Rechtsprechung
   BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Berechnung des Krankengeldes; freiwillig versicherter selbstständig Erwerbstätiger – Unerheblichkeit der Beitragszahlung nach der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage; Bemessung nach dem Regelentgelt nur im Sinne einer widerlegb ...

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  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter selbstständig Erwerbstätiger - Unerheblichkeit der Beitragszahlung nach der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage - Bemessung nach dem Regelentgelt nur im Sinne einer widerlegbaren Vermutung - keine Ermittlung des Regelentgelts außerhalb des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens - Ermittlung des Einkommens durch die Krankenkasse

  • NWB SteuerXpert START

    SGB V § 47 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Krankengeldes für freiwillig versicherte selbstständige Erwerbstätige; Ermittlung des Regelentgelts; Anknüpfung an das Steuerrecht; Ermittlung des Einkommens durch die Krankenkasse

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Anspruch nach § 47 Abs. 4 S. 2 SGB V bei negativem Einkommen im Vorjahr

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Kein Einkommen im Vorjahr = kein Krankengeld im Folgejahr

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Krankengeld für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige, wenn im abgeschlossenen Kalenderjahr vor Arbeitsunfähigkeit negative Einkünfte vorlagen

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  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ansparabschreibung mindert das Krankengeld

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Krankengeld für freiwillig Versicherte ohne positives Arbeitseinkommen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJ 2009, 306



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Wird zitiert von ... (11)  

  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08  

    Krankengeld - Bemessung bei einem freiwillig Versicherten hauptberuflich

    Diese Rechtsprechung hat das BSG jüngst in den beiden Urteilen vom 06. November 2008 (B 1 KR 28/07 R und B 1 KR 8/08 R, beide veröffentlicht in Juris) bestätigt.

    Hiervon kann ausnahmsweise nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, vgl. jüngst BSG, Urteil vom 06. November 2008, B 1 KR 8/08 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 14).

    Dies hat zur Folge, dass der nach diesen Vorschriften ermittelte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit vor Schluss eines Kalenderjahres nicht feststeht (BSG, Urteil vom 06. November 2008, a.a.O., Rn. 17) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2012 - L 1 KR 208/10  
    Nach der Rechtsprechung des BSG sei für die Ermittlung des maßgeblichen Regelentgeltes nach § 47 Abs. 4 S. 2, Abs. 1 S. 1 SGB V nicht das der Beitragsentrichtung zugrunde liegende Mindesteinkommen nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V maßgeblich (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R und B 1 KR 8/08 R).

    Das Gesetz knüpfe an das Einkommensteuerrecht an, nach welchem das Kalenderjahr der maßgebliche Veranlagungszeitraum sei (Bezugnahme auf BSG, Urt. v. 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann von der Regelvermutung des § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - Rdnr. 14 mwN).

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R  

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Auf der Rechtsfolgenseite muss durch die Vornahme einer Amtshandlung des Trägers ein Zustand hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (stRspr; vgl dazu zB BSG Urteil vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - USK 2008-128, RdNr 22; BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15, RdNr 20 mwN).
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  • BSG, 24.07.2009 - B 1 KR 85/08 B  

    SGB V § 47 Abs. 1; SGB V § 47 Abs. 4 S. 2

    Zurückzugreifen ist in der Regel auf den letzten, vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuerbescheid; liegt dieser nicht vor, so ist das Arbeitseinkommen dieses Veranlagungszeitraums aufgrund der steuerrechtlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen von der Krankenkasse von Amts wegen zu ermitteln (so ausdrücklich BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 15; vgl auch BSG, Urteil vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R, in juris dokumentiert).

    Für die Ermittlung des für das Regelentgelt maßgeblichen Arbeitseinkommens wird an das Einkommensteuerrecht angeknüpft, nach dem das Kalenderjahr der Veranlagungszeitraum ist (BSG, Urteil vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R, in juris dokumentiert).

  • BSG, 10.05.2010 - B 1 KR 144/09 B  

    Berechnung des Krankengeldes für freiwillig versicherte selbstständig

    Insoweit hat der Senat in seinem Urteil vom 6.11.2008 offen gelassen, "ob etwas anderes gilt, wenn der Zeitraum der Erwerbstätigkeit im abgeschlossenen Kalenderjahr zu kurz war, um einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen monatlichen Einkünften herzustellen, oder wenn die Arbeitsunfähigkeit im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eintritt" ( B 1 KR 8/08 R - USK 2008-128 - juris RdNr 19).

    Soweit der Kläger ausführt, er habe "unverschuldet" - wegen Arbeitsunfähigkeit in den Jahren 2004 und 2005 - kein (maßgebliches) Einkommen erzielt, sodass seine Einkünfte aus den Jahren 2002 und 2003 zur Krg-Berechnung hätten herangezogen werden müssen, beachtet er nicht hinreichend, dass nach der Rechtsprechung des BSG für die Berechnung des Krg bei hauptberuflich Selbstständigen im Grundsatz auf das Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abzustellen ist (BSG, Urteil vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - USK 2008-128 - juris RdNr 12 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - L 19 AL 74/08  

    Ausschluss aus freiwilliger Arbeitslosenversicherung wegen Beitragsverzugs

    Auf der Rechtsfolgeseite muss durch die Vornahme einer Amtshandlung des Trägers ein Zustand hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (ständige Rechtsprechung z.B. Urteil des BSG vom 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - m.w.N., juris).
  • LSG Bayern, 23.06.2009 - L 5 KR 12/08  

    Krankenversicherung - Bezug von Überbrückungsgeld - keine Erhöhung des

    Krankengeld kann also nur an Stelle derjenigen Ausfälle treten, die krankheitsbedingt entstanden sind; fiktive Ausfälle sind hingegen nicht zu ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R; BSG vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 sowie B 1 KR 8/08 R).
  • LSG Bayern, 23.06.2009 - L 5 KR 442/07  

    Krankenversicherung - Krankengeld - Existenzgründer - Entgeltausfall

    Krankengeld kann grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit als Arbeitsentgelt oder als Arbeitseinkommen tatsächlich bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen sind (vgl. BSGE 96, 246; BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07  

    Krankengeld; selbständiger Erwerbstätigen; Unterbrechung; Einkommensausfall

    Auch für die Bemessung des Krankengeldes ist bei Selbständigen nicht die von Ihnen gewählte Beitragsklassen, sondern das entfallende tatsächliche Einkommen maßgebend, dessen Höhe gegebenenfalls auf der Grundlage des letzten Steuerbescheides zu ermitteln ist (BSG, Urt. v. 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R und B 1 KR 8/08 R -).
  • LSG Hessen, 23.01.2012 - L 9 AS 450/10  

    Wohngeldantrag und -bewilligung - unterlassene Antragstellung nach SGB 2 - keine

    Auf der Rechtsfolgenseite muss durch die Vornahme einer Amtshandlung des Trägers ein Zustand hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (ständ. Rspr. des BSG, vgl. Urteil vom 19. Oktober 2010 s.o.; Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 8/08 R - USK 2008-128; Urteil vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R - BSGE 99, 180).
  • SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09  

    Krankenversicherung - Höhe des Kranken- bzw Mutterschaftsgeldes bei

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