Rechtsprechung
   BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während Krankengeldbezug - Gleichstellung - Beschäftigungszeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzgänger, Arbeitslosengeldanspruch, Wohnortverlegung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld: Nur wer inländisch arbeitslos wird, hat Anspruch

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EWGV 1408/71 Art. 71 Abs. 1 Buchst b; EWGV 14 08/71 Art. 71 Abs. 1 Buchst i; AFG § 100, § 103

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher

    Die vom 7. Senat - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht abschließend geklärten Zweifel an einer Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BVerfG auf den Fall, dass ein Arbeitnehmer erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Inland freiwillig seinen Wohnsitz ins (EU-) Ausland verlegt und erst dadurch seinen Anspruch gemäß § 30 Abs. 1 SGB I verlieren könnte (BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 42/02 R - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2), teilt der Senat nicht.
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Das BVerfG hat also wegen der engen Verknüpfung von Beitragserhebung und Leistungserbringung bei auf Beiträgen beruhenden Sozialleistungen anerkannt, dass die Leistungsvoraussetzungen für das Alg bzw die Alhi eine spezifische - mit der beitragsrechtlichen Anknüpfung in Einklang stehende - Ausprägung des Territorialitätsprinzips enthalten, die die Reichweite des allgemeinen Wohnsitzprinzips nach § 30 Abs. 1 SGB I einschränkt (vgl auch BSG Urteil vom 3.7. 2003 - B 7 AL 42/02 R, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2, RdNr 21 f; BSG Urteil vom 27.8. 2008 - B 11 AL 7/07 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 7, RdNr 10; BSG Urteil vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R, BSGE 104, 280 ff = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5, RdNr 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 12 AL 178/06  

    Arbeitslosenversicherung

    Die Frage der Identität von Wohn- und Beschäftigungsstaat bestimmt sich damit nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Arbeitsverhältnisses (BSG, Urteil vom 07.03.2003, B 7 AL 42/02 R; Schlegel, in: Spelbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 37, Rn. 160).

    Hat ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit durchgehend in seinem Wohnsitzstaat ausgeübt und verlegt er erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, kann er dadurch, dass er sich in einem anderen als dem Wohnstaat um Arbeitsvermittlung und Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, die Eigenschaft als echter oder unechter Grenzgänger nicht nachträglich begründen (BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 42/02 R; BSG, Urteil vom 08.07.1993, 7 RAr 44/92).

    Art. 1 Buchst. s EWGV 1408/71 regelt hingegen nicht den Inhalt dessen, was Beschäftigung im Sinne des Art. 71 EWGV 1408/71 ist, wie schon sein Wortlaut deutlich macht, der gerade zwischen Beschäftigungszeiten und gleichgestellten Zeiten unterscheidet (so: BSG, Urteil vom 03.07.2003.- B 7 AL 42/02 R - Rnr. 18).

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  • SG Aachen, 28.11.2006 - S 11 AL 50/06  

    Arbeitslosenversicherung

    Die Frage der Identität von Wohn- und Beschäftigungsstaat bestimmt sich damit nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Arbeitsverhältnisses (BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 42/02 R; Schlegel, in: Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 37, Rn. 160).

    Hat ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit durchgehend in seinem Wohnsitzstaat ausgeübt und verlegt er erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat, kann er dadurch, dass er sich in einem anderen als dem Wohnstaat um Arbeitsvermittlung und Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, die Eigenschaft als echter oder unechter Grenzgänger nicht nachträglich begründen (BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 42/02 R; BSG, Urteil vom 08.07.1993, 7 RAr 44/92).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 - L 8 AL 934/07  

    Überbrückungsgeldanspruch - niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in

    Im Übrigen hat sich auch das BSG bereits der Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG angeschlossen (BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 42/02 R. SozR 4 - 6050 Art. 71 Nr. 2).
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