Rechtsprechung
   BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 1996, 39



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)  

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Keiner der in der Literatur und Rechtsprechung (vgl - auch zu der nicht ganz einheitlichen Begriffswahl und Systematik - nur: Seewald in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand September 2007, SGB I, § 39 RdNr 9 ff; Wagner in Juris-Praxiskommentar SGB I, 2005, § 39 RdNr 16 ff; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl 2007, die Literaturzusammenstellung zu § 114; BSG SozR 3-4427 § 5 Nr. 1 S 14 f) erörterten möglichen Fehler bei der Ermessensausübung in Form einer Ermessensüberschreitung (dazu a), eines Ermessensnichtgebrauchs (dazu b) sowie einer Ermessensunterschreitung, eines Ermessensmangels, eines Ermessensfehlgebrauchs oder eines Ermessensmissbrauchs (dazu c) ist vorliegend gegeben:.
  • LSG Hessen, 15.09.2000 - L 10 AL 236/98  

    Rückforderung - Arbeitslosenhilfe - Forderungserlass - Ermessensentscheidung

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 9. Februar 1995, Az. 7 RAr 78/93), der sich der Senat anschließt, handelt es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung.

    Im Übrigen zwingt die Verneinung des Vorliegens eines Härtefalles zur Ablehnung des Ausspruchs des Erlasses (Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Februar 1995, a.a.O.).

    § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO ermächtigt die Verwaltung, im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit eine an sich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht zu vereinbarende Entscheidung zu treffen, nämlich auf die Einnahme einer fälligen Forderung zu verzichten (Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Februar 1995, a.a.O.).

    Maßgebend für die Beurteilung einer Ermessensentscheidung sind die Umstände, die im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung vorgelegen haben (Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Februar 1995, a.a.O.).

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R  

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Denn es handelt sich um Feststellungen, von denen die Zulässigkeit der Klage abhängt, was bei zugelassener Revision von Amts wegen zu prüfen ist (vgl BSG SozR 3-4427 § 5 Nr. 1, S 6; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 163 SGG RdNr 40).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht