Rechtsprechung
   BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Geltung der Wertgrenze des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berufung bedarf auch bei Untätigkeitsklage der Zulassung, wenn Wert des Beschwerdegegenstandes 750 Euro nicht übersteigt

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - L 9 SO 505/11  

    Sozialhilfe

    Entscheidend ist danach allein, ob die Berufung einen Rechtsstreit mit geringem Wert betrifft (vgl. BSG, Beschl. v. 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B -, juris Rn. 11), so dass § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG auch dann einschlägig ist, wenn nicht die konkrete Zahlung, sondern, wie hier, deren grundsätzliche Voraussetzung im Streit steht (Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 144 Rn. 10a).

    Dies genügt jedoch nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (BSG, Beschl. v. 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - L 3 AS 133/12  

    Statthaftigkeit der Berufung bei Streit um Beendigung des Verfahrens vor dem

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) für den Fall der Untätigkeitsklage entschieden hat, dass auch diese im Sinne von § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet ist (Beschluss vom 06.10.2011, B 9 SB 45/11 B, in juris), lassen sich diese Ausführungen nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2011 - L 19 AS 1313/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Sofern die zu erlassenden Verwaltungsakte Geld-, Dienst- oder Sachleistungen, die einen Wert von 750 Euro nicht übersteigen, unterliege auch die Untätigkeitsklage der Berufungsbeschränkung (vgl. BSG Beschluss v. 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B = juris Rn 9 ff., m.w.N.).
mehr
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10  
    Nach dem Sinn und Zweck des § 144 SGG, der die Berufungsgerichte von vermögensrechtlichen Streitsachen von geringem Wert entlasten soll (vgl. BSG, Beschluss vom 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B - juris, Rn. 11), stellt sich dies als auf eine Geldleistung gerichtete Regelung dar.
  • LSG Thüringen, 26.03.2012 - L 4 AS 1282/11  
    Im Hinblick auf den Konvergenzgedan-ken ist dies ohne weiteres nachvollziehbar, denn es gibt keinen Grund einer oft vorgeschalte-ten Untätigkeitsklage weitere Rechtsschutzmöglichkeiten zuzugestehen als der nach Beschei-dung erhobenen Klage auf Gewährung der eigentlich vordergründig begehrten Geld-, Sach- oder Dienstleistung (vgl. zum Ganzen: BSG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - B 9 SB 45/11 B).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht