Rechtsprechung
   BPatG, 17.06.2008 - 33 W (pat) 82/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundespatentgericht (Leitsatz)

    § 8 Abs. 2 Nr. 4, 9 MarkenG; §§ 39, 43

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Marke "DRSB Deutsche Volksbank" nicht aufgrund Täuschungsgefahr zu löschen, auch wenn Markeninhaber keine Volksbank ist

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 131



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Wird zitiert von ...  

  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 51/11  
    Die Prüfung ist insoweit auf ersichtliche Tatbestände beschränkt (§ 37 Abs. 3 MarkenG), weshalb keine Benutzungsform denkbar sein darf, in der das Zeichen nicht täuschend wirken kann (BGH GRUR 2002, 540, 541 - Omeprazok; BPatG GRUR-RR 2009, 131, 134 - DRSB-Deutsche Volksbank), wobei es auf die Verhältnisse des Anmelders mangels Bindung der Marke an einen Geschäftsbetrieb nicht ankommt.
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