Rechtsprechung
| BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren
Wird zitiert von ... (10)
- BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld
Das hatte zur Folge, daß die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bis zur abschließenden Entscheidung über das Asylrecht auszusetzen waren (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 6). - BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92
BKGG BKGG 20 Abs. 5; SGB X § 44 Abs. 4
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92
SGB VI § 56 Abs. 3 S. 1
Das gilt auch für die Anerkennung des Asylrechts auf der Basis des § 7a Abs. 3 AsylVfG (»Familienasyl«) (Anschluß an und Fortführung von BSG vom 14.9. 1989 - 4 REg 7/88 = BSGE 65, 261 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 und BSG vom 7.10.1991 - 4 REg 12/91 = SozR 3- 1500 § 114 Nr. 2).«.Gleiches gilt für die weitere, zum BErzGG ergangene Rechtsprechung des 4. Senats, wonach ein Asylbewerber nur dann seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, wenn verbindlich festgestellt ist, daß er in der Zeit, für die ein Anspruch geltend gemacht wird, unter dem Schutz des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes ( GG ) stand (…vgl. Urteile vom 14. September 1989 in BSGE 65, 261 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 und vom 30. September 1991 in SozR 3-1500 § 114 Nr. 2 m.w.N.).
- BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 16/93
SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; SGB VI § 3 S. 1 Nr. 1; SGB VI § 56 Abs. 3 S. 1
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Anwendung der
Geboten wäre die Aussetzung zwar, wenn die Sozialgerichte gehindert wären, bei einer (Zahlungs-)Klage auf Kaug über arbeitsrechtliche Vorfragen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (…vgl BSGE 19, 207, 210 ff = SozR Nr. 6 zu § 1299 RVO; BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 2). - BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
RVO § 1227 a; SGB VI § 3, § 56, § 249, § 300 Abs. 1
Die insoweit bestehende Ausnahme, daß eine die Asylberechtigung feststellende Entscheidung auch Rückwirkung entfaltet (vgl. die Urteile des 4. Senats in BSGE 65, 261, 263 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 und SozR 3-1500 § 114 Nr. 2) kommt hier nicht in Betracht, denn der Asylantrag der Klägerin ist rechtsverbindlich abgelehnt. - BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
BErzGG § 1 Abs. 1 S. 2
Das hatte zur Folge, daß die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bis zur abschließenden Entscheidung über das Asylrecht auszusetzen waren (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 6). - BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B
Darlegung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
d) Schließlich fehlt es auch an der hinreichenden Darlegung einer Abweichung zum - den Anspruch auf Erziehungsgeld betreffenden - Beschluß des BSG vom 30. September 1991 - 4 REg 12/91 -, den er dahingehend interpretiert, aus der bestandskräftigen Anerkennung eines Flüchtlings als Asylberechtigter sei zu folgern, daß der Flüchtling mit seiner Einreise seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründet habe und daher rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreise die an den gewöhnlichen Aufenthalt anknüpfenden Sozialleistungen wie Erziehungsgeld und Kg beanspruchen könne. - LSG Rheinland-Pfalz, 12.04.2000 - L 1 B 49/00
Prozesskostenhilfe: Gerichte müssen Rechtsschutz gewährleisten
Die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung ist auch nicht von rechtlichen Gesichtspunkten abhängig, die der Prüfungszuständigkeit des Sozialgerichts entzogen sind (zu diesem Ausnahmefall vgl. BSG, SozR 3-1500 § 114 Nr. 2). - BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
