Rechtsprechung
| BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 3/11 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- Bundessozialgericht
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BEEG § 2 Abs. 7
Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei der Bemessung
Kurzfassungen/Presse (2)
- 123recht.net (Pressemeldung)
Elterngeld: Steuerfreie Zuschläge bleiben endgültig außen vor // Bundessozialgericht wendet neues Recht auch auf Altfälle an
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Elterngeld - Berechnung erfolgt ohne Sonntagszuschlag
Verfahrensgang
- SG Marburg, 14.05.2008 - S 4 EG 8/07
- LSG Hessen, 24.11.2010 - L 6 EG 10/08
- LSG Hessen, 20.12.2010 - L 6 EG 10/08
- BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 3/11 R
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R Dabei müssen solche Einkünfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) abstrakt durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und im weitesten Sinne die Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers sein, mithin aus dem Dienstverhältnis heraus zufließen (vgl zB BFH Urteil vom 20.5. 2010 - VI R 41/09 - BFHE 229, 346, 348 RdNr 9 mwN sowie zuletzt BSG Urteile vom 5.4. 2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 16 RdNr 16 mwN und - B 10 EG 17/11 R - juris RdNr 20 mwN; Tillmann in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Stand 11/2010, § 38a RdNr 13).
Damit ist das Elterngeld, soweit es über den Mindestbetrag von 300 Euro als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist (§ 2 Abs. 5 S 1 BEEG), eine an die unterschiedlichen Lebensumstände der jeweiligen Familie anknüpfende Leistung (BT-Drucks 16/1889 S 19), wobei es jedoch - und das geht aus den Beratungen zum Gesetzentwurf sowie aus der gesetzgeberischen Ausgestaltung eindeutig hervor - nicht um einen vollständigen Lohnersatz geht (vgl ausführlich dazu Senatsurteile vom 5.4. 2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 16 RdNr 25 ff und - B 10 EG 17/11 R - juris RdNr 29 ff).
- BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 8/11 R Dabei müssen solche Einkünfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) abstrakt durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und im weitesten Sinne die Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers sein, mithin aus dem Dienstverhältnis heraus zufließen (vgl zB BFH Urteil vom 20.5. 2010 - VI R 41/09 - BFHE 229, 346, 348 RdNr 9 mwN sowie zuletzt BSG Urteile vom 5.4. 2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 16 RdNr 16 mwN und - B 10 EG 17/11 R - juris RdNr 20 mwN; Tillmann in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Stand 11/2010, § 38a RdNr 13).
Damit ist das Elterngeld, soweit es über den Mindestbetrag von 300 Euro als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist (§ 2 Abs. 5 S 1 BEEG), eine an die unterschiedlichen Lebensumstände der jeweiligen Familie anknüpfende Leistung (BT-Drucks 16/1889 S 19), wobei es jedoch - und das geht aus den Beratungen zum Gesetzentwurf sowie aus der gesetzgeberischen Ausgestaltung eindeutig hervor - nicht um einen vollständigen Lohnersatz geht (vgl ausführlich dazu Senatsurteile vom 5.4. 2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 16 RdNr 25 ff und - B 10 EG 17/11 R - juris RdNr 29 ff).
- BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 15/11 R
Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - Erwerbstätigkeit - …
Nach der Rechtsprechung des Senats werden damit zwar zunächst grundsätzlich alle Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis erfasst, ausgenommen sind jedoch solche Einnahmen, die ausdrücklich steuerfrei gestellt sind (vgl dazu insbesondere BSG Urteil vom 5.4. 2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-4837 § 2 Nr. 16, RdNr 16, 18).Ebenso ist es rechtens, dass steuerfreie Einnahmen des Klägers (für April 2007) nicht in die Einkommensermittlung einbezogen worden sind (vgl dazu BSG Urteil vom 5.4. 2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR aaO).
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 3591/10
Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von …
Dementsprechend hat das BSG bereits entschieden, dass steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (BSG 05.04.2012, B 10 EG 3/11 R, juris) sowie steuerfreie Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit unberücksichtigt bleiben (…BSG 25.6.2009, B 10 EG 9/08 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 mwN).Der Zielsetzung des Elterngeldes entsprechend ermöglicht diese Regelung eine Einkommensersatzleistung, die sich an der Erwerbstätigkeit des Berechtigten vor der Geburt des Kindes orientiert (BSG 05.04.2012, B 10 EG 3/11 R, juris), die aber nach dem Willen des Gesetzgebers keinen Ausgleich des allgemeinen Erwerbsrisikos, sondern lediglich des speziellen Risikos des Erwerbsausfalls durch Schwangerschaft herbeiführen soll (vgl BT-Drucks 16/1889 S. 42).
Der Gesetzgeber hält sich vielmehr im Rahmen seines Gestaltungsspielraums, wenn er bei einer einkommensabhängigen steuerfinanzierten Leistung nur steuerpflichtige Einkommensbestandteile bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt(vgl BVerfG 21.7.2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, juris; BSG 05.04.2012, B 10 EG 3/11 R, juris, mwN) .
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12
Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht
Nach der Systematik des EStG gehören solche Einnahmen nicht zu den Einkünften i.S. des § 2 Abs. 1 EStG, die ausdrücklich steuerfrei gestellt worden sind (BSG, U.v. 5. April 2012 - B 10 EG 3/11 R - m.w.N.; vgl. auch BSG, U. v. 29. August 2012 - B 10 EG 15/11 R). - LSG Baden-Württemberg, 28.06.2011 - L 11 EG 4107/09
Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von …
Im Gegensatz zur Ansicht des Hessischen LSG (Urteil vom 24. November 2010 - L 6 EG 10/08 - derzeit beim BSG anhängig unter B 10 EG 3/11 R; veröffentlicht in juris) vermag der Senat auch keinen Widerspruch zu "Sinn und Zweck der Regelungen des BEEG" zu erkennen.Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, da zu der hier ebenfalls streitentscheidenden Frage der Nichtberücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bereits ein Revisionsverfahren anhängig ist (B 10 EG 3/11 R).
- BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 17/11 R
Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, …
Insoweit werde auf das Urteil des Hessischen LSG vom 24.11.2010 - L 6 EG 10/08 - (Revisionssache B 10 EG 3/11 R) verwiesen.Insbesondere ist den Gesetzesmaterialien keine so eindeutige Zielsetzung einer finanziellen Mindestsicherung in Höhe von 67 % des bisherigen Nettoeinkommens zu entnehmen, wie es die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Hessischen LSG vom 24.11.2010 - L 6 EG 10/08 - annimmt (vgl dazu das Senatsurteil vom heutigen Tag - B 10 EG 3/11 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
