Rechtsprechung
   BSG, 07.12.1989 - 12 RK 7/88   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht




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Wird zitiert von ... (7)  

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06  

    Sozialversicherungspflicht - Arbeitsvertrag zwischen Mutter und Sohn - familiäre

    Dabei gehen Zweifel, die auch nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten letztlich nicht ausgeräumt werden können, zu Lasten desjenigen, der sich auf Versicherungspflicht beruft; er trägt dafür die Feststellungslast (BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989, 12 RK 7/88, SozR 2200 § 165 Nr. 98).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2001 - L 1 AL 6/00  

    Arbeitslosengeld: Ist die Pflege der Stiefmutter ein versicherungspflichtiges

    Zweifel, die nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten nicht auszuräumen seien, gingen zu Lasten desjenigen, der sich auf die Versicherungspflicht berufe (BSG, Urteil vom 7.12.1989 -12 RK 7/88-).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 4 AL 1340/05  

    Abgrenzung zwischen abhängigem Beschäftigungsverhältnis und selbständiger

    Andererseits darf die Manipulationsgefahr nicht überbewertet werden, da auch ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis unter Angehörigen nicht ausgeschlossen ist und zur Versicherungspflicht und damit auch zu Leistungsansprüchen führen kann (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989, 12 RK 7/88, SozR 2200 § 165 RVO Nr. 98; Seewald in Kasseler Kommentar, Rdnr. 105 zu § 7 SGB IV).
mehr
  • LSG Bayern, 23.03.2006 - L 9 AL 377/02  
    Anlass zur Annahme eines Missbrauchs besteht allenfalls dann, wenn jemand, der Zeit seines Lebens nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung war, sich vor dem z.B. im Zuge des Alters absehbaren Eintritt des Versicherungsfalls der Krankheit, noch dazu über eine zeitlich eingeschränkte Beschäftigung, einen preiswerten Krankenversicherungsschutz verschaffen will (vgl. BSG vom 07.12.1989 Az.: 12 RK 7/88, S.7 unten).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.07.2011 - L 10 U 47/09  

    Keine Unfallrente ohne Versicherungsschutz

    Die Feststellungslast für die Tatsachen, die Versicherungspflicht begründen, trägt allgemein derjenige, der sich auf Versicherungspflicht beruft (BSG 7.12.89 - 12 RK 7/88, Juris; BSG 21.6.1990 - 12 BK 10/90, Die Beiträge 1990, 346; BSG 29. September 1998 - B 1 KR 10/96 R, SozR 3-2500 § 5 Nr. 40; BSG 4. Dezember 1997 - 12 RK 3/97, BSGE 81, 231, 240).
  • LSG Berlin, 31.03.2004 - L 9 KR 82/02  
    Weitere Abgrenzungskriterien sind, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, ob das gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt, als Betriebsausgabe verbucht und dem Arbeitenden zur freien Verfügung ausgezahlt wird und schließlich, ob dieser eine fremde Arbeitskraft ersetzt (vgl. BSG Urteil vom 07.12.1989 - 12 RK 7/88 - SozR 2200 § 165 RVO Nr. 98, LSG Berlin, Urteil vom 14.08.1996 - L 15 Kr 52/94 - m.w.N., Seewald in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 7 SGB IV Rn. 105).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 10 KR 58/07  
    Die Feststellungslast für die Tatsachen, die Versicherungspflicht begründen, trägt allgemein derjenige, der sich auf Versicherungspflicht beruft (BSG 7.12.1989 - 12 RK 7/88, Juris; BSG 21.6.1990 - 12 BK 10/90, Die Beiträge 1990, 346; BSG 29.9.1998 - B 1 KR 10/96 R, SozR 3-2500 § 5 Nr. 40; BSG 4.12.1997 - 12 RK 3/97, BSGE 81, 231, 240).
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