Rechtsprechung
   BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg - innerer Zusammenhang - Vergessen - Medikamentenbesorgung - Maßnahme der Erhaltung der Gesundheit - Handlungstendenz

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Wegeunfall eines Berufskraftfahrers in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, , 1599
  • NJW 2005, 1599 (Ls.)
  • NZS 2005, 381



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Lediglich der Tenor des Berufungsurteils war insofern zu ergänzen und richtigzustellen, als neben dem erstinstanzlichen Urteil auch der zugrunde liegende Verwaltungsakt aufzuheben sowie die Verurteilung des Beklagten zur Anerkennung des Arbeitsunfalls durch die entsprechende gerichtliche Feststellung zu ersetzen war (zur kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage als zutreffender Klageart bei Streitigkeiten über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls siehe BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 und Nr. 16; BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - L 4 U 103/04  

    Unfallversicherung

    Denn die damit erhobene Leistungsklage wäre nicht auf die Gewährung konkreter Leistungen, sondern allgemein auf die Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten, also auf Anerkennung des Verkehrsunfalls am 13.12.2002 als Arbeitsunfall und der daraus folgenden Entschädigungspflicht, gerichtet (vgl. BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 35/03 R).

    (BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R; Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 35/03 R m.w.N.).

    Es genügt nicht , dass eine Tätigkeit, die dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzuordnen ist, mittelbar der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dient (BSG; Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 35/03 R m.w.N).

    Bei einem durch eine Betriebsgefahr herbeigeführten Unfall besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn diese Gefahr auf den Versicherten einwirkt, ohne dass die private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hätte (BSG, SozR4 - 2700 § 8 Nr. 6 = NZS 2005, 381 m.w.N.).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Soweit der Versicherungsträger darüber hinaus verurteilt wird, "den Unfall zu entschädigen" oder "die gesetzlichen Leistungen zu erbringen", handelt es sich um ein unzulässiges Grundurteil ohne vollstreckungsfähigen Inhalt, dem neben dem Feststellungsausspruch keine eigenständige Bedeutung zukommt (siehe zu alledem Senatsurteil vom 7. September 2004 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 6 mwN).
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