Rechtsprechung
   BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung noch nicht abgerechneten Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1.1.2005; Bemessungszeitraum; abgerechnete Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigung im Bemessungsrahmen zum Zeitpunkt des Ausscheidens; Nichtberücksichtigung noch nicht abgerechneter Jahressonderzahlungen; Verfassungsmäßigkeit

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  • Bundessozialgericht

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1.1.2005 - Nichtberücksichtigung von bei Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung noch nicht abgerechneten Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 130 Abs. 1 S. 1; SGB III § 130 Abs. 1 S. 2; SGB III § 130 Abs. 3 Nr. 1; SGB IV § 23a
    Höhe des Arbeitslosengeldes; Berücksichtigung von bei Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung noch nicht abgerechnetem Weihnachtsgeld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld I: Auch gezahltes Weihnachtsgeld kann unter den Tisch fallen

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderzahlungen eines Arbeitgebers trotz Krankheit finden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld keine Berücksichtigung

Sonstiges (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Bundesagentur für Arbeit

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 08.07.2009, Az.: B 11 AL 14/08 R (Arbeitslosengeld/Bemessung/Weihnachtsgeld)" von Prof. Dr. Heike Pohl, original erschienen in: SGb 2010, 535 - 538.

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (6)  

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R  

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Die Gesetzesmaterialien belegen insbesondere die Absicht des Gesetzgebers, die Vereinfachung mittels Ersetzung detaillierter Einzelfallregelungen durch ein größeres Maß an Pauschalierung sowie durch Beschränkung von Ausnahmeregelungen zu erreichen (BT-Drucks aaO; zur Ausklammerung von Versicherungspflichtverhältnissen außerhalb von Beschäftigungen vgl Urteil des Senats vom 8. Juli 2009, B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6, RdNr 27).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R  

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Im Unterschied zum bis zum 31.12.2004 geltenden Recht werden also nur Entgelte aus einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung, nicht aus sonstigen Versicherungspflichtverhältnissen in die Bemessung einbezogen (BSG SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 27; BT-Drucks 15/1515, S 85; vgl auch Valgolio in Hauck/ Noftz, SGB III, K § 130 RdNr 8, Stand Juli 2009; Behrend in Eicher/ Schlegel, SGB III, Vor §§ 129 bis 134 RdNr 4 Stand Juni 2005).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R  
    Denn eine Beschäftigung endet trotz eines rechtlich (fort-) bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits dann, wenn - wie zB bei seinem Ruhen - die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht (mehr) erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet hat (BSG vom 28.9. 1993 - BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 15; BSG vom 5.2. 1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG vom 3.6. 2004 - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 8.7. 2009 - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 22; vgl auch BAG vom 14.3. 2006 - BAGE 117, 231, 244).
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  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R  

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Denn eine Beschäftigung endet trotz eines rechtlich (fort-) bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits dann, wenn - wie zB bei seinem Ruhen - die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht (mehr) erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet hat (BSG vom 28.9. 1993 - BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 15; BSG vom 5.2. 1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG vom 3.6. 2004 - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 8.7. 2009 - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 22; vgl auch BAG vom 14.3. 2006 - BAGE 117, 231, 244).
  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen bei der

    Klarstellend sei angemerkt, dass sich das BSG zwischenzeitlich erneut zum Gesichtspunkt der Vollständigkeit der Abrechnung geäußert und zudem bestätigt hat, dass der Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Beschäftigung anhand der Rechtsprechung des BSG zum leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen ist, also unabhängig vom rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 14/08 R, mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 12 AL 13/09  

    Arbeitslosenversicherung

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Entscheidung vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R - ausgeführt, dass die gesetzliche Regelung des § 130 SGB III nicht schlechthin zum Ausschluss der Berücksichtigung von Einmalzahlungen führt, sondern dass deren Einbeziehung von den Umständen des konkreten Falls abhängt.
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