Rechtsprechung
   BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen zur Bezahlung bei der Krankenkasse - Verzinsung des öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs eines Apothekers im Falle des Verzugs der Krankenkasse in entsprechender Anwendung der zivilrechtlichen Bestimmungen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen zur Bezahlung bei der Krankenkasse; Verzinsung des öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs eines Apothekers im Falle des Verzug ...

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  • Bundessozialgericht

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen zur Bezahlung bei der Krankenkasse - Verzinsung des öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs eines Apothekers im Falle des Verzugs der Krankenkasse in entsprechender Anwendung der zivilrechtlichen Bestimmungen - Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekern stellen öffentlich-rechtliche Kaufverträge dar

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen, Verzinsung im Falle des Verzugs der Krankenkasse

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen zur Bezahlung bei der Krankenkasse, Verzinsung des öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs eines Apothekers im Falle des Verzugs der Krankenkasse in entsprechender Anwendung der zivilrechtlichen Bestimmungen, Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekern stellen öffentlich-rechtliche Kaufverträge dar

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Rückforderung durch Krankenkasse bei verspäteter Abrechnung von Arzneimittellieferungen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 7/06 R (Einreichung ärztlicher Arzneimittelverordnungen durch einen Apotheker bei der Krankenkasse)" von RA Dr. Martin Krasney, original erschienen in: SGb 2007, 182 - 185.

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 93, 23
  • BSGE 97, 23
  • NZS 2007, 425 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (40)  

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R  

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

    Wie der Senat bereits für das Verhältnis von Krankenkassen zu Apothekern entschieden hat, das bis zum Jahre 1999 ebenfalls privatrechtlicher Natur war, gibt es auch nach dessen öffentlich-rechtlicher Einordnung keinen sachlichen Grund, bei Vergütungsansprüchen gegen die Krankenkassen im Verzugsfalle von der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen abzusehen (Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/06 R - für BSGE und SozR vorgesehen sowie SGb 2007, 178 mit zustimmender Anmerkung von Martin Krasney).

    Bei der Hinauszögerung von Prüfungs- und Zahlungsvorgängen oder bei ungerechtfertigter Einbehaltung von Vergütungen besteht die Gefahr, dass Leistungserbringer zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes Drittmittel in Anspruch nehmen müssen, die erhöhte Kosten verursachen, oder dass im Extremfall sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist (vgl Urteil des Senats vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/06 R -).

    Mit der Bestätigung seines Urteils vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/06 R - über die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des 6. Senats ab, der im Verhältnis von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen nur einen Anspruch auf Prozesszinsen für verspätet gezahlte Gesamtvergütungen bejaht hat (BSGE 95, 141 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2), weil es dort um die spezifischen Verhältnisse der gemeinsamen Selbstverwaltung ging.

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R  

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 3. Senats des BSG an, wonach bei Leistungsbeschaffungsbeziehungen von KKn nach § 69 Satz 3 SGB V aF grundsätzlich Verzinsungsansprüche in entsprechender Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften bestehen können (vgl zB BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 [Verzugszinsen für den Anspruch eines KH-Trägers gegen eine KK aus Bereicherungsrecht]; BSGE 96, 133 = SozR 4-7610 § 291 Nr. 3 [Prozesszinsen für den Zahlungsanspruch einer Rehabilitationsklinik gegen eine KK]; BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3 [Verzugszinsen für den Anspruch eines Apothekers gegen eine KK aus einem Arzneimittellieferungsvertrag]; BSG, Urteil vom 19.4.

    Danach gelten für die Rechtsbeziehungen der KKn zu den KHn die Zinsvorschriften des BGB entsprechend, soweit nicht in den nach öffentlichem Recht zu beurteilenden Verträgen im KH-Bereich nach § 112 SGB V etwas anderes geregelt ist (im Ergebnis ebenso zB BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3, jeweils RdNr 21; Pawlita in: juris-PK-SGB V, aaO, § 112 RdNr 67).

    Insoweit unterscheiden sie sich grundlegend von den vertraglichen Ansprüchen, für die das BSG die Anwendbarkeit des § 288 Abs. 2 BGB bejaht hat (vgl hierzu zB BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3; BSG, Urteil vom 19.4. 2007 - B 3 KR 10/06 R, RdNr 13, USK 2007-48).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 16/11 R  

    Krankenversicherung - Apotheker - Vergütung für Abgabe von Arzneimitteln -

    § 8 Abs. 1 ALV unterscheidet sich darin von anderen, insbesondere früher abgeschlossenen Verträgen auf Landesebene, die gerade nicht ausdrücklich Ausschlussfristen vorsehen (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 3 RdNr 14 ff).

    Ungeachtet der Frage nach dem Geltungsbereich des hier betroffenen ALV bestehen nach den Feststellungen des LSG jedenfalls auch in anderen Ländern Verträge mit entsprechenden Regelungen, die im Anschluss an Rechtsprechung des BSG (SozR 4-2500 § 129 Nr. 3) bewusst einheitlich getroffen worden sind, um zu einer vom Ausgangspunkt der genannten Rechtsprechung abweichenden Vertragsgrundlage und auf dieser Basis zu einer einheitlichen Rechtsanwendung zu gelangen.

    Ausschlussregelungen, die sich auf Vergütungen für eine Berufstätigkeit beziehen, sind als Berufsausübungsregelungen an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl generell zu Preisregelungen für Apotheker BVerfGE 114, 196 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9, RdNr 229 ff; s auch BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 3; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19; vgl zur rechtsähnlichen Fragestellung der Verfassungsmäßigkeit tarifvertraglicher Ausschlussfristen BAG Urteil vom 22.9. 1999 - 10 AZR 839/98 - AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = NZA 2000, 551, juris RdNr 58 mwN).

    Die Regelung sieht nicht etwa bloß eine Frist von acht oder zehn Tagen (vgl zu einer solchen Konstellation zB BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 20) oder von einem Monat vor (so zB der Fall in BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 3, allerdings ohne überhaupt eine klare Ausschlussregelung zu treffen), sondern von zwei Monaten.

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