Rechtsprechung
| BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung - Abschluss der Verträge bis 31. 3. 2007 - integratives Element - Regelversorgung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
Vertrag zur integrierten Versorgung; Mittel der Anschubfinanzierung; integratives Element; Regelversorgung
- Bundessozialgericht
Vertrag zur integrierten Versorgung - Mittel der Anschubfinanzierung - integratives Element - Regelversorgung
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern, Voraussetzungen für den Einbehalt von Gesamtvergütungsanteilen zur Finanzierung eines Vertrages der integrierten Versorgung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
BARMER-Hausarztvertrag kein Fall der integrierten Versorgung
- IWW (Pressemitteilung)
Barmer-Vertrag unter neuen Vorzeichen / Bundessozialgericht gibt Klage der KV Thüringen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
BARMER-Hausarztvertrag kein Fall der integrierten Versorgung
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Keine integrierte Versorgung: Kassenärztliche Vereinigungen müssen "BARMER Hausarztmodell" nicht finanzieren
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Barmer-Hausarztvertrag - Kein Fall der integrierten Versorgung; Medizinrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Barmer Hausarztvertrag: Kein Fall der integrierten Versorgung
- eep-law.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Keine Verwendung von Mitteln der Integrierten Versorgung für den Hausarztvertrag!
- medizinrecht-urteil.de (Kurzinformation)
Rückforderungsansprüche der Krankenhäuser und KVen wegen...
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Arzneimittelversorgung - Barmer Hausarzt- und Apotheken-Vertrag entspricht nicht der Integrierten Versorgung
- integrierte-versorgung-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Urteil des Bundessozialgerichtes zum "Barmer Hausarztvertrag"
- eep-law.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Höchstrichterliche Überprüfung von Verträgen zur Integrierten Versorgung
Verfahrensgang
- SG Gotha, 08.03.2006 - S 7 KA 2784/05
- LSG Thüringen, 24.01.2007 - L 4 KA 362/06
- BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 100, 52
Wird zitiert von ... (24)
- SG Berlin, 29.08.2012 - S 36 KR 2137/10
Krankenversicherung - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der integrierten …
Neben dem Erfordernis der leistungssektorenübergreifenden oder interdisziplinär-fachübergreifenden setzt ein Vertrag zur integrierten Versorgung voraus, dass auch Leistungen, die bislang Gegenstand der Regelversorgung sind, ersetzt werden (Anschluss an BSG, Urteil vom 6.2.2008 -B 6 KA 27/07 R-, juris Rdnrn. 22ff).Auf der Grundlage des § 140d Abs. 1 Satz 1 SGB V sind Krankenkassen nur berechtigt, Vergütungsanteile zur Finanzierung konkreter und bereits geschlossener Integrationsverträge einzubehalten (BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 27/07 R, juris Rdnr. 12; BSG…, Urteil vom 2.11.2010 - B 1 KR 11/10 R, juris Rdnr. 22 m.w.N. (auch zur Gegenansicht);… Urteil vom 25.11.2010 - B 3 KR 6/10 R, juris Rdnr. 15; a.A. SG Berlin, Urteil vom 18.01.2012 - S 211 KR 2707/08, nicht veröffentlicht).
Insoweit betreffen sie (auch) verschiedene Leistungssektoren i.S. des § 140a Abs. 1 SGB V (vgl. hierzu allgemein BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 27/07 R - Juris Rn. 19 ff; Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 5/07 R - Juris Rn 18 ff.).
Neben dem Erfordernis der leistungssektorenübergreifenden Versorgung sind Verträge der in § 140b Abs. 1 SGB V i.d.F. des GMG genannten Vertragspartner jedoch nur dann solche der integrierten Versorgung, wenn durch sie auch Leistungen, die bislang Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind, künftig ersetzt werden (eingehend dazu BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 27/07 R, juris Rdnrn. 22ff.).
Das ergibt sich aus der Konzeption der Integrationsversorgung als einer Alternative zur Regelversorgung, wie sie den Vorschriften der §§ 140a bis 140d SGB V seit ihrer Neufassung durch das GMG zugrunde liegt (vgl. BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 27/07 R, juris Rdnrn. 22ff.).
Dementsprechend heißt es auch in § 14 Abs. 3 des Vertrages: " Für die übrigen Leistungen erfolgt die Vergütung nicht auf Grundlage dieses Vertrages sondern nach den für diese Leistungserbringer geltenden Abrechnungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der Anlage 6 ." Ein Wettbewerb um Versorgungsmodelle und ein bewertender Vergleich beider Versorgungssysteme (vgl. dazu BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 27/07 R, juris Rdnr. 22) ist hier nicht möglich.
Wenn Gegenstand der integrierten Versorgung aber ausschließlich Leistungen sind, die zusätzlich zu Regelversorgung erbracht werden, ist ein bewertender Vergleich beider Versorgungssysteme von vornherein unmöglich (BSG, Urteil vom 6.2.008 - B 6 KA 27/07 R, juris Rdnr. 22).
- BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R
Gemeinsamer Bundesausschuss
Das gilt nach Auffassung des Senats auch für Streitigkeiten zwischen Ärzten, Ärzteverbänden und Krankenkassen über die selektivvertraglich gestalteten neuen Versorgungsformen nach §§ 73b, 73c SGB V sowie über den Zugang zu - und den Abschluss und die Ausgestaltung von - Verträgen zur integrierten Versorgung im Sinne von § 140b SGB V (vgl dazu die Senatsurteile vom 6.2.2008 - BSGE 100, 52 = SozR 4-2500 § 140d Nr. 1 sowie SozR 4-2500 § 140a Nr. 2).Die sektorenübergreifende Bedeutung der Methodenbewertungen wird schließlich auch in den Regelungen zur integrierten Versorgung deutlich (§ 140b Abs. 3 Satz 4 SGB V - s hierzu BSGE 100, 52 = SozR 4-2500 § 140d Nr. 1, jeweils RdNr 22).
- LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KR 76/08
Kürzung der Rechnung über erbrachte Krankenhausbehandlung zum Zwecke der …
Der Vertrag CARD.I.V. genüge insoweit den Vorgaben der leistungssektorenübergreifenden Versorgung in der Auslegung des § 140a Abs. 1 Satz 1 SGB V durch das BSG im Urteil vom 06.02.2008 (B 6 KA 27/07 R).Insoweit betreffen sie (auch) verschiedene Leistungssektoren i.S. des § 140a Abs. 1 SGB V (BSG, Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - SozR 4-2500 § 140d Nr. 1 Rn. 16;… Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R - SozR 4-2500 § 140a Nr. 2 Rn. 18).
Auch zwischen dem Akutkrankenhaus und dem Träger einer stationären Rehabilitationseinrichtung bestehen im traditionellen Versorgungssystem Schnittstellenprobleme, die im Interesse der betroffenen Patienten durch ein Versorgungsangebot aus einer Hand überwunden werden können (BSG, Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - SozR 4-2500 § 140d Nr. 1 Rn. 18;… Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R - SozR 4-2500 § 140a Nr. 2 Rn. 20).
Wie oben erwähnt, soll die integrierte Versorgung neben das mehr als 100 Jahre bestehende Versorgungssystem alter Art gestellt werden, in der eine bessere, effektivere, die Angebote der Sektoren integrierende und die Ressourcen schonende Versorgung der Versicherten bewirkt wird (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - SozR 4-2500 § 140d Nr. 1 Rn. 22).
Insbesondere ist die Sache nicht rechtsgrundsätzlich bedeutsam, nachdem das BSG zur integrierten Versorgung im zitierten Urteil vom 06.02.2008 (B 6 KA 27/07 R) bereits entschieden hat.
- SG Marburg, 26.09.2012 - S 12 KA 967/09 Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 - eine inhaltliche Prüfung der Verträge als notwendig angesehen.
Funktionell geht es um Überwindung von Schnittstellenproblemen, so u. a .die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen, von Koordinationsproblemen im Behandlungsablauf und von Wartezeiten, die im Interesse der betroffenen Patienten durch ein Versorgungsangebot aus einer Hand überwunden werden können (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - BSGE 100, 52 = SozR 4-2500 § 140d Nr. 1 = GesR 2008, 260 = ZMGR 2008, 208 = USK 2008-21 = KRS 08.020, juris Rdnr. 17 f.).
Neben dem Erfordernis der leistungssektorenübergreifenden Versorgung müssen die Verträge Leistungen, die bislang Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind, künftig ersetzen (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - a.a.O., Rdnr. 20).
Mit dieser Regelung wäre es nicht vereinbar, wenn Krankenkassen pauschal und ohne näheren Hinweis auf Inhalt und finanzielles Volumen von Integrationsverträgen zunächst Gesamtvergütungsbestandteile einbehielten und allenfalls später (ganz oder anteilig) zurückerstatteten (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - a.a.O., Rdnr. 12;… BSG, Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R - a.a.O., Rdnr. 15).
- SG Berlin, 30.10.2008 - S 36 KR 1271/07
Krankenversicherung - Vertrag zur integrierten Versorgung - Mittel der …
1) Auf der Grundlage des § 140d Abs. 1 S 1 SGB 5 sind Krankenkassen nur berechtigt, Vergütungsanteile zur Finanzierung konkreter Integrationsverträge einzubehalten (vg. BSG, Urteile vom 06.02.2008 - B 6 KA 27/07, B 6 KA 5/07 R, B 6 KA 6/07 R, B 6 KA 7/07 R).Mit dieser Regelung wäre es nicht vereinbar, dass Krankenkassen pauschal und ohne näheren Hinweis auf Inhalt und finanzielles Volumen von Integrationsverträgen zunächst Gesamtvergütungsbestandteile einbehielten und allenfalls auf der Grundlage des § 140d Abs. 1 Satz 5 SGB V nach drei Jahren (ganz oder anteilig) zurückerstatteten (BSG, Urteile vom 6.2.2008 - B 6 KA 27/07, B 6 KA 5/07 R, B 6 KA 6/07 R, B 6 KA 7/07 R; Felix/Brockmann, NZS 2007, 623, 630) .
Hierzu heißt es in den Gründen der Entscheidung des BSG vom 6.2.2008 - B 6 KA 27/07 R - auszugsweise wie folgt:.
"Der Begriff der interdisziplinär-fachübergreifenden Versorgung setzt eine Kooperation von Hausärzten und Fachärzten (hierzu BSG, Urteil vom 6.2.2008, B 6 KA 27/07 R, bei juris Rdnr. 13) oder von Fachärzten unterschiedlicher Gebiete voraus.
- BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der …
Das unterscheidet den Rechtsstreit von Sachen im Zuständigkeitsbereich des Senats für Vertragsarztrecht, in denen es um Ansprüche gegen eine Krankenkasse (KK) auf Zahlung einbehaltener Gesamtvergütungsanteile geht (vgl dazu zB BSGE 100, 52 = SozR 4-2500 § 140d Nr. 1).Es bedarf hierfür nämlich mehr als einer bloßen konkreten Planung künftig abzuschließender Verträge (ebenso BSGE 100, 52 = SozR 4-2500 § 140d Nr. 1 RdNr 11 mwN; aA Beule GesR 2004, 209, 213; Engelhard in Hauck/ Noftz, SGB V, Band 4, Stand August 2010, K § 140d RdNr 10 f).
- BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Anforderung an integrierte - verschiedene …
Wie der Senat grundlegend im Urteil vom 6.2.2008 zum Barmer Hausarztvertrag ausgeführt hat (Az B 6 KA 27/07 R - RdNr 10 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), dürfen die von einer Krankenkasse nach § 140d Abs. 1 Satz 1 SGB V einbehaltenen Mittel gemäß Satz 3 aaO ausschließlich zur Finanzierung der nach § 140c Abs. 1 Satz 1 SGB V vereinbarten Vergütungen verwendet werden. - SG Marburg, 03.08.2011 - S 12 KA 962/09
Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Vertrag mit einer …
Funktionell geht es um Überwindung von Schnittstellenproblemen, so u. a .die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen, von Koordinationsproblemen im Behandlungsablauf und von Wartezeiten, die im Interesse der betroffenen Patienten durch ein Versorgungsangebot aus einer Hand überwunden werden können (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - BSGE 100, 52 = SozR 4-2500 § 140d Nr. 1 = GesR 2008, 260 = ZMGR 2008, 208 = USK 2008-21 = KRS 08.020, juris Rdnr. 17 f.).Neben dem Erfordernis der leistungssektorenübergreifenden Versorgung müssen die Verträge Leistungen, die bislang Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind, künftig ersetzen (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - a.a.O., Rdnr. 20).
Mit dieser Regelung wäre es nicht vereinbar, wenn Krankenkassen pauschal und ohne näheren Hinweis auf Inhalt und finanzielles Volumen von Integrationsverträgen zunächst Gesamtvergütungsbestandteile einbehielten und allenfalls später (ganz oder anteilig) zurückerstatteten (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R - a.a.O., Rdnr. 12;… BSG, Urt. v. 06.02.2008- B 6 KA 5/07 R - SozR 4-2500 § 140a Nr. 2 = KHR 2008, 103 = GesR 2008, 493 = USK 2008-22 = MedR 2009, 110 = KRS 08.019, juris Rdnr. 15).
- SG Magdeburg, 29.11.2011 - S 45 KR 90253/08 Bereits aus der Gesetzesbegründung, [vgl. Bundestagsdrucksache (künftig Bt-Drs.) 14/1245, S. 55], wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung im Blick hatte, (vgl. hierzu auch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008, Az: B 6 KA 27/07 R, R. 15 und 16, Az: B 6 KA 5/07 R, Rn. 17 und 18 sowie Az: B 6 KA 7/07 R, Rn. 17 und 18).
Nach dem Gesamtzusammenhang der Vertragstexte geht die Kammer davon aus, dass eine Verzahnung nur in Randbereichen und nicht im Kern erfolgt, (vgl. hierzu auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008, Az: B 6 KA 27/07 R, Rn. 25 bis 27).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unter dem Gesichtspunkt einer einheitlichen Budgetverantwortung, (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008, Az: B 6 KA 27/07 R, Rn. 25), weil für die Rehabilitationsleistungen gemäß § 4 Absatz 2 des jeweiligen Vertrages eine eigene Fallpauschale gezahlt wird.
- SG Magdeburg, 13.12.2011 - S 45 KR 90190/09 Bereits aus der Gesetzesbegründung, [vgl. Bundestagsdrucksache (künftig Bt-Drs.) 14/1245, S. 55], wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung im Blick hatte, (vgl. hierzu auch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008, Az: B 6 KA 27/07 R, R. 15 und 16, Az: B 6 KA 5/07 R, Rn. 17 und 18 sowie Az: B 6 KA 7/07 R, Rn. 17 und 18).
Nach dem Gesamtzusammenhang der Vertragstexte geht die Kammer davon aus, dass eine Verzahnung nur in Randbereichen und nicht im Kern erfolgt, (vgl. hierzu auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008, Az: B 6 KA 27/07 R, Rn. 25 bis 27).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unter dem Gesichtspunkt einer einheitlichen Budgetverantwortung, (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008, Az: B 6 KA 27/07 R, Rn. 25), weil für die Rehabilitationsleistungen gemäß § 4 Absatz 2 Vertrages "I. M." bzw. § 7 Absatz 3 des Vertrages "I. D." eine eigene Fallpauschale gezahlt wird.
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 9 KR 470/08
Integrierte Versorgung; Einbehalt von Krankenhausvergütung; Beweislast; Vorlage …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 8/06
- BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 7/07 R
Anforderungen an eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende integrierte …
- BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 6/07 R
Anforderungen an eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende integrierte …
- SG Hamburg, 31.03.2009 - S 34 KR 289/09
Krankenversicherung - außerordentliche Kündigung eines Integrationsvertrages
- BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 6/10 R
Zulässigkeit von Einbehalten der gesetzlichen Krankenversicherung zur …
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 KR 1931/10
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit nicht …
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - L 4 KR 33/07
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - L 4 KR 30/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08
Rechtmäßigkeit der Rechnungskürzungen für Krankenhausbehandlungen zum Zwecke der …
- SG Braunschweig, 17.03.2010 - S 40 KR 1069/05
Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Einbehalt von Krankenhausvergütung …
- SG München, 19.05.2010 - S 38 KA 1517/08
Integrierte Versorgung - Anschubfinanzierung - öffentlich-rechtlicher …
- SG Berlin, 01.06.2010 - S 79 KA 7/06
