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   BPatG, 20.10.2010 - 7 W (pat) 333/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2011, 657



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BPatG, 04.12.2012 - 8 W (pat) 701/10  
    Hierauf hat die Einsprechende mit Schriftsatz vom 7. Juli 2011 mitgeteilt, dass das vom Patentamt ,,vermeintlich notwendigerweise angenommene Rechtsschutzinteresse" nicht bestehe, es aber im Hinblick auf die Entscheidung BPatG GRUR 2011, 657 - Vorrichtung zum Heißluftnieten unverständlich sei, immer noch an der Auffassung festzuhalten, dass ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen müsse.

    Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund eines zuvor ergangenen Beschlusses des 7. Senats des Bundespatentgerichts (GRUR 2011, 657 - Vorrichtung zum Heißluftnieten) ergangen, in dem dieser die Auffassung vertreten hat, dass das Einspruchsverfahren im Fall des Erlöschens des Streitpatents wegen möglicher Interessen der Allgemeinheit nicht (vollständig) erledigt ist, wenn der Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis an der Fortsetzung des Verfahrens geltend macht (7. Sen., a. a. O., LS 3 u. 4).

    Im Übrigen ist der 21. Senat in seiner Entscheidung a. a. O. - Optische Inspektion von Rohrleitungen in der von der Einsprechenden als wirklichkeitsfremdes Abstellen auf den Erteilungsbeschluss kritisierten Passage unter II.C.2.1 nur der Auffassung des 7. Senats entgegengetreten, wonach das Einspruchsverfahren auf die nachträgliche rückwirkende Beseitigung der Patenterteilung als begünstigender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung gerichtet sei (vgl. 7. Sen., GRUR 2011, 657, 659 - Vorrichtung zum Heißluftnieten, unter II. B.3.).

  • BPatG, 09.12.2010 - 7 W (pat) 334/05  
    20. Oktober 2010, Az. 7 W (pat) 333/06 -Vorrichtung zum Heißluftnieten, abrufbar unter juris).

    20. Oktober 2010, Az. 7 W (pat) 333/06 - Vorrichtung zum Heißluftnieten, abrufbar unter juris).

  • BGH, 26.06.2012 - X ZB 4/11  

    Sondensystem

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde, die auch von einem anderen Senat des Patentgerichts vertreten wird (BPatG GRUR 2011, 657 ff.), kommt eine Fortsetzung des Einspruchsverfahrens in dieser Situation auch nicht wegen möglicher Interessen der Allgemeinheit in Betracht.
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  • BPatG, 28.06.2011 - 1 Ni 6/09  
    Der Antrag ist auch im Hinblick auf die durch Erlöschen des Streitpatents nicht rückwirkend beseitigten Rechtswirkungen der Patenterteilung (zur Abgrenzung der - unberührten - Wirksamkeit des Erteilungsbeschlusses als Verwaltungsakt BGH GRUR 1997, 615, 616 - Vornapf; BPatGE 46, 134 - gerichtliches Einspruchsverfahren; BPatG Beschl. v. 13. April 2011, Az. 21 W (pat) 308/08 - Optische Inspektion von Rohrleitungen; Hövelmann GRUR 2007, 283, 286 Fn. 40; aA BPatG GRUR 2011 657, 662 - Vorrichtung zum Heißluftnieten) auf Nichtigerklärung und nicht auf Feststellung der Nichtigkeit zu richten (BGH GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr).
  • BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08  
    Dass die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis geltend gemacht hat, führt nicht zur nachträglichen Unzulässigkeit des Einspruchs (BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; BPatG, Beschluss vom 20. Oktober 2010, 7 W (pat) 333/06 - Vorrichtung zum Heißluftnieten, Leitsätze veröffentlicht in Mitt 2011, 71, vollständige Entscheidung abrufbar unter juris Das Rechtsportal).
  • BPatG, 15.07.2011 - 7 W (pat) 328/09  
    Eine solche Erledigung ist vorliegend allerdings nicht schon infolge des Erlöschens des Streitpatents nach § 20 PatG eingetreten, weil mit dem sich nur für die Zukunft auswirkenden Verzicht der Patentinhaberin aufihr Patent nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG das auf die rückwirkende (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG) Beseitigung der Patenterteilung gerichtete Ziel des Einspruchs nicht vollständig verwirklicht wird (vgl. hierzu ausführlich BPatG GRUR 2011, 657 -Vorrichtung zum Heißluftnieten; a. A. BPatGE 29, 65).
  • BPatG, 17.08.2011 - 7 W (pat) 130/11  
    Diese Grundsätze sind auch für das patentamtliche bzw. patentgerichtliche Einspruchsverfahren wie auch das patentgerichtliche Beschwerdeverfahren anwendbar (vgl. BPatG [7. Senat], GRUR 2011, 657 -Vorrichtung zum Heißluftnieten).
  • BPatG, 08.08.2012 - 7 W (pat) 320/09  
    Eine solche Erledigung tritt allerdings nicht schon infolge des Erlöschens des Streitpatents aufgrund des erklärten Patentverzichts nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG ein, weil mit dem sich nur für die Zukunft auswirkenden Verzicht das auf die rückwirkende (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG) Beseitigung der Folgen der Patenterteilung gerichtete Ziel des Einspruchs nicht vollständig verwirklicht wird (vgl. hierzu ausführlich BPatG GRUR 2011, 657 - Vorrichtung zum Heißluftnieten; a. A. BPatGE 29, 65).
  • BPatG, 10.08.2012 - 7 W (pat) 322/09  
    Eine solche Erledigung tritt allerdings nicht schon infolge des Erlöschens des Streitpatents aufgrund des erklärten Patentverzichts nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG ein, weil mit dem sich nur für die Zukunft auswirkenden Verzicht das auf die rückwirkende (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG) Beseitigung der Folgen der Patenterteilung gerichtete Ziel des Einspruchs nicht vollständig verwirklicht wird (vgl. hierzu ausführlich BPatG GRUR 2011, 657 - Vorrichtung zum Heißluftnieten; a. A. BPatGE 29, 65).
  • BPatG, 16.04.2012 - 7 W (pat) 307/11  
    Eine solche Erledigung ist vorliegend allerdings nicht schon infolge des Erlöschens des Streitpatents aufgrund des erklärten Patentverzichts nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG eingetreten, weil mit dem sich nur für die Zukunft auswirkenden Verzicht das auf die rückwirkende (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG) Beseitigung der Folgen der Patenterteilung gerichtete Ziel des Einspruchs nicht vollständig verwirklicht wird (vgl. hierzu ausführlich BPatG GRUR 2011, 657 - Vorrichtung zum Heißluftnieten; a. A. BPatGE 29, 65).
  • BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09  
  • BPatG, 17.02.2011 - 21 W (pat) 311/09  
  • BPatG, 04.04.2011 - 21 W (pat) 320/06  
  • BPatG, 12.04.2011 - 21 W (pat) 320/06  
  • BPatG, 15.04.2011 - 7 W (pat) 18/09  
  • BPatG, 11.01.2012 - 7 W (pat) 307/11  
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