Rechtsprechung
| BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 14/11 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Gewährung eines Apothekenrabatts für Arzneimittel - Anspruchsuntergang eines Apothekers gegen eine Krankenkasse auf Vergütung in Höhe des Apothekenrabatts bei vollständiger Forderungserfüllung durch die Krankenkasse binnen zehn Tagen nach Rechnungseingang
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Gewährung eines Apothekenrabatts für Arzneimittel - Anspruchsuntergang eines Apothekers gegen eine Krankenkasse auf Vergütung in Höhe des Apothekenrabatts bei vollständiger Forderungserfüllung durch die Krankenkasse binnen zehn Tagen nach Rechnungseingang
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB V § 129 Abs. 2; SGB V § 129 Abs. 5; SGB V § 130
Gewährung eines Apothekenrabatts für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anspruchsuntergang eines Apothekers gegen eine Krankenkasse
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 09.06.2009 - S 28 KR 572/05
- LSG Hamburg, 12.07.2011 - L 1 KR 34/09
- SG Hamburg, 12.07.2011 - S 28 KR 572/05
- BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 14/11 R
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 16/11 R
Krankenversicherung - Apotheker - Vergütung für Abgabe von Arzneimitteln - …
Die Apotheker erwerben im Gegenzug für die Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht einen durch Normenverträge näher ausgestalteten gesetzlichen Anspruch auf Vergütung gegen die KKn, der schon in § 129 SGB V vorausgesetzt wird (stRspr, vgl zB BSG Urteil vom 6.3. 2012 - B 1 KR 14/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… ausführlich BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 12 f;… BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5, RdNr 15).Dies ergibt sich aus den dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe des LSG zu entnehmenden unangegriffenen, den Senat bindenden Feststellungen aufgrund des zulässig vom LSG zugrunde gelegten übereinstimmenden Beteiligtenvortrags (vgl dazu BSG Urteil vom 6.3. 2012 - B 1 KR 14/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; § 163 SGG).
Die Beklagte konnte mit einer Gegenforderung aus öffentlich-rechtlicher Erstattung gegen die Hauptforderung aufrechnen (vgl allgemein zB BSG Urteil vom 6.3. 2012 - B 1 KR 14/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, RdNr 10 f mwN;… zur Aufrechnung BSG SozR 4-2500 § 264 Nr. 3 RdNr 15).
Der Rahmenvertrag lässt Raum dafür, in ergänzenden Verträgen auf Landesebene Ausschlussfristen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Apothekervergütungen und der Geltendmachung von Rechnungs- und Taxberichtigungen zu begründen (vgl zB BSG Urteil vom 6.3. 2012 - B 1 KR 14/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5, RdNr 33 f).
Andernfalls droht schon aufgrund der Datenmenge (vgl anschaulich hierzu zB BSG Urteil vom 6.3. 2012 - B 1 KR 14/11 R - RdNr 2, 9 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) eine nicht mehr zu bewältigende Überforderung bei der Datenverarbeitung, die nur durch eine ganz erhebliche Ausweitung der Verarbeitungskapazität kostspielig aufgefangen werden könnte.
- SG Berlin, 14.09.2012 - S 81 KR 572/11
Krankenversicherung - Gewährung eines Apothekenabschlags für Arzneimittel - …
Er ist der Ansicht, dass damit gemäß § 130 Abs. 3 SGB V die Möglichkeit eines Rabattabzuges vollständig entfallen sei und beruft sich auf die Entscheidung des BSG vom 6. März 2012 (B 1 KR 14/11 R).Der zunächst entstandene ungekürzte Vergütungsanspruch des Apothekers aus der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte steht in Höhe des Apothekenrabatts unter der auflösenden Bedingung, dass der Vergütungsanspruch - abzüglich des Rabatts - innerhalb der gesetzlichen Frist von zehn Tagen nach Rechnungseingang beglichen wird, vgl. dazu ausführlich BSG, Urteil vom 6. März 2012 (B 1 KR 14/11 R).
Der jeweils zu gewährende Rabatt entfällt vollständig, Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen sind nicht anteilig zu berücksichtigen, BSG, Urteil vom 6. März 2012, B 1 KR 14/11 R, Rdnr. 30 m.w.N. - zitiert nach juris.
Der Apothekenrabatt als geringfügige Kürzung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs des Apothekers gegen die Krankenkassen erhält durch die Bindung an die 10-Tages-Frist nach Rechnungseingang (§ 130 Abs. 3 S. 1 SGB V) den Charakter eines Skontos für die alsbaldige Zahlung; BSG, Urteil vom 6. März 2012, B 1 KR 14/11 R, Rdnr. 20 m.w.N. - zitiert nach juris.
Denn § 130 Abs. 3 SGB V findet mit seinen massiven Folgen - dem Fortfall des gesamten Rabatts, vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2012 (B 1 KR 14/11 R) - nur Anwendung auf die standardisierten Regelvergütungsabrechnungen zwischen den Apotheken und den Krankenkassen.
- SG Köln, 30.10.2012 - S 29 KR 1174/11
Krankenversicherung
Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme, die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil und die Zurechenbarkeit der Ungewissheit bzw. Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (vgl. hierzu m.w.N. BSG, Beschluss vom 06.03.2012, Az.: B 1 KR 14/11 R; BSG, Urteil vom 26.11.1992, Az.: 7 RAr 38/92).
