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   BPatG, 28.09.2004 - 27 W (pat) 136/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BPatG, 29.06.2011 - 26 W (pat) 551/10  
    Die konkrete Darstellung eines Flaggenausschnitts im Inneren des stilisierten Umrisses des Staatsgebietes von Georgien einerseits und mit einer von links nach rechts blasser werdenden Rotfärbung andererseits stellt kein Hoheitszeichen dar, dessen sich der Staat Georgien als Symbol und zur Repräsentation des Staatsganzen bedient oder das er als Zeichen der Ausübung seiner Hoheitsgewalt einsetzt (vgl. Maunz/Düring in Herzog, Grundgesetz, Stand Februar 2004, Art. 22 Rn. 21, 22; vgl. LG Hamburg, GRUR 1990, 196 - BP-Card; BPatG PAVIS PROMA, 32 W (pat) 11/01 -Bodensee-Arena; BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 136/02 D-Info; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, Rn. 512 zu § 8).
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