Rechtsprechung
| | BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 87/02 | |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 23.04.2008 - 29 W (pat) 148/05
Zur Begründung ist unter Bezugnahme auf die Entscheidungen "EURODOK" -
29 W (pat) 211/01 - und "STOCKWEB" -
29 W (pat) 87/02 - ausgeführt, dass der Gesamtbegriff lexikalisch nicht belegt sei, das angesprochene Publikum aber die beiden Zeichenbestandteile mit der Bedeutung von "Dokument" und "Internet" kenne und dem Zeichen daher nur den Sachhinweis entnehme auf Dokumente, die im Internet abrufbar bzw. online verfügbar seien.