Rechtsprechung
   BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung; Künstlersozialabgabepflicht für Juroren einer Castingshow; Zuordnung zur darstellenden Kunst in Form der Unterhaltungskunst; Nichterwähnung im Künstlerbericht; keine Niveaukontrolle der künstlerischen Leistung

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  • Bundessozialgericht
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entrichtung der Künstlersozialabgabe nach dem KSVG auf Honorare der Jury-Mitglieder in einer Fernsehshow; künstlerische Leistung der Jurorentätigkeit in der Castingshow DSDS

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 25 Abs 1 Satz 1 KSVG
    DSDS-Juror Dieter Bohlen ist ein Künstler! / Zur Künstlersozialversicherungspflicht

  • IWW (Kurzinformation)

    Künstlersozialabgabe - Dieter Bohlens Sprüche sind abgabepflichtig

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    “DSDS”-Juroren als Künstler sozialversicherungspflichtig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Fernsehsendungs-Jury "DSDS" KSK-pflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Juroren bei «DSDS»: Fallen unter Künstlersozialversicherungsgesetz

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundessozialgericht bestätigt KSK-Pflicht der »DSDS«-Jury

  • lto.de (Kurzinformation)

    Die Honorare aus der Jurorentätigkeit in einer Fernseh-Castingshow unterliegen der Künstlersozialabgabenverpflichtung

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 104, 265



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Wird zitiert von ...  

  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KS 2/09 R  

    Abgabepflicht nach dem KSVG; Eigenschaft einer Kommanditgesellschaft als

    Ist für die Vergangenheit ein Abgabebescheid bereits ergangen - hier für den Zeitraum von 2001 bis 2003 -, wird er mit Wirkung für die Vergangenheit zu Ungunsten des Abgabepflichtigen zurückgenommen, wenn sich die Schätzung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KSVG als unrichtig erweist oder die Meldung des Abgabepflichtigen unrichtige Angaben enthält (§ 27 Abs. 1a Satz 2 KSVG); § 45 SGB X findet daneben keine Anwendung (BSG Urteil vom 1.10.2009 - B 3 KS 4/08 R, BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5, RdNr 12).
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