Rechtsprechung
   BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot - Beweisverwertung - Beweiswürdigung - Arbeitsunfall - Datenschutz - Auswahlrecht - Waffengleichheit - Sachverständiger - Widerspruchsrecht - Verfahrensmangel - Rügerecht

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Verfahrensmangel; Nichtbeachtung eines Beweisverwertungsverbots; Berücksichtigung eines unzulässigen Beweismittels; Reichweite bzw Fernwirkung auf ein weiteres Gutachten; fehlerhafte Tatsachenfeststellung; berufsgenossensc ...

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  • Bundessozialgericht

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Nichtbeachtung eines Beweisverwertungsverbots - Berücksichtigung eines unzulässigen Beweismittels - Reichweite bzw Fernwirkung auf ein weiteres Gutachten - fehlerhafte Tatsachenfeststellung - berufsgenossenschaftliches Verwaltungsverfahren - Datenschutz - Gutachter - Abgrenzung: Gutachten von beratungsärztlicher Stellungnahme - Auswahlrecht des Versicherten - Hinweispflicht des Unfallversicherungsträgers - Widerspruchsrecht des Versicherten - Anwendungsbereich - Heilung - Entfernung des unzulässigen Gutachtens aus Verwaltungs- und Gerichtsakte - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung eines Beweisverwertungsverbots im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Nichtbeachtung eines Beweisverwertungsverbots - Berücksichtigung eines unzulässigen Beweismittels - Reichweite bzw Fernwirkung auf ein weiteres Gutachten - fehlerhafte Tatsachenfeststellung - berufsgenossenschaftliches Verwaltungsverfahren - Datenschutz - Gutachter - Abgrenzung: Gutachten von beratungsärztlicher Stellungnahme - Auswahlrecht des Versicherten -Hinweispflicht des Unfallversicherungsträgers - Widerspruchsrecht des Versicherten - Anwendungsbereich - Heilung - Entfernung des unzulässigen Gutachtens aus Verwaltungs- und Gerichtsakte - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Voraussetzungen der Anforderung eines verwertbaren Gutachtens

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: "Ungefragter" Gutachter kann Rente bringen

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nichtaufklärung eines Verunfallten durch den Unfallversicherungsträger über Wahlmöglichkeit des Gutachters stellt Verfahrensmangel dar

Besprechungen u.ä.

  • iqpr.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 76 SGB X; § 200 SGB VII
    Beweisverwertungsverbot wenn gesetzlich vorgeschriebener Hinweis auf ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe gutachterlich erhobener Daten unterlassen wurde (Dr. Alexander Gagel)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 05.02.2008, Az.: B 2 U 8/07 R (Unfallversicherung)" von RiSG Dr. Dirk Bieresborn, original erschienen in: SGb 2009, 49 - 53.

Verfahrensgang

  • SG Wiesbaden, 11.03.1999 - S 13 U 408/96
  • LSG Hessen, 20.06.2006 - L 3 U 716/99
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 100, 25
  • NZS 2009, 99



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    aa) Die Verletzung der Pflicht zur Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 200 Abs. 2 Halbs 2 SGB VII iVm § 76 Abs. 2 SGB X kann ein Beweisverwertungsverbot auslösen (BSG vom 5.2. 2008 - B 2 U 8/07 R - BSGE 100, 25 = SozR 4-2700 § 200 Nr. 1, RdNr 50 f).

    Vor diesem Hintergrund ist weiter fraglich, ob die Verletzung datenschutzrechtlicher Regelungen ggf nur zum Verbot der Verwertung des rechtswidrig erhobenen Beweismittels führt, oder ob dies Beweisverwertungsverbot - kraft Fernwirkung - sogar auf später erhobene Beweismittel durchschlägt, die auf das unter Verletzung von Datenschutz- oder Verfahrensrechten eingeholte Gutachten Bezug nehmen (so BSG vom 5.2. 2008 - B 2 U 8/07 R - BSGE 100, 25 = SozR 4-2700 § 200 Nr. 1, RdNr 62 f).

    Die Annahme einer solchen Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots ist in der Literatur auf Kritik gestoßen (kritisch Bieresborn, Anm zu B 2 U 8/07 R, SGb 2009, 49, 51; Behrens/ Froede, NZS 2009, 129, 134; zum Vergleich mit fehlender Belehrungspflicht im Strafrecht: Köhler in ZFSH/ SGB 2009, 451, 460 f; "schwer erträglich" Kunze, VSSR 2009, 205, 216; "nicht überzeugend" C. Wagner in jurisPR-SozR 25/2008 Anm 6).

    2008 (B 2 U 8/07 R, BSGE 100, 25 = SozR 4-2700 § 200 Nr. 1) offen, ob die Verletzung des Auswahlrechts (§ 200 Abs. 2 Halbs 1 SGB VII) ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht (BSG aaO, RdNr 57).

    Möglicherweise dient die Regelung, ohne dass dies allerdings Erwähnung in der Gesetzesbegründung gefunden hätte, auch der Verhinderung einer Übermacht des Unfallversicherungsträgers im Verfahren (so der Senat im Urteil vom 5.2. 2008 aaO, RdNr 37 bis 39; kritisch dazu Kunze, VSSR 2009, 205, 209 f).

  • LSG Hessen, 23.03.2012 - L 9 U 27/11  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. Februar 2008 (B 2 U 8/07 R) stellte der Kläger durch Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 23. Juli 2008 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X mit dem Ziel, die Bescheide vom 11. Januar 2007 und 19. April 2007 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, die Äußerung des Dr. QQ.

    Ob zugleich § 200 Abs. 2 HS 2 SGB VII über seinen verfahrensrechtlichen Gehalt den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung für den Einzelnen abbildet, weil das Widerspruchsrecht gem. § 76 Abs. 2 SGB X dessen zentrale Gewährleistung darstellt und damit ein Verstoß dagegen zugleich eine Grundrechtsverletzung mit der Folge eines Beweisverwertungsverbots bedeutet (so noch BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R, s. aber BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R - juris), kann für das Bestehen eines Löschungsanspruchs nach § 84 SGB X demgemäß dahinstehen.

    Zur Frage, wie weit dieser Begriff geht, hat das BSG in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2008 aus dem allgemeinen Sprachverständnis, der Entstehungsgeschichte, sowie Sinn und Zweck der Vorschrift abgeleitet, dass hierunter nicht jede Äußerung oder Stellungnahme eines Sachverständigen zu einzelnen Aspekten des Verfahrensgegenstandes zu verstehen sei, sondern vielmehr eine eigenständigen Bewertung der verfahrensentscheidenden Tatsachenfragen vorausgesetzt wird.Der Begriffist demnach eng auszulegen, so dass sich die Norm ausschließlich auf Gutachten im klassischen Wortsinn bezieht, d.h. die umfassende wissenschaftliche Bearbeitung einer im konkreten Fall relevanten fachlichen Fragestellung durch den Sachverständigen (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - juris Rdnr. 16, 19, 26 bzw. BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 10/07 R - juris Rdnr. 16, 19, 26).

    Gutachten nichtmedizinischer Disziplinen werden von § 200 Abs. 2 SGB VII zwar nicht erfasst, wie sich nach systematischer Auslegung aus dem Regelungskontext zu § 200 Abs. 1 SGB VII und dem Verweis auf § 76 SGB X als die Übermittlungsbefugnisse bei sensitiven Daten im Sinne des § 203 StGB einschränkende Norm ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - juris Rdnr. 16 ff sowie BT-Drucks. 13/4853 S. 22).

    Als denkbare Varianten, dass eine Weitergabe von Daten an eine natürliche oder juristische Person nicht als Übermittlung i.S.v § 67 Abs. 6 Nr. 3a SGB X anzusehen ist, kommt daher einmal in Betracht, dass diese Teil der verantwortlichen Stelle i.S.v. § 67 Abs. 9 SGB X (s. auch § 3 Abs. 7 BDSG) ist, was voraussetzt, dass diese entweder - im Falle einer juristischen Person - im Rahmen einer Organisationseinheit an der funktionalen Durchführung einer Aufgabe des SGB beteiligt ist (Stähler in Krahmer, Sozialdatenschutz nach SGB I und X, 3. Aufl. 2011; Rombach in Hauck/Noftz, Rdnr. 26; Bieresborn in von Wulffen, § 67 Rdnr. 32), oder - im Falle einer natürlichen Person - diese als Arbeitnehmerin oder im Rahmen einer Dienstvereinbarung höherer Art (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - SGb 2009, 40 - 49) in den Organisationapparat eingegliedert ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2011 - L 8 U 5734/10  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf Löschung von

    Der unterlassene Hinweis oder die Nichtbeachtung des Widerspruchs begründen einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und damit ein Beweisverwertungsverbot, das mit Blick auf den Sozialdatenschutz im konkreten Verfahren und künftige Verfahren zur Verhinderung der Perpetuierung des Verfahrensverstoßes nur durch die Entfernung des entsprechenden Gutachtens aus der Akte geheilt werden kann (grundsätzlich BSG Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R -, juris, BSGE 100, 25, SGb 2009, 40, NZS 2009, 99) und gegebenenfalls auch Fernwirkung des Verwertungsverbots auf hierauf gestützte weiterer Beweismittel begründet (BSG, Urteil vom 05.02.2008 a.a.O.).

    Eine Perpetuierung des geltend gemachten Verfahrensverstoßes nach § 200 Abs. 2 SGB VII (vgl. BSG Urteil vom 05.02.2008 a.a.O) zwingt daher rechtlich nicht, den Löschungsanspruch auch auf solche "Folgespeicherungen" auszudehnen, in denen sich nur Bezugnahmen auf die einmal vorhanden gewesene - unzulässige - Speicherungen finden.

    führen letztlich nur dann zu einem Beweisverwertungsverbot des gerichtlichen Gutachtens von Prof. Dr. Fo. , wenn von der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten auszugehen ist (grundsätzlich die Fernwirkung dieses Beweisverwertungsverbotes bejahend: BSG Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R , BSGE 100, 25).

    Maßstab für die Reichweite bzw. für die Annahme der Fernwirkung eines Beweisverwertungsverbotes ist, ob durch das weitere Beweismittel das Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des ersten Beweismittels umgangen würde, ob das zweite Beweismittel auch ohne das erste Bestand hätte oder inwieweit das zweite Beweismittel auf dem ersten aufbaut (BSG, Urteil vom 05.02.2008 a.a.O.).

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  • LSG Hessen, 07.04.2009 - L 2 R 24/09  

    Anspruch auf eine methadongestützte Langzeitentwöhnungsbehandlung

    Im Übrigen sei die von dem Vertragsarzt der Antragsgegnerin H. erstellte gutachtliche Stellungnahme vom 11. Dezember 2008 im vorliegenden Verfahren nicht verwertbar (Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. Februar 2008, B 2 U 8/07 R - NZS 2009, 99).

    Nach der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Februar 2008 (B 2 U 8/07 R) bedürfe es keiner weitergehenden Erörterung, dass der für die Bearbeitung eines Gerichtsverfahrens zuständige Sachbearbeiter eines Versicherungsträgers dies nicht aus Datenschutzgründen völlig alleine machen müsse, sondern sich mit Kollegen, Vorgesetzten usw., die ebenfalls bei diesem Versicherungsträger beschäftigt seien, beraten dürfe oder ggf. auch müsse.

    In der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 5. Februar 2008, B 2 U 8/07 R in NZS 2009, Seite 99 ff.) ist klargestellt, dass die zuständigen Sachbearbeiter aus Datenschutzgründen nicht gehindert sind, sich mit Kollegen, Vorgesetzten usw., die ebenfalls bei dem Träger beschäftigt sind, sich zu beraten.

  • SG Gießen, 29.05.2009 - S 1 U 237/07  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE - Datenschutzrecht -

    1) Nach § 200 SGB VII besteht das für den Versicherten geltende Gutachterauswahlrecht und die damit einhergehende Pflicht des Unfallversicherungsträgers, auf das Widerspruchsrecht des Versicherten gegen die Übermittlung seiner Sozialdaten hinzuweisen, auch im Gerichtsverfahren (vgl. grundsätzlich: BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 1 - SGb 2009, 40).

    3) Entgegen der Rechtsprechung des BSG hierzu (Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R, aaO.) war die fehlerhaft eingeholte gutachterliche Stellungnahme vom erkennenden SG jedoch nicht aus der Akte zu entfernen, da hierüber gegebenenfalls das Landessozialgericht als zweite Tatsacheninstanz neu befinden könnte.

    vom 24.04.2008 und 16.10.2008 konnten demgegenüber keine Berücksichtigung finden, denn sie verstießen gegen die prozessualen Beweisverwertungsgrundsätze und insbesondere gegenüber den speziell im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Einschränkungen der Übermittlungsbefugnisse nach § 200 SGB VII. Insbesondere nach letzterer Vorschrift besteht das für den Versicherten geltende Gutachterauswahlrecht des § 200 SGB VII und die damit einhergehende Pflicht des Unfallversicherungsträgers, auf das Widerspruchsrecht des Versicherten gegen die Übermittlung seiner Sozialdaten hinzuweisen, auch im Gerichtsverfahren (vgl. grundsätzlich: BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 1 - SGb 2009, 40).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - L 2 U 198/04  

    Einholung eines Gutachtens in einem unfallversicherungsrechtlichen

    Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass Adressat eines aus einer eventuellen Verletzung des § 200 Abs. 2 Halbs. 2 SGB VII i.V.m. § 76 Abs. 2 SGB X resultierenden Beweisverwertungsverbots (vgl. dazu BSG, Urt. vom 5.2.2008 - B 2 U 8/07 R - SGb 2009, 40 ff) das erkennende Gericht ist.

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt (vgl. dazu Urteil vom 5.2.2008, a.a.O.), ist für die Frage nach dem Vorliegen eines Gutachtens auf dessen Inhalt abzustellen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07  

    Anspruch auf Entfernung eines orthopädischen Gutachtens aus den Akten des

    Denn dieses Widerspruchsrecht gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, einer Übermittlung seiner Daten an einen Gutachter zu widersprechen, und beinhaltet damit die zentrale Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für den Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und zu entscheiden (vgl. BSG, Urteile vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R und B 2 U 10/07 R -).

    Es ist anerkannt, dass im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auch ein unzulässiges - dh in rechtswidriger Weise entstandenes oder erlangtes - Beweismittel nicht automatisch ein Verwertungsverbot nach sich zieht, sondern es ist ausgehend von der verletzten Rechtsnorm zu beurteilen, welche Folgen der Verstoß hat (vgl. BSG, Urteile vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R und B 2 U 10/07 R -, jeweils mwN; zum Verwaltungsverfahren auch BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2).

  • LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Hinweispflicht auf

    sei unter Verstoß gegen § 200 Abs. 2 HS 2 SGB VII zu den Akten gelangt und unterliege wie u. U. die eingeholten Folgegutachten einem Beweisverwertungsverbot, hätte es einer rechtzeitigen Rüge des Verfahrensmangels in der dem Verstoß nachfolgenden mündlichen Verhandlung - im vorliegenden Fall im Termin vor dem SG am 26. April 2007 - bedurft (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - juris).

    Da dies nicht geschah und der damals noch mandatierte Rechtsanwalt der Klägerin am 24. Juli 2002 und damit zuvor Akteneinsicht gem. § 120 SGG genommen hatte, ist eine erfolgreiche Rüge gem. § 202 SGG i.V.m. § 295 ZPO nunmehr ausgeschlossen (s. BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - SGB 2009, 40 ff.).

  • LSG Thüringen, 09.09.2008 - L 1 B 187/08  
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Februar 2008, Az.: B 2 U 8/07 R, ist der Kläger der Ansicht, dass Beratungsärzte als Teil des Unfallversicherungsträgers tätig würden und daher diesen zuzurechnen seien.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger benannten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Februar 2008, Az.: B 2 U 8/07 R.

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Der Verfahrensfehler bleibt ggf nur noch nach Maßgabe des § 42 Satz 1 SGB X rechtserheblich und kann nicht gesondert angefochten werden (so auch Kranig in: Hauck/ Noftz, SGB VII, K § 200 RdNr 26 und K § 199 RdNr 5; aA Thüringer LSG, Urteil vom 22.1. 2009 - L 1 U 1089/06 - Juris RdNr 40; offen gelassen ua in BSGE 100, 25, 39 f, RdNr 57 f mwN; kritisch dazu C. Wagner in jurisPK-SGB VII, § 200 RdNr 51).
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R  

    Abrechnung von Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • LSG Hessen, 26.03.2009 - L 1 KR 331/08  

    Sozialversicherungspflicht - Prostituierte - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - L 6 SF 104/10  
  • SG Münster, 24.08.2012 - S 6 P 43/12  

    Pflegeversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 2 KN 24/07  

    Unfallversicherung

  • LSG Thüringen, 22.01.2009 - L 1 U 1089/06  
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 U 12/08  

    Arbeitsunfall, Lendenwirbelkörperfraktur, Sachverständigengutachten

  • SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme der

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10  

    Sozialrechtsdatenschutz gem § 200 Abs 2 Halbs 2 SGB 7 iVm § 76 Abs 2 SGB 10

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08  

    Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Asbestose

  • LSG Bayern, 18.06.2009 - L 2 U 397/07  
  • SG Karlsruhe, 12.03.2008 - S 4 U 1615/07  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2011 - L 17 U 177/10  

    Unfallversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 3 U 638/08  

    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - Rotatorenmanschette - Kausalität -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 U 14/07  
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2008 - L 6 U 55/03  
  • SG Lüneburg, 06.09.2009 - S 3 U 72/07  
  • SG Neuruppin, 22.06.2010 - S 20 KR 104/07  
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - kein Vorschlagsrecht des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 113/05  
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 6 U 71/06  
  • SG Nürnberg, 16.02.2011 - S 15 U 34/07  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Löschungsanspruch -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - L 6 SF 22/11  
  • SG Würzburg, 14.01.2009 - S 11 U 114/08  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialdatenschutz - Löschungsanspruch

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