Rechtsprechung
   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - Ausgliederung eines Unternehmens - Gesamtunternehmen - Unternehmeridentität

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; zuständiger Unfallversicherungsträger; Ausgliederung eines Unternehmens; Gesamtunternehmen; Unternehmeridentität; Zeitpunkt der Beurteilung; Nichtigkeit des zweiten Aufnahmebescheids; sozialgerichtliches Verfahren; Statthaftigkeit einer Widerklage gem § 100 SGG

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  • Bundessozialgericht

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - Ausgliederung eines Unternehmens - Gesamtunternehmen - Unternehmeridentität - Zeitpunkt der Beurteilung - Nichtigkeit des zweiten Aufnahmebescheids - sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit einer Widerklage gem § 100 SGG

  • NWB SteuerXpert START

    SGB VII § 131, § 136

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 131; SGB VII § 136 Abs. 1 S. 4; SGB VII § 136 Abs. 2; SGB VII § 137 Abs. 1; UVMG
    Zuständiger Unfallversicherungsträger in der gesetzlichen Unfallversicherung; Bündelung von Vertriebsniederlassungen einer AG und rechtlich unselbstständiger Vertriebsgeschäftsstellen zu einem Gesamtunternehmen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 02.04.2009, Az.: B 2 U 20/07 R (Unfallversicherung - Gesamtunternehmen/Unternehmeridentität)" von Michael Quabach, original erschienen in: SGb 2010, 181 - 183.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2010, 342



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 1145/05  

    (Gesetzliche Unfallversicherung - sachlich zuständiger Unfallversicherungsträger

    Eine Verurteilung setzt zwingend voraus, dass die Zuständigkeit zwischen allen Beteiligten offen bleibt, und setzt daher notwendig die Prüfung ggf. vorrangiger Klagebegehren voraus (zuletzt Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 20/07 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 21 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch für die ältere Rechtsprechung).

    Der für die Klägerin zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt sich nach der seinerzeit bei deren Ausgliederung oder Errichtung bestehenden Rechtslage (vgl. BSG, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 20/07 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 27 und 34 m. w. N.).

    Zwar stellt der Eingriff in einen Katasterbestand einer anderen Berufsgenossenschaft einen besonders schweren und offenkundigen Fehler dar, der die Nichtigkeit des Aufnahmebescheides zur Folge hat (BSG, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 20/07 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 31).

  • LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11  
    Dabei setzt ein einheitliches Gesamtunternehmen einen wirtschaftlichen und betriebstechnischen Zusammenhang voraus (vgl. dazu u.a. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R, RdnR. 37 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11  

    Versicherungsschutz forstwirtschaftlicher Unternehmer

    Dabei setzt ein einheitliches Gesamtunternehmen einen wirtschaftlichen und betriebstechnischen Zusammenhang voraus (vgl. dazu u.a. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R, RdnR. 37 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 24.08.2010 - L 6 R 779/07  

    Sozialversicherungspflicht des Fremdgeschäftsführers einer GmbH

    Der Widerspruchsbescheid vom 23. Juli 2002 ist nicht bestandskräftig geworden, sodass keine gespaltene Rechtskraftwirkung bzw. Bestandskraftwirkung eintreten kann (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - Az.: B 2 U 20/07 R, nach juris).
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