Rechtsprechung
| BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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SGB V § 61 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht - Berücksichtigung - Verletztenrente - Umfang - Einnahmen zum Lebensunterhalt
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 71, 299
- NZS 1993, 257
Wird zitiert von ... (16)
- BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion …
So dürfe nach der Rechtsprechung des BSG bei der Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder von Ersatzkassen im Rahmen des § 180 Abs. 4 RVO zur Vermeidung einer willkürlichen und verfassungsrechtlich unhaltbaren Ungleichbehandlung von Unfallverletzten und Beschädigten der Grundrententeil der Verletztenrente genau wie die Grundrente nach dem BVG keine Berücksichtigung finden (…BSGE 60, 128, 132 ff = SozR 2200 § 180 Nr. 31); ebenso wenig sei sie bei einer Entscheidung über die Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 61 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) als Einkommen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen (BSGE 71, 299, 301 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2).Entgegen der Darstellung des LSG habe auch das BSG zur Frage der Anrechnungsfreiheit der Unfallrente eine ständige Rechtsprechung entwickelt (BSGE 71, 299 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2;… SozR 2200 § 180 Nr. 31).
Dass die Verletztenrente durchaus verschiedene Funktionen, etwa die des Einkommensersatzes und die der Kompensation immaterieller Schäden, erfüllen kann, wie dies das BSG in der Vergangenheit mehrfach betont hat (vgl BSGE 71, 299, 301 f = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 mwN;… BSGE 82, 83, 93 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7), bedeutet nicht, dass diese Funktionen einer "Zweckbestimmung" iS des § 77 Abs. 1 BSHG gleichzuachten wären, zumal die genannten Entscheidungen vor einem anderen rechtlichen Hintergrund ergangen sind.
Zwar übersieht der Senat nicht die Parallelen zwischen einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und einer Entschädigung aus der Kriegsopferversorgung, die von der Rechtsprechung für andere Bereiche als das Sozialhilferecht angenommen worden sind (vgl insoweit BSGE 71, 299, 301 ff = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 mwN); eine Ausdehnung des Ausnahmetatbestandes des § 76 Abs. 1 BSHG auf die eigenen Strukturprinzipien folgende Verletztenrente würde aber die von Wortlaut und Systematik der Norm gesetzte Grenze überschreiten.
So ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass gerade im Hinblick auf die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit einer Verletztenrente im Bereich des Sozialhilferechts - entgegen der Auffassung der Revision - keine "gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung" vorliegt; für die Entscheidung des BSG vom 8. Dezember 1992 - 1 RK 11/92 - (…aaO) waren andere Normen als die des Sozialhilferechtes, nämlich Bestimmungen des SGB V, streitentscheidend.
Der an anderer Stelle in der Rechtsprechung entwickelte Gedanke, dass die Verletztenrente neben dem Lebensführungsaufwand auch einen Ausgleich eines durch die Körperschäden bedingten Mehrbedarfs (etwa in Höhe einer Grundrente nach dem BVG) beinhalte (vgl BSGE 71, 299, 302 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 = NJW 1984, 83, 84; BAG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 = NZA 1988, 609, 610), kann nicht dazu führen, in diesem Umfang von einer Gleichartigkeit zwischen Verletztenrente und HLU abzusehen.
- BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der …
Entsprechendes galt nach § 2 Satz 1 Nr. 2 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung (Alhi-V) für die Anrechnung der Verletztenrente auf die bis zum 31. Dezember 2004 gewährte Arbeitslosenhilfe (vgl. darüber hinaus z. B. zum Krankversicherungsrecht BSGE 60, 128 [132 f.]; 71, 299 [301 ff.];… Baier, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 62 Rn. 10 [Nov. 2009]).(b) Es ist auch nicht deshalb aufgrund von Art. 3 Abs. 1 GG geboten, die Verletztenrente als teilweise zweckbestimmte Leistung zu bewerten, weil ihr durch die fachgerichtliche Rechtsprechung und die Literatur auch die Funktion zugesprochen wird, Nichterwerbsschäden abzugelten, das heißt immaterielle Schäden auszugleichen und verletzungsbedingte Mehraufwendungen zu decken (vgl. BSGE 60, 128 [132 f.]; 71, 299 [301 ff.]; BSG…, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.; BSG…, Beschluss vom 29. November 2007 - B 13 RJ 25/05 R -, juris, Rn. 71 f.;… Kranig, in: Hauck, SGB VII, § 56 Rn. 7b [Sept. 2010]).
- BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01
Sozialrecht - Rentenleistungen für Unfallgeschädigte
Der tatsächliche Funktionswandel der Verletztenrente hatte (über die bereits angeführten Fundstellen hinaus) auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts Berücksichtigung gefunden (vgl. BSGE 60, 128, 132; 71, 299 ff.;… BSG, SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4; BAGE 43, 173, 183; BAG, VersR 1988, 865 ff.; 1990, 504 ff.).
- BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95
Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Als Leistungen, die im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WoGG "zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind" können auch - ebenso wie als "Einnahmen zum Lebensunterhalt" im Sinne des früheren § 180 Abs. 4 RVO und als "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" im Sinne des § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB V - nur Einnahmen angesehen werden, die für den allgemeinen Lebensunterhalt bestimmt sind, nicht dagegen solche zweckgebundenen Leistungen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 RK 11/92 - BSGE 71, 299 [301] m.w.N.).Der Gesetzgeber hat in Kenntnis des vom Bundesverfassungsgerichts gewürdigten Wandels der Arbeitswelt daran festgehalten, daß die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit nach der Beeinträchtigung des Verletzten im gesamten Erwerbsleben zu beurteilen ist (…vgl. BSG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 RU 22/87 - SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27 S. 88 [90] …und vom 30. Mai 1988 - 2 RU 54/87 - SozR 2200 § 581 RVO Nr. 28 S. 94 [96] jeweils m.w.N.), weil einer "derart abstrakt bestimmten Minderung der Erwerbsfähigkeit typischerweise ein Schaden in Form eines Verdienstausfalls gegenübersteht" (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1992, a.a.O. S. 304).
- BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen - …
Unter Geltung des SGB V hat das Bundessozialgericht an dieser Rechtsprechung für die "Einnahmen zum Lebensunterhalt" in § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB V festgehalten und entschieden, daß die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung zu diesen Einnahmen gehöre, jedoch ergänzend darauf hingewiesen, daß der Teil, der der Grundrente nach dem BVG entspreche, weiterhin nicht dazu zähle (BSGE 71, 299, 303, 304 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 11 - insoweit allerdings nicht entscheidungserheblich). - BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 7/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Berücksichtigung - …
Indessen hat sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei der Auslegung dieser Regelung unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien an der Rechtsprechung zu § 180 Abs. 4 der Reichsversicherungsordnung (RVO) orientiert (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 9;… BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 8 S 39). - BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 1/07 R
Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - …
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 61 SGB V aF hat sich unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien an der Rechtsprechung zu § 180 Abs. 4 RVO orientiert (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 9;… BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 8 S 39). - BSG, 22.06.2004 - B 2 U 11/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Ladestrom - …
Dass der Verletztenrente verschiedene Funktionen zukommen, hat das BSG wiederholt betont (vgl BSGE 71, 299, 301 f = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2;… BSGE 82, 83, 89 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7, zuletzt SozR 3-5910 § 76 Nr. 4). - BFH, 17.12.2009 - III R 74/07
Kindergeld: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Bezug des …
c) Aus den unterschiedlichen Funktionen der Verletztenrente hat das BSG gefolgert, dass diese bei der Bemessung für den Beitrag einer Ersatzkasse, der sich nach den "Einnahmen zum Lebensunterhalt" richtet (…BSG in SozR 2200 § 180 Nr. 31), und bei der Entscheidung, ob wegen des niedrigen Einkommens eine Befreiung von Zuzahlungen nach § 61 SGB V bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommt (BSG-Urteil vom 8. Dezember 1992 1 RK 11/92, BSGE 71, 299), nur angerechnet werden darf, soweit sie Einkommensersatzfunktion hat. - BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 22/96 R
Krankenversicherung - Härtefallregelung - Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt - …
Zur Abgrenzung der unzumutbaren Belastung durch die Zuzahlungspflicht beim Bezug einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat sich der Senat ihr angeschlossen und denjenigen Teil der Rente als Einnahme gewertet, der die Beschädigtengrundrente bei gleicher MdE übersteigt (BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 2). - LSG Hamburg, 15.03.2007 - L 5 AS 5/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer …
- KG, 09.07.2001 - 12 U 636/00
- LSG Hessen, 12.12.2001 - L 3 U 578/98
Verletztenrente - anrechenbares Einkommen - Sozialhilfeleistung - voller Umfang - …
- LSG Hessen, 30.10.1996 - L 3 U 610/93
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Leistungsträger - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 73/98
Krankenversicherung
- LSG Bayern, 26.07.2001 - L 4 KR 73/99
