Rechtsprechung
| BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10 (EP) |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- Bundespatentgericht
(Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10 Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann auch kein Ermessensspielraum bei der Frage der Vertagung (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 25. April 2012, Aktenzeichen 5 Ni 28/10 (EP)).
(5 Ni 28/10 (EP) - BPatGE 53, 40) näher begründet hat, ist die "Kann"-Vorschrift des § 83 Abs. 4 PatG in normal gelagerten Fällen grundsätzlich anzuwenden, schon aus den Gründen der Prozessökonomie bei hoher Geschäftsbelastung und der Rechtssicherheit (…a. a. O. S. 48).
- BPatG, 08.11.2012 - 4 Ni 43/10 Hierzu zählt nach richtigem Verständnis nicht nur die Verlegung des anberaumten Termins, sondern insbesondere auch die Vertagung des bereits begonnenen Termins (BPatG, Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10;… vgl auch Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum PatRModG, BTDr 16/11339, S. 33).
- LG Düsseldorf, 27.10.2011 - 4a O 14/10
Wiedergabeschutz
hilfsweise: das Verfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung im parallelen Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht zum Aktenzeichen 5 Ni 28/10 (EP) auszusetzen;. - BPatG, 20.06.2012 - 5 Ni 57/10 25. April 2012, Aktenzeichen 5 Ni 28/10, - Wiedergabeschutzverfahren; zur Veröffentlichung vorgesehen; abrufbar unter www.bundespatentgericht.de sowie in juris) noch zu berücksichtigen, da sie nachvollziehbar dargetan hat, der im Hinweis mitgeteilten vorläufigen Auffassung des Senats irrig entnommen zu haben, dieser gehe diesbezüglich von einem - nicht mehr zu beseitigendem - Aliud der erteilten Fassung im Vergleich zu der ursprünglich offenbarten Lehre des Streitpatents aus.
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