Rechtsprechung
   BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens jenseits seiner bestehenden Zulassung nur bei wissenschaftlichen Erkenntnissen über Nutzen und Risiken des Mittels aufgrund von Phase III-Studien - Bindung von Hochschulambulanzen an die im ambulanten Bereich geltenden leistungsrechtlichen Begrenzungen des Anspruchs der Versicherten auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens jenseits seiner bestehenden Zulassung nur bei wissenschaftlichen Erkenntnissen über Nutzen und Risiken des Mittels aufgrund von Phase III-Studien - Bindung von Hochschulambulanzen an die im ambulanten Bereich geltenden leistungsrechtlichen Begrenzungen des Anspruchs der Versicherten auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für das bakterielle Nervengift Botulinumtoxin bei einer spastischen Paraparese der Beine im Wege des Off-Label-Use

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Botox auf Kassenrezept

Sonstiges

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (9)  

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R  

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen

    Diese Regelung des SGG gilt zwar ausdrücklich nur für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - BSGE 109, 212 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 19, RdNr 8 mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 7c mwN).

    Eine solche ist gegeben, wenn die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage zwischen den Beteiligten besteht, etwa, wenn sich konkret abzeichnet, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ein gleichartiges Leistungsbegehren wieder auftreten kann (vgl BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - BSGE 109, 212 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 19, RdNr 9 mwN; BSG Urteil vom 18.5. 2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 22 mwN).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R  

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Entsprechend dem Rechtsgedanken der heute geltenden Anmerkung zu Abschnitt K Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) (AM-RL vom 18.12.2008/22.1. 2009, BAnz 2009, Nr. 49a [Beilage], zuletzt geändert am 19.1. 2012, BAnz AT 30.4. 2012 B 3, in Kraft getreten am 1.5. 2012) bleiben die allgemeinen, vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätze für einen Off-Label-Use zu Lasten der GKV unberührt, wenn - wie hier - ein nicht in der AM-RL geregelter Off-Label-Use betroffen ist (vgl BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - juris RdNr 16, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Ein Off-Label-Use kommt danach nur in Betracht, wenn es 1. um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn 2. keine andere Therapie verfügbar ist und wenn 3. aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (vgl zB BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, RdNr 17 f - Ilomedin; BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Es müssen also Erkenntnisse in der Qualität einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sein und einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen (vgl zB BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, RdNr 17 f - Ilomedin; BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R  

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

    Das stimmt mit der Definition der schwerwiegenden Krankheit überein, die die Rechtsprechung des BSG zum off-label-use entwickelt hat (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 RdNr 31 mwN - ADHS; BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) und die auch hier anwendbar ist.
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  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 22/11 R  

    Krankenversicherung - Vollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den

    Das AMG schreibt für Fertigarzneimittel eine staatliche Zulassung vor und macht deren Erteilung vom Nachweis der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Medikaments abhängig (stRspr, vgl zB BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - RdNr 11 f mwN - BTX/A, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zum System vgl Hauck, NZS 2007, 461).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 17/11 R  

    Krankenversicherung - Kostenübernahme einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme

    Ein Verstoß gegen § 103 SGG liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht sich zu einer weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, vgl zB BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, RdNr 34; BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR; Hauck in Hennig, SGG, Stand Dezember 2011, § 103 RdNr 86 ff mwN).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 18/11 R  

    Erstattung der Kosten für Klimaheiltherapien in Jordanien durch die gesetzliche

    Ein Verstoß gegen § 103 SGG liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht sich zu einer weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, vgl zB BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, RdNr 34; BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR; Hauck in Hennig, SGG, Stand Dezember 2011, § 103 RdNr 86 ff mwN).
  • LSG Bayern, 14.02.2012 - L 15 VJ 3/08  

    Impfschadensrecht - ursächlicher Zusammenhang - Wahrscheinlichkeit - Mitursache -

    Eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht ist erst dann gegeben, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seiner Rechtsauffassung zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (ständige BSG-Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R, Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 5817/10  

    Krankenversicherung - keine Erstattung der Kosten einer Photodynamischen Therapie

    Die Anforderungen nach § 135 SGB V gelten auch im Fall der ambulanten Krankenhausbehandlung und bei Behandlungen in einer Hochschulambulanz (BSG 08.11.2011, B 1 KR 19/10 R juris).
  • SG Kassel, 01.06.2011 - S 12 KR 45/10  

    Krankenversicherung - Behandlung einer Beinspastik - Anspruch auf

    Hiervon kann mit der Beklagten und auch den von der Klägerin selbst vorgelegten Unterlagen auch nach den vom Gericht beigezogenen Auskünften weiterhin nicht ausgegangen werden, woran zuletzt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 17. Juni 2010, L 10 KR 13/06, Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 1 KR 19/10 R) einen Off-Label-Use mit Botulinumtoxin-A bei Vorliegen eines Adduktorenspasmus des Oberschenkels letztlich auch hat scheitern lassen.
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