Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - Bindungswirkung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; angenommenes Anerkenntnis; Vergleich; wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Teilanerkenntnis

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  • Bundessozialgericht

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - Bindungswirkung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit; Zulässigkeit der Aufhebung eines Rentenbescheids zur Umsetzung eines gerichtlichen Anerkenntnisses

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung kann auf Teilanerkenntnis beruhenden befristeten Rentenbescheid bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse aufheben

Sonstiges

Verfahrensgang

  • SG Koblenz, 24.01.2006 - S 12 RI 284/04
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.11.2007 - L 2 R 90/06
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2011, 389 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - L 19 AS 726/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Vorliegend ist das Verfahren aber nicht durch ein angenommenes Anerkenntnis i.S.v. § 101 Abs. 2 SGG (vgl. zum Begriff "angenommenes Anerkenntnis": BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R), sondern durch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit beidseitiger übereinstimmender (prozessbeendender) Erledigungserklärung der Beteiligten (zur Zulässigkeit einer beidseitigen Erledigungserklärung in Verfahren nach § 183 SGG: vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 125 Rn 7f) beendet worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - L 19 AS 1522/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Vorliegend ist das Verfahren nicht durch ein angenommnes Anerkenntnis i.S.v. § 101 Abs. 2 SGG (vgl. zum Begriff "angenommenes Anerkenntnis": BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R), sondern durch Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit beidseitiger übereinstimmender (prozessbeendender) Erledigungserklärung der Beteiligten (zur Zulässigkeit einer beidseitigen Erledigungserklärung in Verfahren nach § 183 SGG: vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 125 Rn 7f) beendet worden.
  • SG Stuttgart, 17.05.2011 - S 24 SF 8468/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer

    zur Teilbarkeit des diesbezüglichen Streitgegenstands nur BSG, Urt. v. 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R, juris,.
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  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - L 3 R 53/09  

    Begründung der Verwirkung von Beitragsforderungen; Anforderungen an das

    Das Vergleichsangebot eines Beteiligten ist eine Willenserklärung im Rahmen gegenseitigen Nachgebens zur gütlichen Beendigung eines anhängigen Rechtsstreits, welche zur Wirksamkeit der Annahme durch den Prozessgegner bedarf (vgl. zur Abgrenzung von Anerkenntnis und Vergleichsangebot BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 16/09 R - juris).
  • SG Düsseldorf, 13.02.2012 - S 27 R 2543/10  

    Rentenversicherung

    Ein Rentenbescheid regelt allein die Rentenart, die Rentenhöhe und die Rentendauer (u.a. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R, Rn. 30f. bei Juris; BSG, Urteil vom 22.09.1981 - 1 RA 109/76; Urteil vom 06.09.1989 - 5 RJ 33/88).
  • SG Düsseldorf, 13.02.2012 - S 27 R 2286/10  

    Rentenversicherung

    Diese Ausführungsbescheide wiederholen grundsätzlich nur die Regelung, die die Behörde bereits durch das Anerkenntnis oder das dem Vergleich zugrunde liegende Regelungsangebot getroffen hat (BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R, Rn. 30 bei Juris; s.a. von Wulffen-Engelmann, a.a.O., Rn. 30), sie treffen ferner für dort nicht aufgeführte Umstände keine Regelung, weil sie sich hiermit nicht auseinandersetzen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2010 - L 10 R 5941/09 - Rn. 15 bei Juris).
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