Rechtsprechung
| BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum - Erwerbstätigkeit - Arbeit - selbstständig - freiberuflich - durchgängig - Psychotherapeut - Veranlagungszeitraum - Steuerbescheid - Art - zeitlicher Umgang
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
Elterngeld; Berechnung; Einkommensermittlung; selbstständige Erwerbstätigkeit; Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Bundessozialgericht
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum - Erwerbstätigkeit - Arbeit - selbstständig - freiberuflich - durchgängig - Psychotherapeut - Veranlagungszeitraum - Steuerbescheid - Art - zeitlicher Umgang
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Berechung des Elterngelds - Ermittlung des maßgeblichen Einkommens bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum
Kurzfassungen/Presse (2)
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Bemessung des Elterngeldes für Selbständige
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Mehr Elterngeld bei deutlich gestiegenem Einkommen
Besprechungen u.ä.
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Bemessung des Elterngeldes für Selbständige
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Bundeserziehungsgeld; Bundeselterngeld
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 25.11.2008 - S 10 EG 6/08
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 3800
- DB 2010, 1076
Wird zitiert von ... (21)
- BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - …
Soweit nach der Verkündung des Berufungsurteils das Bundessozialgericht (BSG) entschieden habe, dass eine Veränderung des (zeitlichen) Umfangs der selbstständigen Tätigkeit um 20 % oder mehr eine Anwendung des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG ausschließe (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R -), habe der Senat Feststellungen in diese Richtung nicht treffen können.Zur Begründung macht sie geltend: Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R -) könne bei der Berechnung des Elterngeldes dann nicht nach § 2 Abs. 9 BEEG vorgegangen werden, wenn die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum und im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt ausgeübte selbstständige Tätigkeit nach Art und Umfang wesentlich voneinander abweiche.
Der erkennende Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 23 ff; vgl dazu Röhl, NJW 2010, 1418, 1420 f; Reichelt/ Siedenburg, NJW 2010, 3808), dass es für die Anwendung des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik, Sinn und Zweck des Elterngeldes sowie unter Beachtung der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen typisierender Regelungen nicht ausreicht, dass im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum ebenso wie in dem maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt überhaupt eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist.
Für die einschränkende Auslegung der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG sind vor allem verfassungsrechtliche Erwägungen maßgebend (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 36 ff).
Zudem gehören schwankende Einkommen zu den typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit (vgl BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 28, 37).
- BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R
Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische …
Grundlage der Berechnung der Elterngeldhöhe nach § 2 Abs. 1 und 7 bis 9 BEEG ist die sog Bezugs- und Referenzmethode (vgl hierzu auch Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5, RdNr 35;… bereits BSG Urteil vom 22.6.Dieses gesetzgeberische Bestreben ist zu erkennen an der Aufnahme des steuerrechtlichen Begriffs des Erwerbseinkommens in § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG, der zwar eine differenziertere Regelung im Gesetz erforderlich, aber eine eigenständige Rechtsverordnung entbehrlich gemacht hat (vgl BT-Drucks 16/2454 S 8, 11), an der Einkommensermittlung auf der Grundlage der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen nach § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 27 unter Hinweis auf Dau, jurisPR-SozR 21/2009 Anm 5
; jüngst BSG Urteil vom 30.9. 2010 - B 10 EG 19/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) und an dem möglichen Rückgriff auf den für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ergangenen Steuerbescheid bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 23 ff; jüngst BSG Urteile vom 17.2. 2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R - juris).Auch unter Berücksichtigung des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl hierzu jüngst BVerfG Beschluss vom 6.6. 2011 - 1 BvR 2712/09 - juris RdNr 8 f; BVerfG Beschluss vom 20.4. 2011 - 1 BvR 1811/08 - juris RdNr 9) überschreitet diese Ungleichbehandlung die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen typisierender Regelungen (vgl zu diesen Grenzen bereits BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 36 ff).
- BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …
Wie bei anderen kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (vgl § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV) ist Grundlage der Berechnung der Elterngeldhöhe nach § 2 Abs. 1 und 7 bis 9 BEEG die sog Bezugs- und Referenzmethode (vgl hierzu auch Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 juris RdNr 35; bereits BSG Urteil vom 22.6.Das Ende des Bemessungszeitraums knüpft damit an das ausgleichsberechtigende Ereignis an und trägt dem Erfordernis Rechnung, den voraussichtlichen betreuungsbedingten Einkommensausfall des Elternteils einfach und nachvollziehbar zu bestimmen (vgl auch BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35).
- BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …
Wie bei anderen kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (vgl § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV) ist Grundlage der Berechnung der Elterngeldhöhe nach § 2 Abs. 1 und 7 bis 9 BEEG die sog Bezugs- und Referenzmethode (vgl hierzu auch Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 juris RdNr 35; bereits BSG Urteil vom 22.6.Das Ende des Bemessungszeitraums knüpft damit an das ausgleichsberechtigende Ereignis an und trägt dem Erfordernis Rechnung, den voraussichtlichen betreuungsbedingten Einkommensausfall des Elternteils einfach und nachvollziehbar zu bestimmen (vgl auch BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35).
- BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 2/10 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkommen aus …
Von dem nach der Verkündung des Senatsurteils ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - könne die Klägerin daher nicht profitieren.Es sei demnach, wie das BSG im Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - entschieden habe, § 2 Abs. 9 BEEG nicht anwendbar.
Der erkennende Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 23 ff; vgl dazu Röhl, NJW 2010, 1418, 1420 f; Reichelt/ Siedenburg, NJW 2010, 3808), dass es für die Anwendung des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik, Sinn und Zweck des Elterngeldes sowie unter Beachtung der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen typisierender Regelungen nicht ausreicht, dass im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum ebenso wie in dem maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt überhaupt eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist.
Für die einschränkende Auslegung der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG sind vor allem verfassungsrechtliche Erwägungen maßgebend (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 36 ff).
- BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …
Wie bei anderen kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (vgl § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV) ist Grundlage der Berechnung der Elterngeldhöhe nach § 2 Abs. 1 und 7 bis 9 BEEG die sog Bezugs- und Referenzmethode (vgl hierzu auch Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 juris RdNr 35; bereits BSG Urteil vom 22.6.Das Ende des Bemessungszeitraums knüpft damit an das ausgleichsberechtigende Ereignis an und trägt dem Erfordernis Rechnung, den voraussichtlichen betreuungsbedingten Einkommensausfall des Elternteils einfach und nachvollziehbar zu bestimmen (vgl auch BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35).
- BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R
Anspruch auf Elterngeld; Nichtberücksichtigung von Verletztengeld bei der …
Wie bei anderen kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (vgl § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV) ist Grundlage der Berechnung der Elterngeldhöhe nach § 2 Abs. 1 und 7 bis 9 BEEG die sog Bezugs- und Referenzmethode (vgl hierzu auch Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 juris RdNr 35; bereits BSG Urteil vom 22.6.Das Ende des Bemessungszeitraums knüpft damit an das ausgleichsberechtigende Ereignis an und trägt dem Erfordernis Rechnung, den voraussichtlichen betreuungsbedingten Einkommensausfall des Elternteils einfach und nachvollziehbar zu bestimmen (vgl auch BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35).
- BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R
Höhe des Elterngeldes; Bemessungszeitraum beim Bezug von Beamtengehalt neben dem …
Das Wort "zusätzlich" in § 2 Abs. 9 S 3 BEEG muss vielmehr vor dem rechtlichen Hintergrund gesehen werden, dass § 2 Abs. 9 S 1 BEEG (aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung) allgemein auf das Einkommen aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum abstellt (s BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 37), sobald der Elterngeldberechtigte ein positives (s § 2 Abs. 1 S 2 BEEG) Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (s § 2 Abs. 9 S 1 BEEG) erzielt hat, und zwar unabhängig von dessen Höhe.Der erkennende Senat hat für den Fall von Elterngeldberechtigten, die in den beiden Vergleichszeiträumen ausschließlich selbstständig tätig waren, aber wegen eines unterschiedlichen zeitlichen Umfangs dieser Tätigkeit voneinander abweichende Gewinne erzielt hatten, entschieden (, Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; Urteile vom 17.2. 2011 - B 10 EG 1/10 R - SGb 2011, 210 und - B 10 EG 2/10 R -), dass für die Höhe des Elterngeldes der sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebende durchschnittlich monatlich erzielte Gewinn aus selbstständiger Arbeit nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn die im maßgeblichen 12-Monatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte (selbstständige) Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmt und das Einkommen von derselben Person bei etwa gleichem Zeitaufwand erzielt wird.
Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden und dabei anhand der Rechtsprechung des BVerfG die zumutbare Grenze bei einer Abweichung des zeitlichen Umfangs der in beiden Vergleichszeiträumen ausgeübten Erwerbstätigkeiten um weniger als 20 % gezogen (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; BSG Urteile vom 17.2. 2011 - B 10 EG 1/10 R - und - B 10 EG 2/10 R - jeweils juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12
Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht
Dies hat das BSG bereits mehrfach entschieden und dabei anhand der Rechtsprechung des BVerfG die zumutbare Grenze bei einer Abweichung des zeitlichen Umfangs der in beiden Vergleichszeiträumen ausgeübten Erwerbstätigkeiten um weniger als 20 % gezogen (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R - und - B 10 EG 2/10 R - jeweils juris). - BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen …
Schließlich hat das BSG zu der Bemessung des Elterngeldes bei Selbständigen entschieden, dass nur ein Abweichen des (zeitlichen) Umfangs der selbständigen Tätigkeit um mindestens 20 % eine erhebliche Abweichung sei, bei der die der typisierenden Fiktion des § 2 Abs. 9 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zugrunde liegende Annahme, das Einkommen im Veranlagungszeitraum sei für das Einkommen im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes repräsentativ, nicht mehr gerechtfertigt sei (BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 39). - BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 6/11 R
Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - nachgeburtliches …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - L 13 EG 31/09
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - L 13 EG 21/09
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - L 13 EG 41/09
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 EG 5/10
Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit …
- SG Würzburg, 21.01.2011 - S 4 EG 7/09
Anspruch einer freiberuflich tätigen Physiotherapeutin auf höhere …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
Elterngeld - Berechnung der Höhe des Elterngeldes - Einkommensermittlung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Elterngeld - Ausschöpfung des vierzehnmonatigen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 57/09
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Bayern, 09.06.2011 - L 12 EG 20/10
Steuerfreie Einmnahmen für eine Tätigkeit als Tagesmutter beleiben bei der …
- SG München, 04.02.2010 - S 30 EG 176/08
