Rechtsprechung
| BSG, 05.02.2009 - B 13 R 87/08 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem Geldinstitut bei Rentenüberweisung nach dem Tod des Rentenempfängers - Sparbuch
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem Geldinstitut bei Rentenüberweisung nach dem Tod des Rentenempfängers; Verfügung Dritter; Sparbuch
- Bundessozialgericht
Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem Geldinstitut bei Rentenüberweisung nach dem Tod des Rentenempfängers - Verfügung Dritter - Sparbuch
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücküberweisung einer überzahlten Rentenleistung nach dem Tode des Rentenempfängers; anderweitige Verfügung über das Konto des verstorbenen Rentenberechtigten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem Geldinstitut bei Rentenüberweisung nach dem Tod des Rentenempfängers - Verfügung Dritter - Sparbuch
Kurzfassungen/Presse (3)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Rentenversicherung/Bankrecht: Auch nach dem Tod darf die Rente noch abgehoben werden
- paluka.de (Kurzinformation)
Einstandspflicht der Bank bei Rentenanweisung nach dem Tod des Berechtigten
- lto.de (Kurzinformation)
Geldinstitut nicht zur Rücküberweisung einer überzahlten Rentenleistung verpflichtet, wenn Betrag bereits vom Sparkonto abgehoben wurde
Sonstiges (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Rentenversicherung
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 05.02.2009, Az.: B 13 R 87/08 R (Tod Rentner/Rückforderungsanspruch/Sparbuch)" von Prof. Dr. Jacob Joussen, original erschienen in: SGb 2010, 88 - 95.
Verfahrensgang
- SG Bremen, 10.06.2008 - S 11 R 58/06
- BSG, 05.02.2009 - B 13 R 87/08 R
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 110 (Ls.)
- NZS 2010, 102
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 05.02.2009 - B 13 R 59/08 R
Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto …
Die ec-Karte ist kein qualifiziertes Legitimationspapier ("hinkendes Inhaberpapier") nach § 808 BGB, wie zB das Sparbuch (s hierzu Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 87/08 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), weil die ausstellende Bank nicht nur gegen Aushändigung der Karte zur Leistung aus dem Girokonto verpflichtet ist.Dabei wäre die Bösgläubigkeit der Angestellten dem Geldinstitut nach § 166 BGB zuzurechnen (zur rechtsähnlichen Konstellation bei Abhebung unter Vorlage eines Sparbuchs s das Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 87/08 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
- BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R
Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod der Berechtigten auf ein Konto bei …
Die ec-Karte ist kein qualifiziertes Legitimationspapier ("hinkendes Inhaberpapier") nach § 808 BGB, wie zB das Sparbuch (s hierzu Senatsurteil vom heutigen Tage - B 13 R 87/08 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), weil die ausstellende Bank nicht nur gegen Aushändigung der Karte zur Leistung aus dem Girokonto verpflichtet ist.Dabei wäre die Bösgläubigkeit der Angestellten dem Geldinstitut nach § 166 BGB zuzurechnen (zur rechtsähnlichen Konstellation bei Abhebung unter Vorlage eines Sparbuchs s das Senatsurteil vom heutigen Tage, B 13 R 87/08 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
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