Rechtsprechung
| BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97 |
Volltextveröffentlichungen
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Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
Wird zitiert von ... (9)
- BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02
Die Eintragung der angemeldeten Marke “Ficke” verstößt nicht gegen die guten …
Ebenso wie im Falle der zurückgewiesenen Bezeichnung "Schenkelspreizer" - BPatG 26 W (pat) 107/97, Beschluss vom 26. November 1997 - werde durch die angemeldete Marke das Sittlichkeits- und Schamgefühl weiter Verkehrskreise in unerträglicher Weise verletzt.Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; PAVIS PROMA BPatG-Beschluss vom 26. November 1997 - 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer).
- BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 511/12 Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die maßgebliche Auffassung der Verbraucher von einer fortschreitenden Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägt ist (BPatG Beschl. v. 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97 Schenkelspreizer; Sack WRP 1985, 1; Baudenbacher GRUR 1981, 19).
- BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 116/10
FICKEN als Marke für alkoholische Getränke schutzfähig
Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 -Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 -Ficke).
- BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 31/10
ARSCHLECKEN24 - Kein Markenschutz für Zeichen, die gegen die guten Sitten …
Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er zugleich eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, wenn dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 10 W (pat) 711/99 -Penistrillerpfeife). - BPatG, 03.03.2011 - 27 W (pat) 554/10
RCQT (Reconquista) - Kein Markenschutz von Zeichen mit fremdenfeindlicher Aussage
Dies betrifft aber nicht politisch diffamierende, rassistische oder frauenverachtende Äußerungen (vgl. BPatG, Beschluss vom 26.11.1997, Az.: 26 W (pat) 107/97 -Schenkelspreizer). - BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99 Mag danach uU früher die Bezeichnung "schwarzgebrannt" als provokativer Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften aufgefaßt worden sein, so wird die Bezeichnung heute erkennbar nicht ernstgemeint aufgefaßt werden (ähnlich 26 W (pat) 112/97 - Cannabis, anders 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; vgl auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 8 Rdnr 117: scheinbar provozierende Antimarken verstoßen nur im Ausnahmefall gegen die guten Sitten).
- BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10 Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er zugleich eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, wenn dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA, 10 W (pat) 711/99 - Penistrillerpfeife).
- BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10
FICKEN LIQUORS als Marke schutzfähig
diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke). - BPatG, 26.09.2011 - 26 W (pat) 8/11 - 26 W (pat) 107/97.
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