Rechtsprechung
| BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 27/08 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit; Belegarztzulassung bei Tätigkeit eines weiteren Belegarztes in der Belegabteilung; Ausschreibung von Belegarztstellen; Zulassungsgremien; Kontrolle; Verhalten des Krankenhaust ...
- Bundessozialgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (4)
- meyer-koering.de (Leitsatz und Auszüge)
Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit bei Tätigkeit eines weiteren Belegarztes in der Belegabteilung
- Praxis Freiberufler Beratung (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht - Ausschreibung einer Belegarztstelle durch Anschreiben an alle Vertragsärzte
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Bundessozialgericht fordert mindestens zwei Ärzte je Belegstation in Kliniken
- lto.de (Kurzinformation)
Ausschreibung einer Belegarztstelle im Bereich einer Überversorgung kann durch Anschreiben aller niedergelassenen Vertragsärzte erfolgen
Verfahrensgang
- SG Köln, 21.06.2006 - S 19 KA 25/06
- SG Köln, 13.12.2006 - S 19 KA 25/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
- BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 27/08 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2010, 646 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als …
Gegenstand der Prüfung, bei der den Zulassungsgremien kein der gerichtlichen Prüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zusteht (s hierzu das Senatsurteil vom heutigen Tag - B 6 KA 27/08 R - RdNr 25), ist auch, ob die im Planungsbereich niedergelassenen Bewerber grundsätzlich für die Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit in Übereinstimmung mit den für den Krankenhausträger verbindlichen Festsetzungen der Krankenhauspläne geeignet sind, ob sie die vom Krankenhausträger in Übereinstimmung mit den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften gesetzten Bedingungen für die belegärztliche Tätigkeit akzeptieren und ob sie hinsichtlich des Leistungsangebots, der räumlichen Lage ihrer Praxis und ihrer Wohnung für die belegärztliche Tätigkeit in Frage kommen (…BSGE 88, 6, 12 bzw SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 44).Denn hierbei dürfte es sich zum einen um eine Standardformulierung in Belegarztverträgen handeln, wie das am heutigen Tag vom Senat entschiedene Parallelverfahren aus Nordrhein-Westfalen (B 6 KA 27/08 R) nahe legt, so dass sich hieraus kein Anhaltspunkt auf eine im Einzelfall beabsichtigte missbräuchliche Nutzung dieser Klausel ergibt.
(bb) Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 27/08 R entschieden hat, haben die Zulassungsgremien bei ihrer Prüfung allerdings die Festsetzungen der Landeskrankenhausplanung für die betroffene (Beleg-) Abteilung zu berücksichtigen, an deren Vorgaben sie gebunden sind (…s hierzu zuletzt Urteil des Senats vom 28.1. 2009 - B 6 KA 61/07 R - SozR 4-2500 § 118 Nr. 1 RdNr 23 ff - zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen - im Zusammenhang mit der Ermächtigung einer psychiatrischen Tagesklinik).
Anerkennenswerte Gründe für die Einbindung eines weiteren Belegarztes könnten zB darin gesehen werden, dass die bereits tätigen Belegärzte ihre Tätigkeit einschränken wollen, oder der Krankenhausträger neue Operationsschwerpunkte setzen will, welche die bisherigen Belegärzte qualitativ nicht hinreichend abdecken (s hierzu das Urteil vom heutigen Tag - B 6 KA 27/08 R).
- LSG Schleswig-Holstein, 17.11.2009 - L 4 KA 25/07
Sonderzulassung eines weiteren Belegarztes in einem Krankenhaus in der …
Vielmehr sind die Zulassungsgremien an die Vorgaben der Krankenhausplanung gebunden (BSG, Urt. v. 2. September 2009 - B 6 KA 27/08 R, Rz. 41, m. w. N.).Die Erteilung einer Zulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V setzt weiter voraus, dass tatsächlich eine belegärztliche Tätigkeit am Krankenhaus ausgeübt werden soll (…BSG, Urt. v. 14. März 2001, a.a.O.; BSG, Urt. v. 2. September 2009 - B 6 KA 44/08 R, Rz. 19 und B 6 KA 27/08 R, Rz. 38).
§ 103 Abs. 7 SGB V lässt sich keine zahlenmäßige Begrenzung entnehmen (Möller, MedR 2000, 555, 5558; Wagener, MedR 1998, 410, 411; Wigge/Frehse, MedR 2001, 549, 551; vgl. BSG, Urt. v. 2. September 2009 B 6 KA 27/08 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung über § 103 Abs 7 SGB …
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat sich in seinem Urteil vom 14. November 2007 (Az: L 10 KA 5/07 - juris -, nicht rechtskräftig, Revision wurde vom BSG zugelassen, Az.: B 6 KA 27/08 R) grundsätzlich der Argumentation des LSG Schleswig-Holstein angeschlossen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 139/09
Medizinisches Versorgungszentrum; einstweilige Anordnung bei …
M zur Werbung für chefärztliche Wahlleistungen und zur Lehrtätigkeit an Ausbildungseinrichtungen im Einflussbereich der DRK Schwesternschaft B e.V. verpflichtet ist (§ 2 Abs. 6 bzw. § 3 Abs. 13 des Belegarztvertrages vom 9. Januar 2009) und somit Tätigkeiten übernähme, die dem Aufgabenfeld des Krankenhauses zuzurechnen sind und von dem abweichen, was typischerweise dem belegärztlichen Tätigkeitsbereich entspricht (zur Unzulässigkeit solcher Tätigkeiten: BSG, Urteile vom 2. September 2009, Az.: B 6 KA 27/08 R und B 6 KA 44/08 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 142/09
Anerkennung als Belegarzt; Belegarztvertrag; notwendige Beiladung
Auch weiteren in der Rechtsprechung bereits angesprochene Missbrauchsmöglichkeiten - etwa wenn ein Krankenhausträger an den Belegarzt Anforderungen in Bezug auf den zeitlichen Umfang der belegärztlichen Tätigkeit, an die Präsenz des Belegarztes im Krankenhaus und an die Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlungstätigkeit stellt, die mit der Vorrangregelung in § 39 Abs. 2 Satz 1 BMV-Ä kollidieren oder wenn der Krankenhausträger sich im Belegarztvertrag von den Vertragspartnern weitgehende Zusatzleistungen - wie etwa eine Teilnahme am Hintergrunddienst für stationäre Patienten - ausbedungen hat, die dem Aufgabenfeld des Krankenhauses zuzurechnen sind und von dem abweichen, was typischerweise dem belegärztlichen Tätigkeitsbereich entspricht (BSG, Urteile vom 2. September 2009, Az.: B 6 KA 27/08 R und B 6 KA 44/08 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.) - lässt sich durch die Pflicht zur Vorlage des Belegarztvertrages wirkungsvoll vorbeugen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - L 11 KA 110/10
Vertragsarztangelegenheiten
Das Erfordernis einer vorgängiger Beratung stellt gemäß § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V nur eine "Soll"-Vorgabe dar; eine Beratung ist u.a. grundsätzlich dann nicht erforderlich, wenn einzelne Fälle gänzlich unzulässiger Verordnungen in Frage stehen, wenn also dem Arzt das Fehlen der Arzneimittelzulassung des verordneten Medikaments, ein unzulässiger Off-Label-Use, eine Verordnung entgegen einem Verordnungsausschluss durch die Arzneimittel-Richtlinie (AMRL) oder - wie hier - die Unvereinbarkeit einer Verordnung mit den Vorgaben des § 135 Abs. 1 SGB V angelastet wird, also in Fällen, in denen ein sogenannter Basismangel vorliegt (BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 27/08 R -). - SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 719/11
§ 72 Abs 1 S 2 SGB, § 95 Abs 5 SGB 5, § 121 Abs 2 SGB 5
Das Verfahren zur Anerkennung als Belegarzt dient der Gewährleistung der Eignung des Belegarztes und des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Tätigkeit (vgl. BSG v. 02.09.2009 - B 6 KA 27/08 R - juris Rn. 48 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 5 = ZMGR 2010, 168 = USK 2009-105 = KH 2010, 340 = KHR 2010, 52). - SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 647/11
MKG-Chirurg - Anerkennung als ärztlicher Belegarzt mit gleichzeitiger Zulassung …
Das Verfahren zur Anerkennung als Belegarzt dient der Gewährleistung der Eignung des Belegarztes und des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Tätigkeit (vgl. BSG v. 02.09.2009 - B 6 KA 27/08 R - juris Rn. 48 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 5 = ZMGR 2010, 168 = USK 2009-105 = KH 2010, 340 = KHR 2010, 52).
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