Rechtsprechung
| BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB III - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Ordensmitgliedschaft
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Arbeitslosenversicherung; Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3; Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag; Ordensmitgliedschaft
- Bundessozialgericht
Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3 - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Ordensmitgliedschaft
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der selbstständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung; Abgrenzung von Tätigkeiten aus Liebhaberei oder Zeitvertreib
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bei fehlender Beitragspflicht vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Beitragspflicht i.d.Sozialversicherung,Leistungspflicht i.d.Arbeitslosenversicherung,Versicherungsberechtigung i.d.Arbeitslosenversicherung,Versicherungspflicht i.d.Krankenversicherung, Familienversicherung i.d.Krankenversicherung,Versicherungspflicht i.d.Sozialversicherung
Verfahrensgang
- SG Aachen, 22.08.2006 - S 11 AL 48/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2007 - L 19 AL 96/06
- BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R
Wird zitiert von ... (10)
- LSG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - L 13 AL 1583/09
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - …
Die Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III tritt - auf einen Antrag hin - kraft Gesetzes ein, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind; der Erhebung einer Verpflichtungsklage bedarf es nicht (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3. Juni 2009, Az.: B 12 AL 1/08 R).Das für die begehrte Feststellung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, weil dem Kläger ein berechtigtes Interesse daran zuzugestehen ist, Gewissheit darüber zu erlangen, ob ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung begründet ist (vgl. Urteile des BSG vom 3. Juni 2009, a.a.O. und vom 18. Mai 2005, Az.: B 12 P 3/04 R).
- BSG, 02.03.2010 - B 12 AL 1/09 R
Arbeitslosenversicherung - alleiniges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft …
2006 Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung besteht, verbunden (vgl Urteil des Senats vom 3.6. 2009, B 12 AL 1/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen). - LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 AL 1008/10
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - …
An diesem Tag hat der Kläger eine selbständige Tätigkeit von mehr als 15 Stunden wöchentlich aufgenommen (zum Begriff der selbständigen Tätigkeit vgl. BSG, Urteil vom 3. Juni 2009 - B 12 AL 1/08 R - SGb 2009, 469 - juris) - zuvor hatte es sich lediglich um eine selbständige Nebentätigkeit im Umfang von weniger als 15 Stunden gehandelt -, sodass die Versicherungspflicht nach § 28 Abs. 2 Satz 1 SGB III an diesem Tag eintrat.Denn mit dem BSG (Urteil vom 3. Juni 2009 - B 12 AL 1/08 R - juris Rn. 15) bedarf es des Schutzes der Weiterversicherung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit insbesondere dann, wenn die Tätigkeit das Bestehen von Arbeitslosigkeit mit den daran anknüpfenden Rechtsfolgen ausschließt.
- BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R
Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag …
Ähnlich wie die antragsabhängige Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt (vgl BSG Urteil vom 3.6. 2009 - B 12 AL 1/08 R, Juris RdNr 9 mwN), endet umgekehrt diese Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB III (seit 1.7. 2008: Satz 2 Nr. 3) kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die Behörde dies in einer gesonderten Regelung durch Verwaltungsakt feststellt. - SG Berlin, 27.05.2011 - S 70 AL 4945/09
Arbeitslosenversicherung; Fortbestand einer freiwilligen Weiterversicherung; …
Richtige Klageart ist sowohl bezüglich der rückwirkenden Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung als auch für das Begehren auf erneute freiwillige Weiterversicherung eine mit einem Feststellungsantrag kombinierte Anfechtungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl. BSG, Urteil v. 03.06.2009, B 12 AL 1/08 R; LSG NRW, Urteil v. 05.10.2009, L 19 AL 74/08).Die Rechtsfolgen des Beginns und der Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung treten somit bei Eintritt der normierten Tatbestände kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer Entscheidung durch die zuständige Agentur für Arbeit bedarf (vgl. BSG, Urteil v. 03.06.2009, B 12 AL 1/08 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08
Ausschluss aus freiwilliger Arbeitslosenversicherung wegen Beitragsverzugs …
So wie die Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III auf Antrag des Versicherten bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt (vgl. Urteil des BSG vom 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R -), bedarf auch der hier streitige Versicherungsausschluss nach § 28a Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB III als hierzu gegenläufiger Vorgang ("actus contrarius") keiner Regelung seitens der Beklagten, tritt vielmehr kraft Gesetzes ein. - BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R
Arbeitslosenversicherung - Berechtigung zur Begründung eines …
Auch erfüllen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl Urteil vom 3.6. 2009 - B 12 AL 1/08 R, juris RdNr 15) reine Vorbereitungshandlungen, die erst noch dazu dienen, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, selbst noch nicht den Begriff der "selbstständigen Tätigkeit"; nur bei Vorbereitungshandlungen, die nach den Umständen bereits "Außenwirkung im Geschäftsverkehr" entfalten und nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind, kann anderes gelten (…so BSG Urteil vom 5.5. 2010 - B 11 AL 28/09 R, RdNr 17 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 19 AL 72/07
Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung für AG-Vorstände
Ein Hinweis auf eine beabsichtigte Veränderung der Rechtsstellung von Personengruppen, die aus anderen Gründen (bzw. wegen Ordenszugehörigkeit nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 SGB II, vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 03.12.2007 - L 19 AL 96/06 - Revision unter dem Aktenzeichen B 12 AL 1/08 R anhängig, oder, wie im Falle des Klägers, wegen Stellung als Vorstand einer Aktiengesellschaft nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III) nicht versichert waren, fehlt dagegen. - BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R
Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung …
Da auf einen (begründeten) Weiterversicherungsantrag hin die Versicherungspflicht nach § 28a SGB III kraft Gesetzes eintritt, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind, bedurfte es demgegenüber keines Verpflichtungsantrags (vgl Senatsurteil vom 3.6. 2009 - B 12 AL 1/08 R, RdNr 9). - SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10 Die Kammer schließt sich daher der Rechtsprechung des BSG in dieser Frage aus eigener Überzeugung an (vgl. zum Beginn der Versicherung nach § 28a SGB III: BSG, 03.06.1999 - B 12 AL 1/08 R - und zum Ende der Versicherungspflicht: BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R; außerdem LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10).
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