Rechtsprechung
   BSG, 05.11.1997 - 9 RV 21/96   

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Wird zitiert von ...  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2002 - L 10 V 20/01  

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Anhörungsfehler durch Mitteilung der entscheidungserheblichen Haupttatsachen, auf die es nach der Rechtsansicht der Behörde für den Verfügungssatz objektiv ankommt, in den Gründen des Ausgangsbescheides geheilt werden (BSG vom 29.01.1991 - 4 RK 4/91 - BSG vom 05.11.1997 - 9 RV 21/96 - BSG vom 14.07.1994 - 7 RAr 104/93 -).
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