Rechtsprechung
   BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundespatentgericht (Leitsatz)

    § 3 Abs. 1 MarkenG

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    "Strichcode auf Buchrücken" ist wegen mangelnder grafischer Darstellbarkeit nicht eintragungsfähig

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2008, 416



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BPatG, 21.05.2008 - 29 W (pat) 33/08  

    Farbmarke Gelb-Rot

    Diese sind zur Bestimmung des Schutzgegenstands der konturunbestimmten Farbkombination ausreichend im Unterschied zur Entscheidung des EuGH zu Dyson (GRUR 2007, 231) und zur Entscheidung des 29. Senats zu "Strichcode auf Buchrücken" (BPatG GRUR 2008, 416).
  • BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 25/08  
    Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellung der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff.- Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode).
  • BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 16/08  

    Orange/Schwarz

    Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff. - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff - Strichcode).
mehr
  • BPatG, 08.04.2011 - 26 W (pat) 12/10  
    Bei Farbzusammenstellungen muss dabei insbesondere die konkrete Farbverteilung angegeben werden (BGH GRUR 2007, 55, 56, Rz. 13 -Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 -zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rn. 31 ff.-Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode; BPatG GRUR 2009, 157 - 161 - Orange/Schwarz; vgl.
  • BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 21/08  

    Orange/Schwarz

    Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff. - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode).
  • BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 22/08  

    Orange/Schwarz

    (Vgl. dazu auch das Beispiel für eine Konkretisierung der variablen Markenbeschreibung, das die Anmelderin in einem parallelen Anmeldeverfahren in ihrem Schriftsatz vom 27. August 2007 gebildet hat, Registerakte 307 27 805.5, Seiten 50, 52, jetzt unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 15/07 als paralleles Beschwerdeverfahren anhängig.) Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode).
  • BPatG, 04.08.2008 - 24 W (pat) 156/05  
    Dies hat zur Folge, dass der Verkehr mangels charakteristischer Gestaltungsmerkmale in der Darstellung eines Barcodes - auch wenn sie ausnahmsweise keinem technischen Zweck dient - allenfalls ein Mittel der werbemäßigen Hervorhebung oder eine Verzierung des Schriftbildes erkennt (vgl. hierzu BPatG GRUR 2008, 416 ff. "Variabler Strichcode").
  • BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 57/08  
    (Vgl. dazu auch das Beispiel für eine Konkretisierung der variablen Markenbeschreibung, das die Anmelderin in einem parallelen Anmeldeverfahren in ihrem Schriftsatz vom 27. August 2007 gebildet hat, Registerakte 307 27 805.5, Seiten 50, 52, jetzt unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 15/07 als paralleles Beschwerdeverfahren anhängig.) Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff. - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode).
  • BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 20/08  
    Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff. - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode).
  • BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 23/08  
    (Vgl. dazu auch das Beispiel für eine Konkretisierung der variablen Markenbeschreibung, das die Anmelderin in einem parallelen Anmeldeverfahren in ihrem Schriftsatz vom 27. August 2007 gebildet hat, Registerakte 307 27 805.5, Seiten 50, 52, jetzt unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 15/07 als paralleles Beschwerdeverfahren anhängig.) Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff. Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode).
  • BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 24/08  
  • BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 17/08  
  • BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 18/08  
  • BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 19/08  
  • BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 15/08  
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