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   BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B   

Volltextveröffentlichungen

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    SGG § 106 Abs. 2 Nr. 3 § 153 Abs. 4 S. 2 § 62
    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Verfahrensgang

  • SG Hannover, 29.08.2000 - S 12 KN 149/98
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2005 - L 2 KN 28/00
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R  

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Von einer Beweisaufnahme darf es nur dann absehen bzw einen Beweisantrag nur dann ablehnen, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn sie also als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG vom 6.2. 2007 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG vom 28.5. 2008 - B 12 KR 2/07 B - Juris RdNr 11; Senatsurteil vom 6.5. 2010 - B 13 R 134/08 R - Juris RdNr 21; BSG vom 7.4. 2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris RdNr 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 103 RdNr 8, jeweils mwN).
  • LSG Bayern, 24.07.2008 - L 7 AS 224/07  
    Eine starke Gegenansicht orientiert sich, soweit ersichtlich, an den Voraussetzungen von § 244 Abs. 3 bis 5 StPO (vgl. BSG, Beschluss vom 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B; Leitherer, a.a.O., § 103 RdNr. 8, 12 c; Zeihe, Sozialgerichtsgesetz, § 160 RdNr. 26 b ; Kummer in: Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 103 S 11/74-5 f ; Behn in: Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., § 160 RdNr. 216 ff. ).
  • LSG Bayern, 14.02.2012 - L 15 VJ 3/08  

    Impfschadensrecht - ursächlicher Zusammenhang - Wahrscheinlichkeit - Mitursache -

    Der Gegenansicht, die sich an den Voraussetzungen von § 244 Abs. 3 bis 5 der Strafprozessordnung orientieren will (vgl. BSG, Beschluss vom 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B), ist nicht zu folgen, weil sie im SGG keinen Niederschlag findet.
mehr
  • LSG Bayern, 18.11.2009 - L 13 R 249/08  

    Rente wegen Erwerbsminderung - Beweiswürdigung - Amtsermittlungsprinzip -

    Eine starke Gegenansicht orientiert sich, soweit ersichtlich, an den Voraussetzungen von § 244 Abs. 3 bis 5 StPO (vgl. BSG, Beschluss vom 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B; Leitherer, a.a.O., § 103 RdNr. 8, 12 c; Zeihe, Sozialgerichtsgesetz, § 160 RdNr. 26 b ; Kummer in: Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 103 S 11/74-5 f ; Behn in: Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., § 160 RdNr. 216 ff. ).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B  
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10).
  • LSG Bayern, 27.01.2010 - L 13 R 970/08  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung: volle bzw teilweise

    Eine starke Gegenansicht orientiert sich, soweit ersichtlich, an den Voraussetzungen von § 244 Abs. 3 bis 5 der Strafprozessordnung (vgl. BSG, Beschluss vom 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B; Leitherer, a.a.O., § 103 Rn. 8, 12 c; Zeihe, Sozialgerichtsgesetz, § 160 Rn. 26 b ; Kummer in: Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 103 S 11/74-5 f ; Behn in: Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., § 160 Rn. 216 ff. ).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 47/10 B  
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10).
  • BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zu einer erneuten Wiederholung ihres Beweisantrages nach dem Schreiben des LSG vom 11.3.2009, in dem dieses den Schriftsatz vom 10.3.2009 lediglich zum Anlass genommen hatte, nochmals auf seine frühere Ankündigung einer Entscheidung durch "Beschluss gemäß § 155 Abs. 4 SGG " hinzuweisen, war die Klägerin ohnehin nicht verpflichtet (BSG vom 6.2.2007, B 8 KN 16/05 B, SozR 4-1500 § 160 Nr. 12).
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 20/10 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10).
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