Rechtsprechung
| BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 6/05 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Unterhaltsgeldanspruch - Rechtsänderung - Notwendigkeit einer Bedürftigkeitsprüfung - Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Förderung der beruflichen Weiterbildung; Unterhaltsgeldanspruch; Rechtsänderung; Notwendigkeit einer Bedürftigkeitsprüfung; Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld; verfassungskonforme Auslegung
- Bundessozialgericht
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Unterhaltsgeldanspruch - Rechtsänderung - Notwendigkeit einer Bedürftigkeitsprüfung - Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld - verfassungskonforme Auslegung
- NWB SteuerXpert START
SGB III § 158 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Unterhaltsgeld bei Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Unterhaltsgeldanspruch - Rechtsänderung - Notwendigkeit einer Bedürftigkeitsprüfung - Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld - verfassungskonforme Auslegung
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- SG Aachen, 07.05.2003 - S 10 AL 56/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03
- BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 6/05 R
- BSG - B 7a AL 6/05 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 48/07 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Begrenzung des Unterhaltsgelds auf die …
§ 158 Abs. 1 Satz 2 SGB III enthält damit - wie der 7. Senat des BSG bereits in seiner Entscheidung vom 1. Juni 2006 (B 7a AL 6/05 R - SozR 4-4300 § 158 Nr. 3 RdNr 10) angedeutet hat - nicht nur eine Regelung der Höhe des Uhg, sondern auch eine Anspruchsvoraussetzung.Geboten ist vielmehr eine Gleichbehandlung aller Fälle, in denen die Auszahlung des vollen Alhi-Anspruchs durch mangelnde Bedürftigkeit beschränkt ist, also auch der Fall, in dem die Einkommensanrechnung dazu führt, dass Alhi überhaupt nicht gewährt werden kann (vgl bereits BSG SozR 4-4300 § 158 Nr. 3 RdNr 10).
- BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R
Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - …
2003 abgebrochenen Weiterbildung und des dann entscheidenden Vorbezugs von Alg das Uhg nach dieser Leistung (vgl § 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III) zu bemessen war (hierzu BSG SozR 4-4300 § 158 Nr. 3, BSG SozR 4-4300 § 158 Nr. 4). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2007 - L 8 AL 63/04
Unterhaltsgeld; kein Vorbezug von Alhi mangels Bedürftigkeit; verfassungskonforme …
Dies ist im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz nicht zu rechtfertigen und entspricht auch nicht den Motiven des Gesetzgebers, der mit der Reduzierung der Entgeltersatzleistungen während der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen im Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt auf den vor Antritt der Maßnahme bestehenden Lebenszuschnitt abstellen wollte (…vgl. BT-Drucksache 15/25, S. 32; vgl. zu alledem Urteil des Bundessozialgerichts vom 01. Juni 2006 - B 7 a AL 6/05 R -, zitiert nach Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 25 AS 538/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstiegsgeld; selbständige Tätigkeit; …
Würde es sich bei der vom Kläger aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um eine "Maßnahme" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 SGB II handeln (vgl. zum weiten Maßnahmebe-griff für den gleich gestalteten § 422 Abs. 1 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 6/05 R - juris), käme demnach auch in Betracht, dass nur § 29 SGB II a. F. anzuwenden ist.
Sie betreiben juristische Internetseiten?