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   BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R   

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    Honorarberichtigung bei fachfremden oder ungeeigneten Leistungen

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Wird zitiert von ... (32)  

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R  

    Vertragsarzt

    Der Begriff der "gebietsbezogenen Sonographie" ergebe die Zugehörigkeit zum Fachgebiet der Neurologie anhand der Kriterien des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 5. Februar 2003 (SozR 4-2500 § 95 Nr. 1).

    Sie sind rechtmäßig, soweit die betroffenen Leistungen für das Fachgebiet nicht wesentlich und nicht prägend sind, die Abgrenzung vom fachlich medizinischen Standpunkt aus sachgerecht ist und der Facharzt in der auf sein Fachgebiet beschränkten Tätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage finden kann (BSG, Urteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 12; BVerfGE 33, 126, 167; 106, 181, 196 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 S 175; BVerfG , Beschluss vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 RdNr 16, 22 ff).

    Die Inhalte werden in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt und können durch Richtlinien (die sog WB-RL) konkretisiert - aber nicht beschränkt - werden (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 150 und 151; SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 8).

    Im Urteil vom 5. Februar 2003 (- B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1) ist ausgeführt, dass Orthopäden Schmerzen im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane durch Anästhesien in anderen Körperbereichen behandeln dürfen; die Behandlung darf also außerhalb der dem Fachgebiet zugeordneten Bereichen stattfinden (BSG aaO RdNr 9: Analgesien von Hirnnerven).

    Dies allein reicht nach den dargestellten Grundsätzen (s BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 9; ebenso BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 36 f) für eine Fachzugehörigkeit zur Neurologie nicht aus.

    Sie betrifft nur Leistungen, die nicht in den Kernbereich ihres Fachgebiets fallen bzw für das Fachgebiet nicht wesentlich und nicht prägend sind; deren Ausgrenzung ist - wie dargelegt - vom fachlich medizinischen Standpunkt aus sachgerecht und entzieht dem Facharzt auch nicht die ausreichende Lebensgrundlage (vgl dazu die oben zitierte BVerfG-Rspr und BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 12; ferner BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 88 f - Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen, s BVerfG , SozR 4-2500 § 135 Nr. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02  

    Vertragsarzt

    Da im Rahmen der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Chirotherapie nach den erläuterten Bestimmungen auch "besondere" Kenntnisse und Erfahrungen in der Radiologie unter chirotherapeutischen Gesichtspunkten zu erwerben und nachzuweisen sind, darf der Kläger weiterbildungsrechtlich auch Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule fertigen, wenn und soweit er diese für eine geplante chirotherapeutische Behandlung der Halswirbelsäule benötigt (vgl. auch BSG, Urt. v. 05. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -: Beschränkungen unter dem Gesichtspunkt der Fachfremdheit sind auch in der Form gegeben, dass der subjektive Behandlungsanlass stets auf Leistungen für fachgebietseigene [im vorliegenden Zusammenhang also: zusatzbezeichnungsrelevante] Indikationen bezogen sein muss; denn selbst wenn objektive Grenzen nicht bestehen, dürfen Gebietsärzte Leistungen nicht aus Anlässen erbringen, die für sie fachfremd sind).

    Sie zielt auf die Absicherung gebietsärztlicher Spezialisierung und soll der Bevölkerung wie den in der gebietsärztlichen Arbeitsteilung zusammenarbeitenden Ärzten die Gewähr dafür bieten, dass Gebietsärzte sich auf die Spezialgebiete beschränken, deren Bezeichnung sie "führen", und keine Leistungen an sich ziehen, zu denen andere Gebietsärzte besser qualifiziert sind (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Abgrenzung des hno-ärztlichen Fachgebietes den HNO-Ärzten keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage beläßt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 33, 125, 167; daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f; BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Auch bei fachfremd erbrachten Leistungen unterliegt die Befugnis der KÄVen zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen Einschränkungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes, soweit über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht hat (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Dies kann selbst dann angezeigt sein, wenn die KÄV Anlaß zur Änderung ihrer Verwaltungspraxis hatte (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 38); dabei kommt insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, wann der Kläger Kenntnis davon erlangt hat, dass der Vorstand der Beklagten hinsichtlich der Fachgebietszugehörigkeit der streitigen Leistungen zwischenzeitlich seine Auffassung geändert hatte (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R  

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Dementsprechend hat der Senat in seiner Rechtsprechung das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zB bei der Abrechnung fachfremder Leistungen (vgl ua BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1) oder qualitativ mangelhafter Leistungen angewandt, aber auch bei Leistungen eines nicht genehmigten Assistenten (BSG SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S 3 f) sowie bei der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs mit Hilfe eines Assistenten (BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2), bei der Abrechnung von Leistungen, die nach stationärer Aufnahme erbracht werden (BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 8; s hierzu auch die Nachweise bei BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 11), bei der Nichtbeachtung der bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung (BSGE 102, 134 = SozR 4-2500 § 295 Nr. 2, RdNr 15) und schließlich bei einem Missbrauch vertragsarztrechtlicher Kooperationsformen (BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6; zuletzt BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 17/07 B - juris).
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  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R  

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte

    Die Bindung an die Grenzen seines Fachgebietes trifft den Arzt, wie der Senat mehrfach aufgezeigt hat, auch in seiner Eigenschaft als Vertragsarzt (vgl eingehend dazu BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 ff; BSGE 84, 290, 292 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 86; zuletzt Senatsurteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Zweck der Fachgebietsbindung, nämlich die Sicherung der Qualität der ärztlichen Behandlung und eine möglichst große Transparenz der ärztlichen Qualifikation gerade gegenüber den Patienten (dazu zuletzt Senatsurteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 unter Hinweis auf BVerfGE 33, 125, 166 ff), wird dadurch nicht in Frage gestellt.

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R  

    Vertragsarzt

    Sie sind rechtmäßig, soweit die betroffenen Leistungen für das Fachgebiet nicht wesentlich und nicht prägend sind, die Abgrenzung vom fachlich medizinischen Standpunkt aus sachgerecht ist und der Facharzt in der auf sein Fachgebiet beschränkten Tätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage finden kann (BSG, Urteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 12; BVerfGE 33, 126, 167; 106, 181, 196; BVerfG , Beschluss vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 RdNr 16, 22 ff).

    Die Inhalte werden in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt und können durch Richtlinien (die sog WB-RL) konkretisiert - aber nicht beschränkt - werden (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 150 und 151; SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 8).

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 446/07  

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere

    Zum anderen liegen Beschränkungen unter dem Gesichtspunkt der Fachfremdheit darin, dass der subjektive Behandlungsanlass stets auf Leistungen für fachgebietseigene Indikationen bezogen sein muss; denn selbst wenn objektive Grenzen nicht bestehen, dürfen Gebietsärzte Leistungen nicht aus Anlässen erbringen, die für sie fachfremd sind (vgl. BSG, Urt. v. 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1, juris Rdnr. 15).

    Nach dem Bundessozialgericht sollen sachlich-rechnerische Richtigstellungen Einschränkungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes unterliegen, wenn die KV über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht hat (vgl. BSG, Urt. v. 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1, juris Rdnr. 20; BSG, Urt. v. 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R - BSGE 89, 90 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 m.w.N., juris Rdnr. 39).

    Die Kassenärztliche Vereinigung muss Anlass zu einer Vertrauensbetätigung gegeben haben und beim Arzt muss insoweit Schutzwürdigkeit bestehen (vgl. BSG v. 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1, juris Rn. 19).

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 82/03 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsausschluss - Sauerstoffdruckmessung -

    Ebenso wenig liegt ein Fall vor, in dem die Vergütung mangels medizinischen Nutzens versagt werden könnte (zu solchen Fällen s BSG Urteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 11, 13-15).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats dürfen sachlich-rechnerische Richtigstellungen bei medizinisch umstrittenen Behandlungen nur erfolgen, wenn deren Erbringung durch normative Vorschriften ausdrücklich ausgeschlossen ist - zB Fehlen einer gemäß § 135 SGB V erforderlichen Methodenanerkennung oder einer gemäß dem Arzneimittelgesetz erforderlichen Arzneimittelzulassung -, und sonst nur dann, wenn die Leistungserbringung in offenkundigem Widerspruch zum Stand der medizinischen Wissenschaft steht oder ohne Weiteres erkennbar keinerlei Nutzen hat (BSG SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1 S 3 ff; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 11, 13-15; BSG SozR 4-5533 Nr. 653 Nr. 1 RdNr 7 aE).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B  

    Parteieigenschaft einer Gemeinschaftspraxis; Fortbestand bei schwebender

    Insgesamt gesehen stehe die Abrechnungsweise in offenkundigem Widerspruch zum Stand der medizinischen Wissenschaft, was zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen berechtige, wie das Bundessozialgericht (BSG) dies im Urteil vom 5.2.2003 (SozR 4-2500 § 95 Nr. 1) ausgeführt habe.
  • SG Marburg, 21.11.2012 - S 12 KA 8/12  
    Ist bei vertragsarztrechtlich an sich zulässigen Leistungen diese Evidenzschwelle nicht erreicht, kommt aus kompetenzrechtlichen Gründen nur die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise durch die zuständigen Prüfgremien in Betracht (vgl. BSG, Urt. v. 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 = MedR 2003, 591 = Breith 2003, 704 = USK 2003-125, juris Rdnr. 19; BSG, Urt. v. 20.03.1996 - 6 RKa 85/95 - SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1 = NZS 1997, 44 = SGb 1997, 229 = MedR 1997, 187 = USK 9696, juris Rdnr. 14; jurisPK-Clemens, § 106a, Rdnr. 38; s.a. BSG, Beschl. v. 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B -, juris Rdnr. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 345/04  

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Urologie - keine Berechtigung zur

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2010 - L 7 KA 169/09  

    Medizinisches Versorgungszentrum; ärztlicher Leiter; Entziehung der Zulassung;

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04  

    Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden müssen sich nicht vor

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 39/04 B  

    Erweiterung von Fachgebietsumgrenzungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 373/03  

    Vertragsarzt

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 37/05  

    Honorarkürzung wegen fachfremd erbrachter ärztlicher Leistungen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06  

    Rechtmäßigkeit von Kürzungen bei dem Sprechstundenbedarf in der

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05  

    Parteistellung einer Abrechnungsgemeinschaft von ermächtigten Ärzten - Befugnis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 19/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - Implantation eines Herzschrittmachers - Abrechnung

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 768/09  

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Rechtfertigung einer sachlich-rechnerischen

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 325/09  

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis der vollständigen Leistungserbringung

  • SG Marburg, 04.06.2007 - S 12 KA 250/06  

    Belegarzt - Abrechnung einer gesteigerten Hyposensibilisierungsbehandlung

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 167/10  

    Klagefrist - tatsächlicher Zugang des Widerspruchsbescheids - Formverstoß seitens

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - L 11 KA 142/01  

    Vertragsarztrecht

  • BSG, 09.09.2004 - B 6 KA 82/03 R  
  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 440/10  

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis der vollständigen Leistungserbringung

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 633/09  

    Vertragszahnarzt - Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen - Beseitigung von

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 212/10  

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis der vollständigen Leistungserbringung

  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 137/11  

    Sozialgerichtliches Verfahren - reine Anfechtungsklage - Sach- und Rechtslage im

  • LSG Bayern, 15.10.2003 - L 12 KA 115/03  
  • SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 9/11  

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Einhaltung der

  • SG München, 13.03.2005 - S 38 KA 1341/02  
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