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   BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07   

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BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07 (https://dejure.org/2007,31102)
BPatG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07 (https://dejure.org/2007,31102)
BPatG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 28 W (pat) 44/07 (https://dejure.org/2007,31102)
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  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Aufgrund der Bekanntheit der historischen Person ist die angemeldete Wortmarke als allgemein verständliche Inhaltsangabe von Büchern, Filmen, Shows und Videos ersichtlich zur Beschreibung der beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen "Veröffentlichung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen, Filmproduktion, Filmverleih, Produktion von Shows, Videofilmproduktion" geeignet (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Kann einem als Marke angemeldeten Personennamen für die fraglichen Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, stellt dies nach ständiger Rechtsprechung einen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür dar, dass ihr die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rdn. 19 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. - BerlinCard).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Kann einem als Marke angemeldeten Personennamen für die fraglichen Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, stellt dies nach ständiger Rechtsprechung einen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür dar, dass ihr die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rdn. 19 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. - BerlinCard).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Die Frage der konkreten Unterscheidungskraft bleibt jedoch wie bei anderen Wortmarken in jedem Einzelfall zu prüfen, wobei dieselben Kriterien heranzuziehen sind, wie bei anderen Markenkategorien (vgl. EuGH GRUR 2004, 946, Rd. 25 - Nichols).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Nur wenn eine Marke ihre Herkunftsfunktion erfüllen kann und auch weitere Ausschlussgründe nicht gegeben sind, ist es gerechtfertigt, die allgemeine Wettbewerbsfreiheit dadurch einzuschränken, dass sie der Allgemeinheit dauerhaft entzogen und zugunsten eines Anmelders monopolisiert wird (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, Rd. 48 - 52 - Arsenal FC).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von ihr erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2006, 850 ff. Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Aufgrund der Bekanntheit der historischen Person ist die angemeldete Wortmarke als allgemein verständliche Inhaltsangabe von Büchern, Filmen, Shows und Videos ersichtlich zur Beschreibung der beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen "Veröffentlichung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen, Filmproduktion, Filmverleih, Produktion von Shows, Videofilmproduktion" geeignet (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Soweit der Anmelder in seiner Beschwerdebegründung auf die drei vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarken 303 39 107 "Che Guevara" sowie 397 15 008 "Robin Hood" und 2 105 469 "TARZAN" verweist, ist festzuhalten, dass nach ständiger Rechtsprechung aus Voreintragungen möglicherweise vergleichbarer - möglicherweise aber auch löschungsreifer - Marken kein Anspruch auf Eintragung abgeleitet werden kann (vgl. hierzu BPatG BlPMZ 2007, 236; 238 f. - CASHFLOW, sowie BPatGE 49, 178, 182 ff. - Papaya, beide Entscheidungen m. w. N.).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Indem diese Vorschrift solche Marken von der Eintragung ausschließt, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit oder des Bestimmungszwecks der fraglichen Waren oder Dienstleistungen dienen können, soll dem Allgemeininteresses an der Gewährleistung eines freien, nicht durch ungerechtfertigte markenrechtliche Monopole beeinträchtigten Warenverkehrs Rechnung getragen werden (EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 - SAT.2).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 44/07
    Dabei ist der markenrechtlichen Prüfung die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen zugrunde zu legen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, Rdn. 41 - Linde, Winward u. Rado).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuG, 12.06.2007 - T-190/05

    Sherwin-Williams / HABM (TWIST & POUR) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

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