Rechtsprechung
   BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung - Beitragsberechnung - Einmalzahlung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherung; variables Entgelt; Abschlags- und Endzahlung; Beitragsberechnung; Einmalzahlung

mehr
  • Bundessozialgericht

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung - Beitragsberechnung - Einmalzahlung

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    SGB IV § 23a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 23a Abs. 1 S. 1

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung - Beitragsberechnung - Einmalzahlung

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachzahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, wenn Abschlagszahlung als einmaliges Entgelt zu behandeln ist

Sonstiges

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Beitragspflicht i.d.Sozialversicherung,Leistungspflicht i.d.Arbeitslosenversicherung,Versicherungsberechtigung i.d.Arbeitslosenversicherung,Versicherungspflicht i.d.Krankenversicherung, Familienversicherung i.d.Krankenversicherung,Versicherungspflicht i.d.Sozialversicherung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 103, 229
  • NZS 2010, 455 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R  

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Ob die sich aus dieser Bestimmung des steuerrechtlichen Begriffs des laufenden Arbeitslohns als Gegenbegriff ergebende Definition der sonstigen Bezüge dem sozialversicherungsrechtlichen Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts iS des § 23a Abs. 1 SGB IV - angesichts der dortigen Eingrenzung "für die Arbeit in einem einzelnen Lohnabrechnungszeitraum" (s insgesamt Seewald in KassKomm, Band 1SGB IV § 23a RdNr 7 ff mwN) - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (, Urteil vom 3.6. 2009 - B 12 R 12/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; Urteil vom 3.6. 2009 - B 12 KR 18/08 R -, für die ältere Rechtsprechung stellvertretend BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22) voll entspricht, ist hier nicht weiter zu erörtern.
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R  

    Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung bei variablem Entgelt mit

    Mit Urteil vom heutigen Tage (B 12 R 12/07 R, Umdruck RdNr 14 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) hat der Senat schließlich entschieden, dass Abschlags- und Endzahlungen auf ein variables (Zielvereinbarungs)Entgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind, weil sich die Abschlagszahlungen ihrer Höhe nach ausschließlich an der Entgeltgruppe des Mitarbeiters orientierten und die Schlusszahlung lediglich den (verbliebenen) Differenzbetrag repräsentierte.

    Sie galt unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen vielmehr die Entgeltansprüche ab, die sich aus den während des ganzen Jahres erarbeiteten Umsätzen ergab (ähnlich - zu Endabrechnungen bei variablen Entgelten - Urteil des Senats vom heutigen Tage, B 12 R 12/07 R, Umdruck RdNr 18, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12  

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem Zufluss-, sondern dem sog. Entstehungsprinzip (BSG, Urteil v. 3.6.2009, B 12 R 12/07 R, SozR 4-2400 § 23a Nr. 5; Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; Urteil v. 14.7.2004, B 12 KR 7/04 R, SozR 4-2400 § 22 Nr. 1; jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit des Entstehungsprinzips BVerfG, Beschluss v. 11.9.2008, 1 BvR 2007/05, SozR 4-2400 § 22 Nr. 3).
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