Rechtsprechung
   BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 5/01 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Ertragsanteil - Zahlbetrag - Versicherungsvertrag - Versicherungsverein - Versorgungsbezüge - Pensionskasse des Bäckerhandwerks VVaG - Kassensatzung - Erfassung - beitragspflichtige Einnahmen - Generalklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)  

  • SG Darmstadt, 24.02.2006 - S 13 KR 31/04  

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung -

    Das von der Beklagten zitierte Urteil des BSG vom 06.09.2001 (Az.: B 12 KR 5/01 R) könne nicht herangezogen werden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG, welcher sich die Kammer aus eigener Überzeugung anschließt, reicht aber eine allgemeine, generalklauselartige Regelung aus, um eine Altersrente oder eine Unfallrente aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag zu erfassen (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, 41).

    Nach Auffassung der Kammer ist die an den Kläger ausgezahlte Sofortrente für den Empfänger eine Einnahme und fällt somit unter den Wortlaut der Vorschrift (vgl. BSG Urteil vom 06.09.2001, Az.: B 12 KR 5/01R ).

    Wenn bei diesen Renten das Mitglied in Höhe des Zahlbetrages als wirtschaftlich leistungsfähig angesehen wird, kann dies bei sonstigen Renten aus privaten Lebensversicherungsverträgen nicht anders sein (vgl. BSG Urteil vom 06.09.2001, Az.: B 12 KR 5/01 R).

    Auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten, die als Versorgungsbezüge gezahlt werden, sind mit dem Zahlbetrag beitragspflichtig, unabhängig davon, ob diese Renten vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam oder aber ob sie allein vom Versicherten finanziert wurden (BSG Urteil vom 06.09.2001, Az.: B 12 KR 5/01 R).

    Das LSG Rheinland-Pfalz verkennt nach Auffassung der Kammer, dass das BSG bereits mehrfach festgestellt hat, dass die damals einschlägige gesetzliche Regelung heute nicht mehr gilt und eine Differenzierung nach Zahlbetrag und Ertragsanteil nicht zu erfolgen hat (vgl. BSG Urteil vom 06.09.2001, Az.: B 12 KR 5/01 R; BSG Urteil vom 21.09.2005 Az.: B 12 KR 12/04 R).

  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R  

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem

    2001, B 12 KR 14/00 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, sowie, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, und vom 22.3.

    Für Renten aus privaten Versicherungsverträgen hat es der Senat ausreichen lassen, sie aufgrund einer entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Rentenarten in der Satzung bedurfte (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 zu einer Unfallrente aus einem Versicherungsvertrag unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32 einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als Einnahme iS von § 180 Abs. 4 RVO und SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 zur Altersrente aus einem Rentenversicherungsvertrag).

    Auch die einkommensteuerrechtliche Behandlung ist nicht entscheidend (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 sowie Urteil vom 12.11.2008, B 12 KR 6/08 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 mwN).

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R  

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung -

    Eine allgemeine, generalklauselartige Regelung reicht aber aus, um eine Altersrente oder eine Unfallrente aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag zu erfassen (SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, 41).

    Ausnahmeregelungen (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 S 201/202) fehlen in der Satzung der Beklagten vollständig.

mehr
  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 12/04 R  

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied -

    Die beklagte Krankenkasse hat damit eine zulässige generalklauselartige Regelung gewählt (vgl hierzu Urteil des Senats vom 6. September 2001, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 S 201 f), die jedenfalls die gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 SGB V zwingend für die Beitragsbemessung heranzuziehenden Renten der betrieblichen Altersversorgung, auch soweit Leistungen dieser Art aus dem Ausland bezogen werden, erfasst.

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 6. September 2001 (B 12 RK 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 mwN) entschieden, dass mit Inkrafttreten von § 240 SGB V die frühere Beschränkung, dass nur solche wiederkehrenden Bezüge und geldwerten Vorteile zu den Einnahmen iS des § 180 Abs. 4 RVO gehören, die dem Arbeitseinkommen entsprechen, entfallen ist.

  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R  

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen -

    Unter der Geltung des § 240 SGB V (ab 1989) sind nunmehr Versicherungsrenten als "Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können", bei freiwilligen Mitgliedern allgemein beitragspflichtig, denn der Zahlbetrag dieser Renten bestimmt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds iS des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V (Urteil vom 6. September 2001 - B 12 KR 5/01 R, zur Veröffentlichung in SozR 3 vorgesehen).

    Eine Aufzählung einzelner privater Rentenarten in der Satzung ist nicht notwendig (vgl Urteil vom 6. September 2001 - B 12 KR 5/01 R).

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R  

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein

    Die Regelung reicht aus, um der Beitragsbemessung den Zahlbetrag der Altersrente, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugrunde zu legen (vgl Urteil des Senats vom 6. September 2001, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 S 201 f mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 11 (16) KR 145/03  

    Krankenversicherung

    Zur Begründung trägt sie vor, bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Entscheidungen des BSG vom 19.12.2000 (B 12 KR 1/00 R) und vom 06.09.2001 (Az.: B 12 KR 5/01 R) hingewiesen zu haben.

    In seiner Entscheidung vom 06.09.2001 (a. a. O.) habe das BSG weitreichende und über den dort entschiedenen Sachverhalt hinausgehende Ausführungen zu § 240 SGB V gemacht, nach denen die Vorschrift weit auszulegen sei.

    Die Entscheidungen vom 06.09.2001 befassen sich nicht mit der Berücksichtigung einmal gezahlter Versicherungsleistungen, sondern mit monatlich laufenden Leistungen in Form einer Unfallrente aus einem privat-rechtlichen Versicherungsvertrag (B 12 KR 14/00 R) bzw. einer Witwenrente aus der Pensionskasse des Bäckerhandwerks vor dem Hintergrund der Frage, ob der Zahlbetrag oder der Ertragsanteil der Rente berücksichtigungsfähig ist (B 12 KR 5/01 R).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R  

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Danach unterliegen als Grundfall laufende Versorgungsbezüge der Beitragspflicht, bei denen der Beitragsbemessung der regelmäßig erst im vereinbarten Auszahlungszeitpunkt bzw bei Eintritt des Versorgungsfalls feststehende Zahlbetrag (stRspr, BSG SozR 3-2500 § 237 Nr. 3, Nr. 4, Nr. 7; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40; Urteil des Senats vom 21.9. 2005 - B 12 KR 12/04 R - USK 2005-25) unter Einschluss aller über die gesamte Laufzeit angesammelten Zinsgewinne und Überschussbeteiligungen einschließlich der Beteiligungen an den Bewertungsreserven (vgl § 153 Versicherungsvertragsgesetz [VVG] vom 23.11.2007, BGBl I 2631, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.4. 2010, BGBl I 410) und eventuell vereinbarter, hierüber hinausgehender Sonderleistungen zugrunde zu legen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2008 - L 11 KR 2896/08  

    Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - Beitragspflicht von Einmalbeträgen -

    Ihr ist es aber auch andererseits nicht verwehrt, die beitragspflichtigen Einnahmen statt durch eine Aufzählung mit einer allgemeinen, generalklauselartigen Regelung zu erfassen und etwa notwendige Ausnahmen einer speziellen Regelung vorzubehalten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 06.09.2001, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40).

    Auch hat das BSG (Urteil vom 06.09.2001, aaO) bereits entschieden, dass gegen die Beitragspflicht (in diesem Falle einer Altersrente) mit dem Zahlbetrag nicht mit Erfolg eingewandt werden kann, in der gesetzlichen Krankenversicherung seien nur Einnahmen beitragspflichtig und es würde kein Kapitalverzehr verlangt.

  • SG Lübeck, 20.12.2007 - S 14 KR 466/07  

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - keine Berücksichtigung des

    Eine allgemeine, generalklauselartige Regelung wie die Satzungsregelung der Beklagten reicht aus, um eine Altersrente oder eine Unfallrente aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag zu erfassen (BSG 9. September 2001 - B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, BSG 9. September 2001 - B 12 KR 14/00 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 41).

    Ausnahmeregelungen (vgl. BSG 9. September 2001 - B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40) fehlen in der Satzung der Beklagten vollständig.

  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 KR 31/08  

    Krankensversicherung - Kapitalerträge sind bei freiwillig Versicherten

  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 7/10 R  

    Krankenversicherung der Landwirte - Beitragsbemessung - Berücksichtigung nur von

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 11 KR 3793/08  

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung -

  • SG Koblenz, 05.10.2006 - S 11 KR 537/05  

    Beitragspflicht einer Erbschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • LSG Sachsen, 07.11.2011 - L 1 KR 173/10  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2004 - L 5 KR 91/03  

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 79/00  
  • SG Düsseldorf, 19.08.2005 - S 8 KR 190/05  

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 18.05.2006 - L 4 KR 192/04  
  • SG Leipzig, 08.09.2005 - S 8 KR 307/05  
  • LSG Berlin, 23.10.2002 - L 9 KR 67/00  
  • SG Gotha, 14.08.2007 - S 20 KR 3265/04  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht