Rechtsprechung
| BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung; Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport; Nichtinanspruchnahme einer Hauptleistung; keine Fahrkostenerstattung
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport - Nichtinanspruchnahme einer Hauptleistung - keine Fahrkostenerstattung
- NWB SteuerXpert START
SGB V § 60
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 13 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 § 60 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3
Anspruch auf Fahrkosten aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport und Nichtinanspruchnahme einer Hauptleistung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Krankenversicherung - Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport - Nichtinanspruchnahme einer Hauptleistung - keine Fahrkostenerstattung
Kurzfassungen/Presse (4)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Kosten für den Einsatz eines Rettungswagens
- aok-business.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung: Wer nicht transportiert wird, bekommt keine "Transportkosten" ersetzt
- faktenundtipps.de (Kurzinformation)
Ruf nach dem Rettungswagen kann teuer werden
- krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Kein Ersatz für Rettungswagenkosten bei bloßem Aufheben des Patienten vom Boden
Verfahrensgang
- SG Aachen, 16.01.2007 - S 13 KR 68/06
- BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2008, 598 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 38/07 R
Krankenversicherung - keine Fahrkostenerstattung für den Einsatz eines …
Dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2.11.2007 (BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 2), nach dem der Transport einer von der Krankenkasse (KK) zu erbringenden Hauptleistung dienen müsse, werde nicht gefolgt; denn nach Sinn und Zweck des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 SGB V komme es für die Notwendigkeit auf eine subjektive Betrachtungsweise aus der ex ante-Sicht eines Laien an.So habe auch das BSG entschieden (BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 2).
Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung - hier: Einsatzfahrt eines RTW ohne den Versicherten - zu den Leistungen gehört, welche die KKn allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben (…stRspr, vgl zB BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R - SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 RdNr 11 mwN).
Daran fehlt es hier, ähnlich wie in dem vom Senat mit Urteil vom 2.11.2007 (aaO) entschiedenen Fall.
Die vom LSG gegen das Urteil des BSG vom 2.11.2007 (aaO) angeführten Argumente rechtfertigen keine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung.
Das SGB V sieht keine umfassende Pflicht der KKn vor, den Rettungsdienst zu organisieren, sondern achtet die insoweit bestehenden Kompetenzen der Bundesländer (vgl BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 RdNr 14).
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 22/07 R
Krankenversicherung - kein Anspruch behinderter Menschen auf Gewährung von Kosten …
Schließlich ist es ohne Belang, dass auch Leistungen nach § 60 SGB V grundsätzlich Naturalleistungen sind und insoweit für den Anspruch auf Kostenerstattung bei bereits durchgeführten Fahrten die Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 SGB V erfüllt sein müssen (vgl zuletzt für Krankentransporte: Senatsurteile vom 2.11.2007 - B 1 KR 11/07 R, RdNr 10 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und B 1 KR 4/07 R, RdNr 10 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… zum Erfordernis einer vorherigen Antragstellung zuletzt näher: Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 15/07 R, RdNr 12 ff mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).dd) § 60 Abs. 1 SGB V ist auch keiner erweiterten Auslegung im Sinne einer entsprechenden Heranziehung der Fahrkostenregelung für den Rehabilitationssport aufgrund ranghöheren Rechts zugänglich; er benennt vielmehr abschließend die Hauptleistungen, für die eine Beförderung des Versicherten aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein muss (BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
Die akzessorische "ergänzende" Leistung der Fahrkosten setzt ihrerseits eine überhaupt "ergänzbare Hauptleistung" voraus (zur Notwendigkeit einer bestimmten Hauptleistung: vgl BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, RdNr 12;… ähnlich zB Schütze in: Hauck/Noftz, SGB IX, Stand Februar 2008, § 44 RdNr 6 und § 53 RdNr 7;… W. Schellhorn/Stähler in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, SGB IX, 2. Aufl 2006, § 44 RdNr 1).
Ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Gewährung von Fahrkosten ergibt sich des Weiteren nicht aus § 44 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX. Denn die abschließende Regelung des § 60 SGB V (vgl BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R RdNr 12) verweist nicht auf diese Norm.
- BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zum …
Außerdem ist nicht weiter zu vertiefen, dass auch Leistungen nach § 60 SGB V grundsätzlich Naturalleistungen sind und insoweit für den Anspruch auf Kostenerstattung bei bereits durchgeführten Fahrten die Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 SGB V erfüllt sein müssen (vgl BSG, Urteile vom 2.11.2007 - B 1 KR 11/07 R -, SozR 4-2500 § 60 Nr. 3 RdNr 10, und - B 1 KR 4/07 R -, SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 RdNr 10, …sowie Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 15/07 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 12).dd) § 60 Abs. 1 SGB V ist auch keiner erweiterten Auslegung im Sinne einer entsprechenden Heranziehung der Fahrkostenregelung für den Rehabilitationssport aufgrund ranghöheren Rechts zugänglich; er benennt vielmehr abschließend die Hauptleistungen, für die eine Beförderung des Versicherten aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein muss (BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 RdNr 13).
Die akzessorische "ergänzende" Leistung der Fahrkosten setzt ihrerseits eine überhaupt "ergänzbare Hauptleistung" voraus (zur Notwendigkeit einer bestimmten Hauptleistung: vgl BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R -, SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 RdNr 12;… ähnlich zB Schütze in: Hauck/Noftz, SGB IX, Stand Februar 2008, § 44 RdNr 6 und § 53 RdNr 7;… W. Schellhorn/Stähler in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 2. Aufl 2006, § 44 RdNr 1).
Ein Anspruch gegen die Beklagte auf Gewährung von Fahrkosten ergibt sich des Weiteren nicht aus § 44 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX. Denn die abschließende Regelung des § 60 SGB V (vgl BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 RdNr 12) verweist nicht auf diese Norm.
- BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für Fahrkosten bei ambulanter Behandlung …
a) Im Rahmen des § 60 SGB V (in der ab 1.1.2004 geltenden Fassung von Art. 1 Nr. 37 des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 , BGBl I 2190), der Ansprüche auf Fahrkosten abschließend regelt (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 RdNr 9), kommt als Anspruchsgrundlage für die Klägerin allein § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Betracht.b) Zwar handelt es sich beim Krankentransport in der Regel um eine Naturalleistung, auch wenn § 60 SGB V selbst von der Übernahme von "Kosten" spricht (vgl Senatsurteile vom 2.11.2007 - B 1 KR 11/07 R, RdNr 10 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und B 1 KR 4/07 R, RdNr 10 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
Der schon von § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB V geforderte Zusammenhang der Fahrkosten mit einer Hauptleistung der KK (dazu schon BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, RdNr 12f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), der auch Grundlage einer Vergleichbarkeit der Behandlungen mit den Regelbeispielen ist, wird hier grundsätzlich gewahrt; denn der GBA hat für die bei der Klägerin angewandte Methode in Nr. 1 Anlage I der RL zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung eine positive Empfehlung abgegeben (vgl Beschluss vom 24.3.2003, BAnz Nr. 123, S 14486).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 5 KR 715/11
Krankenversicherung
Wer ein Fahrzeug nicht benutzt, mithin von ihm gar nicht selbst in Person gefahren wird, kann keine Erstattung von Fahrkosten verlangen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 2).Dementsprechend benennt § 60 SGB V, wie bereits dargelegt, abschließend die Hauptleistungen, für die eine Fahrt des Versicherten aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein muss (BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 2, juris Rdn. 13).
- BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 11/07 R
Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen
Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung - hier: Transport des Klägers von Augsburg nach Fulda - zu den Leistungen gehört, welche die KKn allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben (…stRspr, vgl zB BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; Bundessozialgericht , Urteil vom 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - RdNr 11 mwN - LITT, zur Veröffentlichung vorgesehen; zuletzt zB BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 25/06 R - RdNr 10, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 4/07 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung vorgesehen). - OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09
Widerruf einer Klagerücknahmeerklärung, Grundsatz von Treu und Glauben
Das Verwaltungsgericht habe auf der Grundlage des Urteils des Sozialgerichts Aachen vom 16. Januar 2007 (S 13 KR 68/06) und des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2005 (L 5 KR 122/04) die Ansicht vertreten, die Klägerin habe gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Kostenfreihaltung für den Rettungsdiensteinsatz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V. Die in diesen Urteilen vertretene Auffassung, der Betroffene habe auch bei einer Fehlfahrt einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten aus § 60 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V, habe das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 2. November 2007 (B 1 KR 4/07 R) nicht geteilt und einen Fahrtkostenerstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse nur für den Fall bejaht, dass ein - medizinisch notwendiger - Krankentransport auch tatsächlich in Anspruch genommen worden sei.Dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 2. November 2007 (nach Angabe der Klägerin trägt das Verfahren das Aktenzeichen: B 1 KR 4/07 R - in juris ist lediglich ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. November 2007 mit dem Aktenzeichen B 1 KR 11/07 R zu diesem Problemkreis eingestellt) die bis dahin wohl herrschende sozialgerichtliche Rechtsauffassung nicht geteilt hat, führt nicht zu der Annahme, dass das Festhalten der Klägerin an ihrer auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung abgegebenen Klagerücknahmeerklärung unzumutbar sei.
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 59/08
Feuerwehr hilft bei Krankentransport - wer zahlt?
Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung, hier also die Einsätze der FF bei dem Transport des Klägers aus der Wohnung und zurück, zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben (stRspr, vgl zB BSG 24. September 1996 - 1 RK 33/95, BSGE 79, 125; BSG 2. November 2007 - B 1 KR 4/07 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 Rdnr 11 mwN). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2009 - L 16 B 1/09
Krankenversicherung
Im Rahmen des § 60 SGB V (in der ab 1.1.2004 geltenden Fassung von Art. 1 Nr. 37 des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 (GMG), Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2190), der Ansprüche auf Fahrkosten abschließend regelt (vgl. zuletzt Bundessozialgericht (BSG), Urt. vom 02.11.2007, Az.: B 1 KR 4/07 R, www.bundessozialgericht.de;… BSG Sozialrecht (SozR) 4-2500 § 60 Nr. 1), kommt als Anspruchsgrundlage für die ASt in allein § 60 Abs. 1 S. 3 SGB V in Betracht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2008 - L 16 KR 39/05
Krankenversicherung
Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung - hier: Zahnsanierung - zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben (…ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z. B. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 m. w. N.; BSG…, Urt. vom 7.11.2006, Az.: B 1 KR 24/06 R, m. w. N., zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; zuletzt z. B. BSG, Urt. vom 02.11.2007, Az.: B 1 KR 4/07 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
Krankenversicherung
- SG Duisburg, 08.02.2011 - S 7 KR 121/09
Krankenversicherung
- SG Duisburg, 16.03.2011 - S 7 KR 3/09
Krankenversicherung
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