Rechtsprechung
   BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 15/05 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KVdR - ehemaliger Beamter - Zeiten der Nachversicherung stehen nicht Mitgliedschaftszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich - Nichtversicherung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    KVdR; ehemaliger Beamter; Zeiten der Nachversicherung stehen nicht Mitgliedschaftszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich; Nichtversicherung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung; Verfassungsmäßigkeit

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  • Bundessozialgericht

    KVdR - ehemaliger Beamter - Zeiten der Nachversicherung stehen nicht Mitgliedschaftszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich - Nichtversicherung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit

  • NWB SteuerXpert START

    SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 11; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KVdR für ehemalige Beamte, Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    KVdR - ehemaliger Beamter - Zeiten der Nachversicherung stehen nicht Mitgliedschaftszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich - Nichtversicherung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.7.2006)

    Nachträgliche Rentenbeiträge verhelfen nicht zur Krankenversicherung // Ehemaliger Beamter abgewiesen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Rentner unter Umständen nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Ohne Vorversicherungszeit kommt man nicht rein

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Versicherungspflicht in gesetzlicher Krankenversicherung, wenn Hälfte des Erwerbslebens ausschließlich privat versichert

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2007, 368



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R  

    Krankenversicherung der Rentner - Berechnung der Vorversicherungszeit - Ende der

    Soweit auch schon in der Vergangenheit eine Vorversicherungszeit erforderlich war (vgl zur Gesetzesentwicklung ausführlich Urteil des Senats vom 26.6.1996, 12 RK 8/95, BSGE 78, 297, 298 ff = SozR 3-2500 § 5 Nr. 29 S 102 ff; zuletzt auch Urteil vom 24.6.2008, B 12 KR 28/07 R, Umdruck RdNr 20 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, und Urteil vom 5.7.2006, B 12 KR 15/05 R, SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 RdNr 13 ff), war diese wie heute aus einer sog Rahmenfrist zu errechnen, die das vorangegangene Erwerbsleben erfassen sollte.

    Der Senat hat die Zugangsvoraussetzungen zur Rentnerkrankenversicherung auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V idF des GRG bisher in unterschiedlichen Zusammenhängen am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes geprüft und für verfassungsgemäß befunden (vgl zuletzt Urteil vom 5.7.2006, B 12 KR 15/05 R, SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 RdNr 18 f, mwN).

    Der Senat hat weiter darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber auch bei der dem zugrunde liegenden, verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässigen Systemabgrenzung der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Zugehörigkeit während des Berufslebens (vgl Urteil vom 5.7.2006, aaO, RdNr 19) generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen darf, ohne allein wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu verstoßen.

  • BSG, 15.02.2011 - B 12 KR 53/10 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    So hat der Senat die Zugangsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V bereits in unterschiedlichen Zusammenhängen am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes geprüft und für verfassungsgemäß befunden (vgl BSGE 103, 235 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 8, RdNr 19; BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 RdNr 18 f, mwN).

    Ferner darf der Gesetzgeber auch bei der dem zugrunde liegenden, verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässigen Systemabgrenzung der GKV nach der Zugehörigkeit während des Berufslebens (vgl BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 RdNr 19) generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu verstoßen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2007 - L 5 B 25/07  

    Krankenversicherung

    So hat es das BSG, dem der Senat nach eigener Prüfung folgt, in ständiger Rechtsprechung als zulässig ange-sehen, bei einem selbständig Erwerbstätigen den der Beitragsbemessung für die Zukunft zugrunde zu legenden Grundlohn anhand der bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens vorhandenen neuesten Steuerunterlagen zu bestimmen und zugleich ausgeführt, dass die darauf aufbauende Beitragsberechnung bis zu einer neuen, wieder nur für die Zukunft wirkenden Bestimmung des Grundlohns aufgrund späterer Unterlagen rechtmäßig ist (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 15/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 5).
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