Rechtsprechung
| BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 37/99 R |
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- BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
Wenn insoweit eine Abweichung von der Typik der Arztgruppe gegeben ist, fallen die im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt "Schmerztherapie" erbrachten Anästhesieleistungen vollständig in das Teilbudget nach Nr. 5.7.1 aaO EBM-Ä (vgl dazu Senatsurteil vom heutigen Tag - B 6 KA 37/99 R -). - LSG Bayern, 07.02.2001 - L 12 KA 60/99 Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob, wie das Sozialgericht meint, aufgrund der Wortwahl "kann" die Gewährung einer Erweiterung der Praxis- und/oder Zusatzbudgets im Ermessen der Beklagten steht, oder ob ein Anspruch auf Erweiterung besteht, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1999, Az.: L 5 KA 440/99 - noch nicht rechtskräftig; vgl. dazu auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Befreiung von den im Zeitraum 3/96 bis 2/97 geltenden Teilbudgets: Urteile vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 40/99 R, B 6 KA 41/99 R und B 6 KA 37/99 R), denn hier sind die tatbestandlichen Voraussetzungen schon nicht gegeben.
Denn die onkologische Tätigkeit des Klägers dürfte auch abgerechneten Gesamthonorarvolumens (vgl. BSG, Urteile vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 40/99 R, B 6 KA 41/99 R und B 6 KA 37/99 R) ausmachen.
Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man im vorliegenden Fall, wenn man annimmt, dass es sich bei dem vom Vorstand festgelegten Kriterien um für Gerichte grundsätzlich irrelevante, norminterpretierende Verwaltungsvorschriften handelt (dazu: Ossenbühl in Erichsen/Mertens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7.Aufl., § 7 IV 4d) und man darüber hinaus der Beklagten ausnahmsweise bei der Auslegung des Begriffs "besonderer Versorgungsbedarf" (hier: Behandlung onkologischer Erkrankungen der Schwerpunkt der Praxistätigkeit) einen Beurteilungsspielraum zugesteht (verneinend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1999, Az.: L 5 KA 440/99 - noch nicht rechtskräftig; sowie die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Ausnahmeregelung von den Teilbudgets: BSG, Urteile vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 40/99 R, B 6 KA 41/99 R und Az.: B 6 KA 37/99 R).
- LSG Bayern, 16.05.2001 - L 12 KA 147/99 Diese haben die vom 1. Juli 1996 bis 30. Juni 1997 geltenden Teilbudgets abgelöst (vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 8. März 2000, Az.: B 6 KA 8/99 R und B 6 KA 16/99 R, SozR 3-2500 § 83 Nr. 1 S.12 A, sowie Entscheidungen vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 37/99 R, B 6 KA 40/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 26, und B 6 KA 41/99 R sowie Entscheidung des Senats vom 13. Oktober 1999, Az.: L 12 KA 54/98).
Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob, aufgrund der Wortwahl "kann" die Gewährung einer Erweiterung der Praxis und/oder Zusatzbudgets im Ermessen der Beklagten steht, oder ob ein Anspruch auf Erweiterung besteht, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1999, Az.: L 5 KA 440/99 - noch nicht rechtskräftig; vgl. dazu auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Befreiung von den im Zeitraum 3/96 bis 2/97 geltenden Teilbudgets: Urteile vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 40/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 26, B 6 KA 41/99 R und B 6 KA 37/99 R), denn hier sind die tatbestandlichen Voraussetzungen schon nicht gegeben.
Das Bundessozialgericht hat bereits in seinen Urteilen vom 6. September 2000 zur Befreiung von den zum 1. Juli 1996 eingeführten Teilbudgets entschieden (Az.: B 6 KA 37/99 R, 40/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 26, und 41/99 R), ein Schwerpunkt erfordere, dass die zu beurteilende Tätigkeit quantitativ in Relation zur Fachgruppe und zur eigenen Gesamtpraxistätigkeit des Arztes gesetzt wird und dabei merklich ins Gewicht fällt.
- BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 11/99 R
Vertragsarzt
Die Frage, ob bei einem Vertragsarzt ein "Schwerpunkt seiner Praxistätigkeit" vorliegt, ist nach ähnlichen Grundsätzen zu beurteilen, wie sie der Senat in seinen Urteilen vom 6. September 2000 (B 6 KA 37/99 R, 40/99 R und 41/99 R) entwickelt hat. - BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 41/99 R
SGB V § 72 Abs. 2, § 82 Abs. 1 Satz 1, § 85 Abs. 4, § 87 …
Wenn insoweit eine Abweichung von der Typik der Arztgruppe gegeben ist, fallen die im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt "Schmerztherapie" erbrachten Anästhesieleistungen vollständig in das Teilbudget nach Nr. 5.7.1 aaO EBM-Ä (vgl dazu Senatsurteil vom heutigen Tag - B 6 KA 37/99 R -). - LSG Bayern, 21.03.2001 - L 12 KA 99/99 Wie das BSG in seinen Urteilen vom 6. September 2000 zur Befreiung von den zum 1. Juli 1996 eingeführten Teilbudgets bereits entschieden hat (Az.: B 6 Ka 37/99 R, 40/99 R und 41/99 R), erfordert ein Schwerpunkt, dass die zu beurteilende Tätigkeit quantitativ in Relation zur Fachgruppe und zur eigenen Gesamtpraxistätigkeit des Arztes gesetzt wird und dabei merklich ins Gewicht fällt.
- LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 53/00 In drei neueren Urteilen vom 6. September 2000 (B 6 Ka 40/99 R, B 6 Ka 37/99 R und B 6 Ka 41/99) habe das BSG ausführlich zur "Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" und zu Praxisschwerpunkten Stellung genommen.
- SG Hamburg, 01.08.2001 - S 3 KA 4/00 Der Bewertungsauschuß ist daher befugt, im Interesse der Überschaubarkeit und Praktikabilität einer Regelung zu verallgemeinern, zu typisieren und zu pauschalieren (…BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15, S. 58, 60 und Nr. 16, S. 63, 65; BSG, Urteil vom 8.3.2000, B 6 KA 8/99 R S. 11; BSG, Urteil vom 6.9.2000, B 6 KA 37/99 R S. 5;… vgl. auch SozR 3-5533 Nr. 2145 Nr. 1, S. 1, 3).
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2001 - L 5 KA 2438/99
Aussetzung oder Erweiterung des Praxisbudgets
Eine Ausnahme von der in den Quartalen 3/96 bis 2/97 geltenden Teilbudgetierung wegen eines Versorgungsschwerpunktes war nur gegeben, wenn auf den als solchen geltend gemachten Leistungsbereich ein Anteil von mindestens 20% der von der Praxis abgerechneten Gesamtpunktzahl entfiel (vgl. z. B. Urteil des BSG vom 6.9.2000 - B 6 KA 37/99 R -). - LSG Bayern, 04.08.2004 - L 12 KA 139/03 Sodann hat er den Antrag gestellt, die Beklagte zu verurteilen, die Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets entsprechend dem Urteil des BSG vom 6. September 2000 (Az.: B 6 KA 37/99 R) vorzunehmen.
- LSG Baden-Württemberg, 02.10.2002 - L 5 KA 4251/00
Erweiterung des Praxisbudgets bei individuellen praxisstrukturellen Problemen
- LSG Baden-Württemberg, 02.10.2002 - L 5 KA 847/00
Erweiterung des Praxisbudgets bei individuellen praxisstrukturellen Problemen
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - L 5 KA 5312/03
Vertragsärztliche Versorgung - Erweiterung - Zusatzbudget - besonderer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 34/01
