die Präsenz und Identität eines Staates symbolisiert werden, insbesondere Flaggen, Fahnen und ähnliche Objekte, die Bundesfarben, Wappen und Amtsschilder, Amtssiegel, Amtstrachten und Uniformen, Orden und Ehrenzeichen und im Kurs befindliche Münzbilder oder Abbildungen gesetzlicher Zahlungsmittel sowie akustische Zeichen mit ähnlicher Funktion wie etwa die Nationalhymne (vgl. BPatG Beschluss des 10. Senats vom 16. Januar 2003 - 10 W (pat) 715/00 m.w.N., BlPMZ 2003, 246; BGH GRUR 2004, 771 - Ersttagsanmeldeblätter; BGH GRUR 2003, 707, 708 - DM - Tassen; Ströbele aaO Rdn 637 zu § 8 MarkenG; Fezer Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdn 360; Ingerl/Rohnke Markengesetz, § 8 Rdn. 118; Busse/Starck - noch zum alten - Warenzeichengesetz nebst PVÜ und Madrider Abkommen, 6. Aufl., 1990, § 4 Rdn. 79 e und f).
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